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Ich frage die Experten: Gibt es für Geschäfte im Einzelhandel mit gefährlichen Chemikalien sowie für Lagerhäuser dazu **Sicherheitsstandards oder Vorschriften**? Zum Beispiel verkaufe ich Wodka, Erguotou und andere alkoholische Getränke (Klasse A: brennbare und explosive Flüssigkeiten). Darf ich diese in großen Einkaufszentren (in den Spirituosenabteilungen der Supermärkte) verkaufen? Oder ich bin Händler für Herde und verkaufe außerdem „Kartuschen mit Gas“ (mit Butan gefüllt, für tragbare Herde) – braucht das Lager dann auch Sensoren für brennbare Gase? Ich habe die „Voraussetzungen und technischen Anforderungen für den Betrieb von Unternehmen, die gefährliche Chemikalien handeln“ (GB 18265-2000) gesehen. Für Weinhandlungen ist diese Vorschrift zwar eher eingeschränkt anwendbar, aber dennoch möglich. Aber wie sieht es mit dem Verkauf von Gas in Kartuschen aus? Bitte, große Meister, gebt mir Rat!
Es ist dennoch notwendig, diese Frage zu erörtern. Unter den Geschäften für den Verkauf von Gefahrstoffen, von denen der Poster spricht, sind vermutlich Spirituosenläden und ähnliche Geschäfte gemeint – es handelt sich dabei wohl nicht um die gefährlichen Chemikalien, die in der Liste der Gefahrstoffe aufgeführt sind. Gibt es spezielle Vorschriften für den Verkauf von Alkoholika?
Es sollten entsprechende Zulassungs- und Verwaltungsvorschriften für die Art sowie das Ausmaß des Geschäftsbetriebs geben.
Ich nenne auch nur ein Beispiel. Was, wenn ich einen Laden für Chemikalien hätte? Spezialisiert auf den Handel mit Produkten für Universitätslabore – Toluol-Alkohol (entzündliche Flüssigkeit), Kalilauge und Salzsäure (korrosive Flüssigkeiten) usw. – werden häufig verwendet. Die in Schullaboren benötigten Reagenzien werden in geringen Mengen verwendet, es gibt viele verschiedene Arten davon, und sie können nur im Einzelhandel erworben werden.