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Müssen brennbare Medien einem Lecktest unterzogen werden?

2016-12-02View Original

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Ich verstehe nicht, was mit der Vorschrift der Norm gemeint ist, dass keine Spuren von Leckagen zulässig sind. Meine aktuelle Auffassung ist, dass bei explosionsgefährlichen Stoffen keinerlei Lecks zulässig sind, weshalb Lecktests durchgeführt werden müssen.
Reply #22016-12-02
Auch bei Stoffen mit extrem hoher Gefährlichkeit müssen Lecktests durchgeführt werden.
Reply #32016-12-02
Eine Frage: Ist die Temperatur beim Lecktest 5 Grad höher als die konstruierte Temperatur?
Reply #42016-12-02
Wenn Behälter mit explosiven Stoffen im Freien, an einem gut belüfteten Ort, aufgestellt werden, sollten geringe Lecks keine Explosion verursachen, oder? Kann man in diesem Fall nicht auf die Dichtigkeitsprüfung verzichten? Die Standardformulierung „Keine geringfügigen Lecks zulässig“ ist präziser. Jede Meinung dient nur als Referenz.
Reply #52016-12-02
Ich persönlich sehe das nicht so. Nach den Standards ist es im Design nicht zulässig, dass es zu geringfügigen Leckagen kommt. Ich verstehe das so, dass das Design diese Frage berücksichtigen muss. Wenn das Design davon ausgeht, dass zwar umwandelbare und explosionsgefährliche Stoffe betroffen sind, aber unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen die Auswirkungen von geringfügigen Leckagen unerheblich sind, dann sind laut meiner Ansicht die Konstruktionspläne den Vorschriften entsprechend, auch ohne dass Leckagetests durchgeführt werden müssen.
Reply #62016-12-02
Ich habe noch nie von der Anforderung gehört, dass die Prüftemperatur 5 Grad höher sein muss als die Konstruktionstemperatur. Für die Spannungstest gibt es vorgeschriebene Methoden zur Bestimmung des Testdrucks, die von der Umgebungstemperatur und der Konstruktionstemperatur abhängen. Es gibt Anforderungen bezüglich der Mindesttemperatur.
Reply #72016-12-02
Es geht darum, ob das wirklich notwendig ist
Reply #82016-12-02
Ich habe auch diese Frage: Wenn es sich um einen Turm handelt, der im Freien steht, dann würde bei geringen Leckagen die Ausbreitung so schnell erfolgen, dass der minimale Explosionsgrenzwert wohl nicht erreicht werden kann. Ist dann noch ein Lecktest notwendig? Ich bin zerrissen.
Reply #92016-12-02
Es gibt neue Normen – die Anforderungen an die Zeichnungen sind höher geworden. Ich habe dieses Problem zum ersten Mal. Unser Vorgesetzter sagt, es soll größer als 5 sein, aber ich kann keine entsprechenden Unterlagen finden. Ich würde gerne mehr darüber erfahren
Reply #102016-12-02
Ich bin im Grunde genommen dieser Ansicht: Ich glaube, dass in den meisten Fällen geringe Leckagen nicht das Explosionsniveau erreichen. Doch der Verantwortliche legte fest, dass bei explosiven Stoffen keinerlei Lecks zulässig sind; daher müssen Lecktests durchgeführt werden. Ich bin fertig

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