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Das Staatsrat veröffentlichte die **Liste der genehmigten Investitionsprojekte für das Jahr 2016**

2016-12-22View Original

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Am 20. Dezember 2016 veröffentlichte das Staatsrat die neue Fassung der „**Liste der genehmigten Investitionsprojekte (Version 2016)**“. Dieser Katalog tritt mit dem Tag seiner Veröffentlichung in Kraft; der „**Verzeichnis der genehmigten Investitionsprojekte (Ausgabe 2014)**“ wird damit außer Kraft gesetzt. Yahua Consulting vergleicht die Version von 2014 mit der neuen Version; die im Verzeichnis aufgeführten Inhalte, die sich auf Kohlebergwerke sowie Kohle- und Petrochemieindustrie beziehen, sind wie folgt: 1. Kraftstoffe aus Kohle: Projekte zur Herstellung von Erdgas aus Kohle mit einer jährlichen Produktion von mehr als 2 Milliarden Kubikmetern sowie Projekte zur Herstellung von Öl aus Kohle mit einer jährlichen Produktion von mehr als 1 Million Tonnen müssen von den zuständigen Investitionsbehörden des Staatsrates genehmigt werden. Alt: Projekte zur Herstellung von Erdgas aus Kohle mit einer jährlichen Produktion von mehr als 2 Milliarden Kubikmetern sowie Projekte zur Herstellung von Kohleöl mit einer jährlichen Produktion von mehr als 1 Million Tonnen müssen von der zuständigen Investitionsbehörde des Staatsrates genehmigt werden. 2. Petrochemie: Neue Projekte zur Herstellung von Ethylen, P-Xylen (PX) und Diphenylmethandiisocyanat (MDI) werden von der Provinzregierung gemäß dem genehmigten Entwicklungsplan für die Petrochemieindustrie genehmigt. Neue Projekte zur Herstellung von Ethylen, P-Xylen (PX) und Diphenylmethandiyisocyanat (MDI), die nicht in den **genehmigten Planungen aufgeführt sind, dürfen nicht errichtet werden. Alt: Neue Ethylenprojekte werden von der Provinzregierung gemäß dem vom Staatsrat genehmigten Plan für die Entwicklung der Petrochemieindustrie genehmigt. 3. Kohlechemie: Neue Projekte zur Herstellung von Olefinen aus Kohle sowie zur Herstellung von Paraxylolen (PX) aus Kohle werden von den Provinzbehörden gemäß den genehmigten Planungen genehmigt. Neue Projekte zur Herstellung von Methanol aus Kohle mit einer jährlichen Produktionskapazität von über 1 Million Tonnen müssen von der Provinzregierung genehmigt werden. Der Bau der übrigen Projekte ist verboten. Alt: Chemieindustrie: Projekte zur Herstellung von Olefinen aus Kohle in einer Jahresproduktion von über 500.000 Tonnen sowie Projekte zur Herstellung von Methanol aus Kohle in einer Jahresproduktion von über 1 Million Tonnen – diese Projekte müssen von der zuständigen Investitionsbehörde des Staatsrates genehmigt werden ; Die Errichtung neuer Projekte für P-Xylen (PX) sowie für Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) wird auf Provinzebene von der zuständigen Behörde gemäß dem vom Staatsrat genehmigten Plan zur Entwicklung der Petrochemieindustrie genehmigt. 4. Kohlebergwerke: **Entwicklungsprojekte zur Erhöhung der jährlichen Produktionskapazität in den geplanten Bergbaugebieten um 1,2 Millionen Tonnen oder mehr müssen von den zuständigen Branchenbehörden des Staatsrates genehmigt werden. Projekte mit einer erhöhten jährlichen Produktionskapazität von 5 Millionen Tonnen oder mehr müssen hingegen von den zuständigen Investitionsbehörden des Staatsrates genehmigt und dem Staatsrat zur Aufzeichnung vorgelegt werden.** ; **Die Planung der übrigen Kohleentwicklungsprojekte im Bergbaugebiet sowie der allgemeinen Kohleentwicklungsprojekte wird auf Provinzebene **genehmigt*. **Es ist vorgeschrieben, dass Projekte, deren Bau verboten ist oder die zur Abschaffung vorgesehen sind, nicht genehmigt werden dürfen. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass bei Kohlebergbauvorhaben die Anforderungen der „Stellungnahme des Staatsrates zur Reduzierung der übermäßigen Produktionskapazitäten in der Kohleindustrie sowie zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“ (Guo Fa [2016] Nr. 7) streng eingehalten werden müssen. Ab dem Jahr 2016 soll in einem Zeitraum von drei Jahren grundsätzlich die Genehmigung neuer Kohlebergbauvorhaben sowie von Projekten zur Erweiterung der Produktionskapazitäten ausgesetzt werden ; Falls tatsächlich der Bau neuer Kohlebergwerke notwendig ist, muss in jedem Fall eine Reduzierung der Anzahl der Bergwerke erfolgen. Alt: **Projekte zur Erschließung von Kohlevorkommen in den geplanten Bergbaugebieten, bei denen eine zusätzliche jährliche Produktionskapazität von 1,2 Millionen Tonnen oder mehr entsteht, müssen von den zuständigen Branchenbehörden des Staatsrates genehmigt werden. Dabei müssen Projekte mit einer zusätzlichen jährlichen Produktionskapazität von 5 Millionen Tonnen oder mehr dem Staatsrat zur Registrierung vorgelegt werden. Die übrigen Projekte zur Erschließung von Kohlevorkommen in den geplanten Bergbaugebieten werden auf Provinzebene genehmigt.** ; Die übrigen allgemeinen Kohleentwicklungsprojekte werden von den örtlichen Behörden genehmigt. **Es ist vorgeschrieben, dass neue Projekte zur Gewinnung von Kohle in Gebieten mit Kohle- und Gasausbrüchen sowie in Gebieten mit hohem Gasgehalt sowie kleine und mittlere Kohlebergbauvorhaben verboten werden und nicht genehmigt werden dürfen.
Reply #22016-12-25
Der Austritt aus veralteten Anlagen und Produktionskapazitäten ist dringend notwendig

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