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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 18.4.2016 um 22:41 bearbeitet. Fill-in-the-blank-Frage: Wenn die Stellen für die Diagnose und Bewertung von Berufskrankheiten Informationen über die Gefahrenfaktoren am Arbeitsplatz benötigen, können sie entweder eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen oder die zuständige Behörde für die Überwachung der Arbeitssicherheit um Hilfe bitten. Die zuständige Behörde muss innerhalb von ( ) Tagen eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen. A 5 B 10 C 15 D 30 B
Wenn die Stellen für die Diagnose und Feststellung von Berufskrankheiten Informationen über die gesundheitsschädlichen Faktoren am Arbeitsplatz benötigen, können sie eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen oder die zuständige Behörde für die Überwachung der Arbeitssicherheit um Hilfe bitten. Die zuständige Behörde muss innerhalb von (B 10) Tagen eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen.
Wenn die Stellen für die Diagnose und Beurteilung von Berufskrankheiten Informationen über die gesundheitsschädlichen Faktoren am Arbeitsplatz benötigen, können sie eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen oder die zuständige Behörde für die Überwachung der Arbeitssicherheit um Hilfe bitten. Die zuständige Behörde muss innerhalb von (B: 10) Tagen eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen.
Wenn die Einrichtungen für die Diagnose und Bewertung von Berufskrankheiten Informationen über die Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz benötigen, können sie eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen oder die zuständigen Behörden für die Überwachung der Arbeitssicherheit um Hilfe bitten. Die zuständigen Behörden müssen innerhalb von (A) Tagen eine Vor-Ort-Untersuchung durchführen. A 5 B 10 C 15 D 30
Das erinnere ich mich nicht mehr. Nach meinem Eindruck sind es D30 Tage