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Meine Herren, könnte jemand mir den Ablauf bei der Errichtung von Chemieanlagen, den ich unbedingt kennen muss, per E-Mail an lgh081081@163.com schicken? Ich wäre Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.
Suchen Sie doch im Internet! ! ! 1. Machbarkeitsstudie. (Von Unternehmen oder beauftragten Vermittlungsorganisationen durchgeführt) 2. Standortwahl des Projekts. (Das Unternehmen wendet sich an die zuständigen Planungs- oder Baubehörden, um eine Stellungnahme zur Standortwahl des Projekts sowie eine Genehmigung für die Nutzung des Baugrundstücks zu erhalten.) 3. Genehmigung oder Registrierung des Projekts. (Von dem Unternehmen wird bei der Entwicklungskommission ein Antrag auf Genehmigung oder Registrierung gestellt.) 4. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. (Unternehmen beauftragen qualifizierte Vermittlungsunternehmen damit.) 5. Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung. (Ausstiegsbehörde genehmigt den Umweltauswirkungsbericht) 6. Erstellung eines Berichts über die vorläufige Sicherheitsbewertung sowie der vorläufigen Bewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten. (Unternehmen beauftragen qualifizierte Vermittlungsorganisationen) 7. Prüfung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung. (Expertenbewertung) 8. Entscheidung über die Prüfung des Berichts zur Vorabbewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten. (Gesundheitsbehörde) 9. Einreichung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung. (Unternehmen melden sich bei der Sicherheitsbehörde) 10. Sicherheitsprüfung. (Aufsichtsbehörde führt Sicherheitsprüfung durch) 11. **Genehmigt. (Nach Bestehen der Sicherheitsprüfung wird von der Aufsichtsbehörde eine Genehmigung ausgestellt.) 12. Antrag auf Erteilung einer Gewerbelizenz stellen. (Das Unternehmen muss mit dem Genehmigungsbescheid zur Handels- und Industriebehörde gehen, um eine Geschäftslizenz zu erhalten.) 13. Beantragung des Grundnutzungsrechts. (Von dem Unternehmen bei der zuständigen Landesverwaltungsbehörde) 14. Erstellung des Vorentwurfs. (Unternehmen beauftragen qualifizierte Planungsbüros mit) 15. Überprüfung der Vorplanung. (Durch die Feuerwehr, das Gesundheitsamt und die Behörde für Arbeitssicherheit geprüft) 16. Ausführungsplanung. (Von dem Unternehmen beauftragte, qualifizierte Planungsbüros) 17. Antrag auf Genehmigung für den Bauplan. (Von Unternehmen zur Beantragung der Baugenehmigung) 18. Beantragung der Baubewilligung. (Das Unternehmen beantragt bei der Baubehörde die Baugenehmigung.) 19. Brandschutzprüfung. (Nach Fertigstellung des Bauvorhabens führt die Feuerwehr die Abnahme durch) 20. Ausstellung der Genehmigung für den Gebrauch von Sondergeräten. (Von dem Unternehmen bei der Qualitätskontrollbehörde beantragt) 21. Probeproduktion. (Genehmigung der Umweltbehörde für den Testproduktionszeitraum) 22. Abnahme nach Fertigstellung. (Die Gesundheitsbehörden, Umweltbehörden sowie Behörden für Arbeitssicherheit führen die Überprüfungen durch.) 23. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für sicheres Arbeiten stellen. (Gefährdete **Hersteller beantragen dies bei der Provinzbehörde für Arbeitssicherheit.) 24. Antrag auf eine Genehmigung zur Herstellung von Industrieprodukten stellen. (Gesellschaften beantragen bei den regionalen Qualitätsüberwachungsbehörden die Produkte gemäß dem Katalog, der von der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle veröffentlicht wird.)