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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 25.04.2016 um 16:08 Uhr bearbeitet.: Wenn Arbeitgeber und medizinische und Gesundheitseinrichtungen Patienten mit Berufskrankheiten oder einem Verdacht auf Berufskrankheiten entdecken, müssen sie dies unverzüglich der örtlichen Gesundheitsverwaltung und der Abteilung für öffentliche Sicherheit melden. () A Richtig B Falsch B Wenn Arbeitgeber und medizinische und Gesundheitseinrichtungen Patienten mit Berufskrankheiten oder mutmaßliche Patienten mit Berufskrankheiten entdecken, müssen sie dies unverzüglich der örtlichen Gesundheitsverwaltung und der Abteilung für Arbeitssicherheitsüberwachung und -management melden.
Eventuelle Fehler sollten rechtzeitig der örtlichen Gesundheitsbehörde gemeldet werden.
Wenn Arbeitgeber und medizinische und Gesundheitseinrichtungen Patienten mit Berufskrankheiten oder einem Verdacht auf Berufskrankheiten entdecken, müssen sie dies unverzüglich der örtlichen Gesundheitsverwaltung und der Abteilung für öffentliche Sicherheit melden. (B ist falsch)
B Artikel 43 Arbeitgeber sowie medizinische und Gesundheitseinrichtungen müssen der örtlichen Gesundheitsverwaltung unverzüglich Bericht erstatten, wenn sie Patienten mit Berufskrankheiten oder vermutete Patienten mit Berufskrankheiten entdecken. Wird eine Berufskrankheit diagnostiziert, muss der Arbeitgeber dies auch der örtlichen Arbeits- und Sozialversicherungsbehörde melden.
Wenn Arbeitgeber und medizinische und Gesundheitseinrichtungen Patienten mit Berufskrankheiten oder einem Verdacht auf Berufskrankheiten entdecken, müssen sie dies unverzüglich der örtlichen Gesundheitsverwaltung und der Abteilung für öffentliche Sicherheit melden. () B ist falsch
Fehler sollten umgehend der örtlichen Gesundheitsverwaltung und der Abteilung für Arbeitssicherheitsüberwachung und -management gemeldet werden
Wenn Arbeitgeber und medizinische und Gesundheitseinrichtungen Patienten mit Berufskrankheiten oder einem Verdacht auf Berufskrankheiten entdecken, müssen sie dies unverzüglich der örtlichen Gesundheitsverwaltung und der Abteilung für öffentliche Sicherheit melden. () Ein Paar
B Falschmeldungen sollten rechtzeitig der örtlichen Gesundheitsverwaltung und der Abteilung für Arbeitssicherheitsüberwachung und -management gemeldet werden.