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Derzeit haben wir einen Fall, den wir mit den Kollegen besprechen möchten: Aktuelle Situation: Es gibt zwei separate Anlagen A und B, die jeweils Produkte A und B herstellen. Dabei sind bei Anlage A zwei Reaktoren ungenutzt. Idee des Eigentümers: Den stillstehenden Reaktor der Anlage A zu nutzen, um vorhandene Vermögenswerte effektiver einzusetzen. Konkret wird in einem stillstehenden Reaktor der Anlage A das Produkt B hergestellt. Das entstandene Rohprodukt B wird anschließend in die Anlage B gebracht, wo es durch Destillation und weitere Verarbeitungsschritte weiter verarbeitet wird, um letztendlich eine Erhöhung der Produktionskapazität für Produkt B zu erreichen. Frage: Nach der Umgestaltung verfügt Anlage A gleichzeitig über zwei Produktionslinien (für Produkte A und B). Obwohl sie denselben Rohstoff verwenden, handelt es sich um zwei separate Produktionslinien. Es entspricht nicht der Definition eines Anlagens gemäß GB50160 „2.0.12 Anlage: Eine Prozessanlage ist eine Kombination aus einer oder mehreren miteinander verbundenen Prozesseinheiten.“ ”Es entspricht auch nicht der Definition einer kombinierten Anlage gemäß „2.0.11 Kombinierte Anlagen – Multiple Process Plants: Dabei handelt es sich um zwei oder mehr unabhängige Anlagen, die zusammengefasst und kompakt angeordnet sind. Zwischen den Anlagen erfolgt eine direkte Materialzufuhr. Es gibt keine Zwischenspeicher für Rohstoffe zur Durchführung von Wartungsarbeiten. Der Betrieb sowie die Stilllegung zur Wartung erfolgen gleichzeitig – sie gelten somit als eine einzige Anlage. ” Meine Damen und Herren, entspricht eine solche Vorgehensweise den gesetzlichen Vorgaben? Gibt es dabei Risiken in Bezug auf Sicherheit usw.?
In solchen Fällen gibt es viele Grauzonen. Meiner Meinung nach muss man sie streng voneinander trennen – Sicherheit hat Vorrang.