HCBBS Forum (Deutsch)
Submit Chemical Projects / Find Solutions
Amplify Your Requirements on a Broader Chemical Platform *Engineering · Technology · Equipment · Solutions*
Submit Request

Sicherheitstechnische Austauschversion – Frage des Tages (24.4.2016): In dieser Ausgabe gibt es zusätzliche Punkte

2016-04-24View Original

Thread Content

Typ: Diskussionsfrage
Thema: 【Sicherheitstechnik】 Bei der Inbetriebnahme von Chemieanlagen muss eine Dichtheit gewährleistet werden, damit keine Stoffe auslaufen. Zudem muss mit Stickstoff geflutet werden, um Explosionen zu verhindern. Beim Stilllegen der Anlage muss das System entlüftet werden, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Ich habe bislang keine Vorschriften bezüglich der konkreten Parameter für diese Vorgänge gefunden. In den Genehmigungsunterlagen werden oft unzulässige Werte angegeben. Soweit ich es bisher verstanden habe, sind die folgenden Kriterien gültig:
Kriterien für Dichtheit: Leckrate ≤ 0,4 %
Kriterien für Austausch mit Stickstoff: Sauerstoffsättigung < 0,2 % (V/V)
Kriterien für Arbeiten in abgeschalteten Anlagen: Gehalt an brennbaren Gasen < 0,5 %
Könnten Sie mir bitte zu diesen Kennzahlen und Vorschriften etwas erläutern? In dieser Ausgabe wurde hauptsächlich darüber diskutiert, dass zusätzliche Punkte für die Einhaltung der Vorschriften vergeben werden können. Alle sind herzlich eingeladen, mitzumachen!
Reply #22016-04-24
Kriterien für Gasdichtigkeit: Druckabfall ≤ 0,015 Mpa/h. Kriterien für die Ersetzung des Gases mit Stickstoff: Sauerstoffsättigung < 0,5 % (V/V). Kriterien für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen: Gehalt an brennbaren Stoffen < 0,2 %
Reply #32016-04-24
Ein Sauerstoffgehalt von weniger als 0,5 % gilt als zulässig
Reply #42016-04-24
1. Für die Dichtheitsprüfung des Systems gilt eine Aufrechterhaltung des Drucks über 24 Stunden; bei den einzelnen Geräten beträgt die Dauer der Prüfung 8 Stunden. Die Erfüllungsbedingungen für die Dichtheitsprüfung sind ein durchschnittlicher Leckagegrad von ≤ 0,25 % pro Stunde.
2. Die Erfüllungsbedingungen für die Ersetzung des Gases mit Stickstoff sind ein Sauerstoffgehalt von < 0,2 % (V/V).
3. Die Erfüllungsbedingungen für Arbeiten unter Unterbrechung des Betriebs sind ein Gehalt an brennbaren Gasen von < 0,5 %
Reply #52016-04-25
Beim Start muss die Dichtheit gewährleistet werden, damit keine Stoffe entweichen können. Zudem muss mit Stickstoff nachgefüllt werden, um Explosionen zu verhindern. Beim Stilllegen muss der Kessel entleert werden, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten
Reply #62016-04-25
Kriterien für Dichtheit: Leckrate ≤ 0,4% Kriterien für Stickstoffaustausch: Sauerstoffgehalt < 0,2% (V/V) Kriterien für Arbeiten in geschlossenen Systemen: Brennstoffgehalt < 0,5%
Reply #72016-04-25
Ich hoffe, der Threadersteller kann die Ergebnisse der Diskussion veröffentlichen, damit wir auch daraus lernen können!
Reply #82016-04-25
Das Prinzip des Dichtheitstests vor dem Betrieb der Anlage ist, dass es keinerlei Lecks geben darf! Bei einem Leck muss dies behoben werden, bevor man fahren kann ; Der Standard für die Stickstoffersatzung sollte anhand des Stickstoffgehalts festgelegt werden: 99,8% ; Es gibt klare Vorgaben für die Zulässigkeit von Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Man sollte sich einfach die neuesten Richtlinien für acht gefährliche Arten von Tätigkeiten ansehen. Konkret gilt: Der untere Grenzwert für brennbare Gase (Dämpfe) beträgt 4 % oder mehr; ein Wert von weniger als oder gleich 0,5 % gilt als zulässig. Brennbare Gase (Dämpfe) mit einem Explosionsgrenzwert von weniger als 4 % gelten als geeignet, sofern ihr Brennbarkeitsgehalt 0,2 % oder weniger beträgt. Für brennbare Gase (Dämpfe) gilt: Der untere Explosionsgrenzwert muss 10 % betragen oder höher sein. Wenn der Anteil an brennbaren Stoffen 1 % oder weniger beträgt, gilt das Produkt als geeignet. Bei zwei oder mehr Gemischgasen wird für die Brandgefahr-Analyse der brennbare Gas mit dem niedrigsten Explosionslimit herangezogen. Sauerstoff, Sauerstoffanlagen, Leitungen, Behälter – bei diesen gilt es als zulässig, wenn der Sauerstoffgehalt in ihrer Umgebung 22 % oder weniger beträgt. Wenn Arbeiten mit offener Flamme in Behältern, Geräten oder Rohrleitungen durchgeführt werden, muss auch der Gehalt an giftigen und schädlichen Gasen analysiert werden. Dieser darf die festgelegten zulässigen Werte nicht überschreiten. Ein Sauerstoffgehalt von 19–22 % gilt als zulässig.
Reply #92016-04-26
Die Kriterien für eine gasdichte Konstruktion beziehen sich nicht auf den Leckagengrad, sondern darauf, ob der Systemdruck abnimmt. Die Kriterien für die Durchführung von Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind ein Gehalt an brennbaren Stoffen von < 0,5 %. Dies hängt davon ab, welcher untere Explosionsgrenzwert für die jeweiligen brennbaren Stoffe gilt
Reply #102016-04-26
Ich möchte auch suchen. Wenn der Threadersteller es gefunden hat, kann er mir doch eine Nachricht schicken
Reply #112016-04-27
Ebenso wie oben: Die Anforderungen an die Dichtigkeit sind folgende: Der Leckagegrad muss ≤ 0,4% betragen. Laut den Vorgaben in „GB150-2011 – Druckbehälter“ gelten für die Ersetzung mit Stickstoff folgende Anforderungen: Der Sauerstoffgehalt darf < 0,2% (V/V) betragen. Es scheinen dabei bestimmte Regeln zu geben. . Zulässige Standards für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen: Der Gehalt an brennbaren Gasen muss unter 0,5% liegen. Bei Arbeiten an brennbaren und explosiven Geräten sowie Leitungen muss der Gehalt an brennbaren Gasen (Dämpfen) in der Luft analysiert werden. Die Qualitätskriterien sind wie folgt (Volumenverhältnis): Bei einem A-Explosivstoff muss der untere Grenzwert für brennbare Gase (Dämpfe) 4 % betragen oder höher sein. Der Anteil an brennbaren Stoffen darf 0,5 % oder weniger betragen, damit der Stoff als qualitativ einwandfrei gilt. Brennbare Gase (Dämpfe) mit einem Explosionsgrenzwert von weniger als 4 % gelten als geeignet, sofern ihr Brennbarkeitsgehalt 0,2 % oder weniger beträgt. Für brennbare Gase (Dämpfe) gilt: Der untere Explosionsgrenzwert muss 10 % betragen oder höher sein. Wenn der Anteil an brennbaren Stoffen 1 % oder weniger beträgt, gilt das Produkt als geeignet. Bei zwei oder mehr Gemischgasen wird für die Brandgefahr-Analyse der brennbare Gas mit dem niedrigsten Explosionslimit herangezogen. Sauerstoff, Sauerstoffanlagen, Leitungen, Behälter – bei diesen gilt es als zulässig, wenn der Sauerstoffgehalt in ihrer Umgebung 22 % oder weniger beträgt. Wenn Arbeiten mit offener Flamme in Behältern, Geräten oder Rohrleitungen durchgeführt werden, muss auch der Gehalt an giftigen und schädlichen Gasen analysiert werden. Dieser darf die festgelegten zulässigen Werte nicht überschreiten. Ein Sauerstoffgehalt von 19–22 % gilt als zulässig. Auch im Internet nachgeschaut

Submit a Project

**Looking for Chemical Technology, Equipment & Solutions?** No Registration Required Broader Platform Exposure | Global Chemical Service Provider Connections

Submit Request — Free Consultation

Disclaimer

This is an automated machine translation of the original thread. Some technical terms may have inaccuracies; the original text shall prevail. Click "View Original" at the top right to access the source page, which supports IP-based automatic real-time language translation. Please watch out for contact details and sales inducements to prevent fraud. All content and translations are for reference only, representing solely the poster's personal views. For enquiries, email service@hcbbs.com.