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【Wöchentliches Thema】【 Engineering-Version 20160426】

2016-04-26View Original

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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Gemäß den Vorschriften zur Umsetzung des Gesetzes über Ausschreibungen müssen die Ausschreibenden die Angebotsgebühren sowie die Zinsen auf die Bankguthaben der Bieter, die gewonnen haben oder nicht, spätestens innerhalb von () Tagen nach Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags zurückzahlen. A.3 B,5 C.10 D.15 【Haichuan Thanksgiving】– Produktionsregion 【Produktions- und Verwaltungsregion】: Wir suchen Moderator:innen sowie Personen für technische Diskussionen. Ankündigung zur großen Aktion „Ich spare Energie – wo bist du?“ in der Petrochemie-Region
Reply #22016-04-26
B,5 ~~~~~~~~~~~
Reply #32016-04-26
Gemäß den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über Ausschreibungen müssen die Ausschreibenden spätestens innerhalb von (B) Tagen nach Abschluss des schriftlichen Vertrags die Angebotsgebühren sowie die Zinsen für die Bankguthaben der Gewinner und Nicht-Gewinner zurückzahlen. A.3 B,5 C.10 D.15
Reply #42016-04-26
Gemäß den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über Ausschreibungen muss der Auftraggeber spätestens innerhalb von (B) Tagen nach Abschluss des schriftlichen Vertrags die Angebotsgebühren sowie die Zinsen für die Bankguthaben der Gewinner und Nicht-Gewinner zurückzahlen. A.3 B,5 C.10 D.15
Reply #52016-04-26
Gemäß den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über Ausschreibungen müssen die Ausschreibenden spätestens innerhalb von (B) Tagen nach Abschluss des schriftlichen Vertrags die Angebotsgebühren sowie die Zinsen für die Bankguthaben der Gewinner und Nicht-Gewinner zurückzahlen. A.3 B,5 C.10 D.15
Reply #62016-04-26
Gemäß den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über Ausschreibungen müssen die Ausschreibenden spätestens innerhalb von (B) Tagen nach Abschluss des schriftlichen Vertrags die Angebotsgebühren sowie die Zinsen für die Bankguthaben der Gewinner und Nicht-Gewinner zurückzahlen. A.3 B,5 C.10 D.15
Reply #72016-04-26
Gemäß den Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über Ausschreibungen müssen die Ausschreibenden spätestens innerhalb von (B) Tagen nach Abschluss des schriftlichen Vertrags die Angebotsgebühren sowie die Zinsen für die Bankguthaben der Gewinner und Nicht-Gewinner zurückzahlen. A.3 B,5 C.10 D.15

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