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Wahrheitsfrage: Wenn einem Arbeitnehmer eine Berufskrankheit diagnostiziert wird, aber der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Teilnahme an der Unfallversicherung verpflichtet ist, übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für seine medizinische Versorgung und seinen Lebensunterhalt. ( ) A richtig, B falsch. Wenn ein Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit leidet und der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Absicherung gegen Berufskrankheiten verpflichtet ist, dann trägt der Arbeitgeber die Kosten für die medizinische Versorgung sowie die Lebensunterhaltskosten des Arbeitnehmers.
Wenn ein Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit erkrankt ist, aber der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Teilnahme an der Unfallversicherung verpflichtet ist, übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für seine medizinische Versorgung und seinen Lebensunterhalt. (B) A richtig, B falsch
Wenn ein Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit erkrankt ist, aber der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Teilnahme an der Unfallversicherung verpflichtet ist, übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für seine medizinische Versorgung und seinen Lebensunterhalt. (B) A richtig, B falsch
Wenn ein Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit erkrankt ist, aber der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Teilnahme an der Unfallversicherung verpflichtet ist, übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für seine medizinische Versorgung und seinen Lebensunterhalt. (B) A richtig, B falsch
Ich wähle B – vermutlich muss der letzte Arbeitgeber dafür aufkommen, oder?
Offensichtlich ist die Antwort B – die medizinische Versorgung sowie die Lebensunterhaltskosten werden vom Arbeitgeber übernommen