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Sicherheitstechnische Austauschversion – Eine Frage pro Tag (2016.5.5)

2016-05-05View Original

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Typ: Lückentextfrage. Frage: 【Sicherheitstechnik bei Arbeiten mit offener Flamme】 Vor Beginn der Arbeiten muss eine Analyse bezüglich der Gefahren durch offene Flammen durchgeführt werden. Es gelten folgende Anforderungen: 1. Die Messpunkte für die Analyse müssen repräsentativ sein. Bei Arbeiten in größeren Geräten müssen die obere, mittlere und untere Bereiche des Geräts untersucht werden; Beim Arbeiten mit offenem Feuer in langen Materialleitungen sollte die Analyse in Abschnitten durchgeführt werden, wobei der jeweilige Bereich vollständig abgeschlossen wird ; 2. Bei Arbeiten mit offener Flamme außerhalb der Anlage muss eine Brandgefahranalyse im Umkreis von mindestens ____ m um den Ort der Arbeiten durchgeführt werden ; 3. Die Zeit zwischen der Durchführung der Brandgefahranalyse und den eigentlichen Arbeiten sollte in der Regel nicht länger als ____ Minuten betragen. Falls die Bedingungen vor Ort es nicht zulassen, kann diese Zeitspanne etwas verlängert werden – doch sie sollte auf keinen Fall 60 Minuten überschreiten ; 4. Wenn die Unterbrechung der Arbeitsabläufe länger als 60 Minuten beträgt, muss eine erneute Analyse durchgeführt werden. Jeden Tag vor dem Beginn der Arbeiten muss außerdem eine Analyse durchgeführt werden ; Während von Sonderarbeiten mit offener Flamme muss ständig überwacht werden ; 5. Bei der Analyse mit tragbaren Geräten zur Erkennung brennbarer Gase oder anderen ähnlichen Methoden muss das Messgerät mit Standardgasproben kalibriert sein, um ein zuverlässiges Ergebnis zu liefern. Antwort: 10 ; 30
Reply #22016-05-05
10 30~~~~~~~~~~~~~~
Reply #32016-05-05
2,10------3,30
Reply #42016-05-05
2. Bei Arbeiten mit offener Flamme außerhalb der Anlage muss eine Brandgefahranalyse im Umkreis von mindestens _10__ m um den Ort der Arbeit durchgeführt werden; 3. Die Zeit zwischen der Durchführung der Brandgefahranalyse und der eigentlichen Arbeiten sollte in der Regel nicht länger als __30 Minuten betragen. Falls die Bedingungen vor Ort es nicht zulassen, kann diese Zeit etwas verlängert werden – doch sie sollte auf keinen Fall 60 Minuten überschreiten ;

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