Kurzer Überblick zur Verwaltung von Vorzeichenunfällen (Fortsetzung)
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bg8.png 1. Definition von Vorfallen mit Gefahrpotenzial: Es handelt sich um arbeitsbedingte Unfälle, die zwar keine Verletzungen verursachen, aber unter bestimmten Umständen zu Personenschäden, Sachschäden oder Umweltschäden führen können. Dazu gehören auch unsicheres Verhalten der Menschen (auch als versuchte Unfälle bezeichnet). II. Ursachen für gefährliche Unfälle: Unsicheres Verhalten der Menschen, unsichere Zustände der Geräte und Anlagen, Beschränkungen in der Arbeitsumgebung sowie Managementfehler. III. Einstufung von Warnunfällen 1. Allgemeine Warnunfälle: (Das sind Unfälle, deren potenzielle Folgen zu leichten Verletzungen oder geringfügigen Schäden führen können.) 2. Unfälle mit hohem Risiko: (Das sind Unfälle, deren potenzielle Folgen schwere Verletzungen oder Schlimmeres, Sachschäden sowie Umweltschäden verursachen können.) IV. Hintergrund des Unfalls (Ursachen für den Unfall: Mitarbeiter des Unternehmens, betroffene Personen) 1. Falsche Anweisungen. 2. Unsicheres Verhalten der Menschen: Die *gewohnheitsmäßigen Verstöße der Mitarbeiter (einschließlich relevanter Parteien) gegen Vorschriften (Verstöße gegen die Regeln zur Nutzung von Schutzausrüstung, Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz). 3. Unsichere Zustände der Gegenstände: Mängel an Werkzeugen und Geräten sowie anderen Ausrüstungsgegenständen, unzureichende oder fehlende Schutzmaßnahmen für die Geräte oder Warnhinweise während der Arbeit, begrenzte Arbeitsbedingungen usw. 4. Managementmängel: Die Schulungen sowie die Anweisungen bezüglich des Unternehmenssicherheitsmanagementsystemes werden nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Zudem überwachen und kontrollieren die für die Sicherheit zuständigen Personen im Unternehmen sowie in den jeweiligen Abteilungen nicht ausreichend das sichere Verhalten der Mitarbeiter vor Ort. V. Präventive Maßnahmen gegen potenziell gefährliche Situationen1. Es ist notwendig, dass die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens sowie die Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen die potenziellen Gefahrenquellen erkennen und entsprechende Präventivmaßnahmen entwickeln. Diese Maßnahmen müssen in der Praxis umgesetzt werden. 2. Die Sicherheitsverantwortlichen des Unternehmens sind an der Überprüfung der Eignung der betroffenen Personen für die Ausführung der Arbeiten beteiligt (Geschäftslicenz im Rahmen der Aufgaben, Genehmigung für sicheres Arbeiten, Organisationscode, Steuerregistrierungsbescheinigung, Arbeitsgenehmigungen für die Mitarbeiter sowie Unfallversicherung für die betroffenen Personen – Haftpflichtversicherung Dritter usw.). 3. Sicherheitsschulungen für die betroffenen Personen durchführen (Einsatzsicherheitsschulung, Schulung zu den Unternehmenssicherheitsvorschriften, Abschluss von Sicherheitsabkommen, Risikobewertung der Arbeiten, Sicherheitseinweisung usw.). 4. Durchführung von Konformitätsprüfungen an den Geräten und Anlagen der betroffenen Parteien, an Schutzausrüstungen (Arbeitsschutzmittel) sowie an Sicherheitsvorrichtungen. 5. Die Sicherheitsverantwortlichen der Unternehmen sowie der zuständigen Abteilungen sollen die Arbeitsplätze stärker überwachen. 6. Das Unternehmen verstärkt die Übungen zum Notfallplan für Unfälle in der Produktion (Einsatzpläne vor Ort). 7. Überwachen des Abschlusszustands der Haftpflichtversicherung für die Gesellschaft (um Streitigkeiten bezüglich der Entschädigung im Falle von Unfallgeschehen Dritter vor Ort zu vermeiden). VI. Aufklärung und Bearbeitung von Vorzeichenunfällen 1. Stärkung des Bewusstseins für Sicherheitsmanagement sowie für die Behandlung von Vorzeichenunfällen (Unsere sichere Produktion beruht nicht auf Glück, sondern auf der Umsetzung und Durchsetzung von Sicherheitsmanagementsystemen). 2. Bei der Bewältigung von Vorfallen mit potenziellen Gefahren müssen folgende Prinzipien eingehalten werden: Es darf nicht weitergemacht werden, solange die Ursachen des Vorfalls nicht geklärt sind; es darf nicht weitergemacht werden, solange keine Präventivmaßnahmen ergriffen wurden; es darf nicht weitergemacht werden, solange keine kontrollierte Handhabung dieser Vorfälle gewährleistet ist. 3. Es wird ein Melde- (Bekanntmachungs-)System für bedrohliche Unfälle eingeführt, und diese werden in einer Dokumentationsverwaltung erfasst. 4. Es wird ein Anreizsystem für die Personen eingeführt, die Gefahrenunfälle melden, um alle Mitarbeiter dazu zu ermutigen, an der Arbeit zur Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds mitzuwirken. 5. Organisation und Überwachung der einzelnen Abteilungen (Arbeitsgruppen), damit diese Gefahrenunfälle als Fallbeispiele analysieren und daraus lernen. Zudem wird die Umsetzung des Lernens in den jeweiligen Abteilungen in die Leistungsbeurteilung dieser Abteilungen einbezogen. Auf diese Weise werden die Mitarbeiter indirekt dazu angeleitet, ihr eigenes Verhalten im Bereich der Sicherheit zu regulieren.