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Ich möchte gerne wissen, wie groß die zulässigen Abweichungen in Bezug auf die Vertikalität und Krümmung des Turms nach der Installation sein dürfen Im Standard wurde es nie gefunden. Danke.
JB4710-92 „Stahlbehälter in Turmform“, Seite 33, Abschnitt 7.2, Tabelle 7-1: „Geradlinigkeit: Die Abweichung bei jedem 3 Meter langen Zylinderteil darf 3 mm nicht überschreiten.“ Wenn die Länge des Zylinders L 15 Meter nicht überschreitet, darf die Geradlinigkeit der Hülle 1‰ der Länge nicht überschreiten. Wenn die Länge der Hülle mehr als 15 Meter beträgt, darf die Abweichung (0,5L/1000 + 8) Zoll nicht überschreiten. GB50461-2008 – Norm für die Qualitätskontrolle bei der Installation von stationären Anlagen in der Petrochemieindustrie. Artikel 4.4.1: Bei vertikalen Anlagen gilt: Wenn H ≤ 30.000 ist, dann gilt der Wert H/1000 mm; wenn H > 30.000 ist, dann gilt der Wert H/1000 mm, wobei dieser Wert ≤ 50 mm sein muss. SH3514-2001 „Normen für die Bewertung der Qualität bei der Installation von Anlagen“ – Tabelle 6.2.12: Bei herkömmlichen vertikalen Anlagen beträgt die Neigung h/1000 nicht mehr als 30 mm. Anschlussanlagen an Maschinen: h/1000“ JB4735-97 „Stählerne geschweißte Behälter unter Normaldruck“, Seite 147, Absatz 15.4.4.10: Die Geradlinigkeit jedes einzelnen Behälterteils darf 0,1 % der Höhe dieses Teils nicht überschreiten. Die Gesamteradlinigkeit nach dem Zusammenbau darf 0,2 % der Gesamtlänge nicht überschreiten – und außerdem 30 mm nicht überschreiten”