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Gehören die Verwaltungsgebäude von Chemiefabriken zu den zivilen Gebäuden?
Gemäß den Anforderungen der Artikel 3.1.1, 3.2.1 und 3.3.1 der „GBT 50841-2013 – Klassifizierungsstandards für Bauprojekte“ sowie den dazugehörigen Erläuterungen gelten die Verwaltungsgebäude von Unternehmen – auch Chemiefabriken zählen zu Unternehmen – als Gebäude für zivile Zwecke.
Ja, die „Vorschriften für den Brandschutz in der Gebäudeplanung“ legen ausdrücklich fest, dass die Verwaltungsgebäude von Chemiefabriken zu zivilen Gebäuden gehören. Auch die Büros in den Werkstätten gelten als zivile Gebäude, doch bei ihrer Anlage müssen je nach Brandgefahr in der Werkstatt unterschiedliche Abstandsanforderungen berücksichtigt werden.
Wenn es ausschließlich für Bürozwecke verwendet wird – wobei der Verwendungszweck nicht der Produktionszweck ist – dann sollte es als ziviles Gebäude eingestuft werden~~
Gebäude für Büros werden manchmal unter Namen wie „Produktionssteuerungszentrum“ oder „Forschungs- und Entwicklungszentrum“ getarnt, wobei dann die Vorschriften für die Petrochemie berücksichtigt werden müssen.
Gebäude für Büros werden manchmal unter Namen wie „Produktionssteuerungszentrum“ oder „Forschungs- und Entwicklungszentrum“ getarnt, wobei dann die Vorschriften für die Petrochemie berücksichtigt werden müssen.
Es gibt genau dieses Problem: Gebäude, die Arbeitsräume und Laborräume in einem integrieren und nach Forschungszentren benannt sind – zu welcher Art von Gebäuden gehören sie eigentlich?