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Ich bitte Sie alle, mir bei der Beantwortung einer Frage zu helfen: Abstand zwischen den Innenbrandlöschern und den umliegenden (nicht brennbaren) Gegenständen. Danke
Unbeschränkt, einfach in der Nutzung – solange die Produktion und die Bedienung der Geräte nicht beeinträchtigt werden.
1. Die „Vorläufigen Richtlinien für die Sicherheitsverwaltung von Feuerlöschern“ besagen: „Im Umkreis von zehn Metern um die Feuerlöscher darf nichts abgelegt werden. In einem Umkreis von fünfzehn Metern darf nicht geparkt werden.“ 2. Auf dem Gelände dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die die Feuerlöscher und Löschgeräte verdecken könnten. Die Feuerlöscher und Löschgeräte müssen von weitem sichtbar sein ; Zweitens darf die normale Nutzung nicht beeinträchtigt werden – beispielsweise durch die Art und Weise, wie die Gegenstände platziert sind. Dadurch sollte sichergestellt sein, dass die Türen der Feuerlöscher problemlos geöffnet werden können, dass die Schläuche sowie Schussgeräte leicht ausgefahren werden können und dass die Feuerlöschmittel leicht zugänglich sind.
1. Die „Vorläufigen Richtlinien für die Sicherheitsverwaltung von Feuerlöschern“ besagen: „Im Umkreis von zehn Metern um die Feuerlöscher darf nichts abgelegt werden. In einem Umkreis von fünfzehn Metern darf nicht geparkt werden.“ 2. Auf dem Gelände dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die die Feuerlöscher und Löschgeräte verdecken könnten. Die Feuerlöscher und Löschgeräte müssen von weitem sichtbar sein ; Zweitens darf die normale Nutzung nicht beeinträchtigt werden – beispielsweise durch die Art und Weise, wie die Gegenstände platziert sind. Dadurch sollte sichergestellt sein, dass die Türen der Feuerlöscher problemlos geöffnet werden können, dass die Schläuche sowie Schussgeräte leicht ausgefahren werden können und dass die Feuerlöschmittel leicht zugänglich sind.
Im Umkreis von 10 Metern ist das Stapeln von Gegenständen nicht erlaubt.
Gibt es tatsächlich die „Vorläufigen Richtlinien für die Sicherheitsverwaltung von Feuerhydranten“? **Es scheint, als wäre diese Ebene noch nie eingeführt worden, oder?
Gibt es tatsächlich die „Vorläufigen Richtlinien für die Sicherheitsverwaltung von Feuerhydranten“? Es scheint keine solche Vorschrift zu geben