Thread Content
Frage: Welche Aspekte müssen bei der Erhitzung des Ofens während der Wartungsarbeiten an der Anlage berücksichtigt werden? Antwort: ⑴ Erstellung eines Plans zur Erhitzung des Ofens. ⑵Für das Aufheizen des Ofens ist eine spezielle Person zuständig. ⑶Alarm vor dem Erhitzen des Ofens, Interlocks werden aktiviert. ⑷Vor dem Zünden wird eine Analyse der brennbaren Gase durchgeführt. ⑸Der Ofen ist ausgegangen; um ihn erneut in Betrieb zu nehmen, muss eine neue Explosionsprüfung durchgeführt werden.
1. Erstellung eines Plans für das Aufheizen des Ofens
2. Für den Plan zum Aufheizen des Ofens ist eine spezielle Person zuständig
3. Vor dem Aufheizen des Ofens wird ein Alarm ausgelöst; die Sicherheitsvorkehrungen sind nicht wirksam
4. Vor dem Anzünden muss eine Analyse der brennbaren Gase durchgeführt werden
5. Wenn der Ofen ausgeht, muss bei erneutem Anzünden erneut eine Explosionsprüfung durchgeführt werden
Die Erhitzungsgeschwindigkeit sollte nicht zu hoch sein – außerdem muss festgestellt werden, ob die entsprechenden Ventile geöffnet oder geschlossen sind
(1) Erstellung eines Plans zur Erhitzung des Ofens, der von den zuständigen Stellen geprüft und genehmigt werden muss. Die Bediener sollen ausgebildet werden*, um die Betriebsverfahren sowie die zu beachtenden Punkte zu kennen. (2) Die Bedienung des Ofens sollte unter der Anleitung des Personalsleiters in der Werkstatt durchgeführt werden. (3) Vor dem Erhitzen des Ofens müssen die entsprechenden Alarmsignale sowie die Produktions-Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß eingestellt und in Betrieb genommen werden. (4) Vor dem Anzünden muss der Sauerstoffgehalt im Brennstoffgas sowie der Gehalt an brennbaren Gasen im Ofen analysiert werden. Erst wenn die Anforderungen erfüllt sind, darf mit dem Anzünden begonnen werden. Beim Anzünden sollte das Prinzip „Zuerst Feuer, dann Gas“ eingehalten werden. Beim Anzünden müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um Verbrennungen durch Spritzer zu verhindern, sowie Löschvorrichtungen vorhanden sein. Nachdem der Ofen ausgegangen ist, muss er vor dem Neuanzünden erneut entlüftet werden; erst nach Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit darf er wieder angezündet werden. Probefahrt der Antriebstechnik
(1) Erstellung eines Plans zur Erhitzung des Ofens, der von den zuständigen Stellen geprüft und genehmigt werden muss. Die Bediener sollen ausgebildet werden*, um die Betriebsverfahren sowie die zu beachtenden Punkte zu kennen. (2) Die Bedienung des Ofens sollte unter der Anleitung des Personalsleiters in der Werkstatt durchgeführt werden. (3) Vor dem Erhitzen des Ofens müssen die entsprechenden Alarmsignale sowie die Produktions-Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß eingestellt und in Betrieb genommen werden. (4) Vor dem Anzünden muss der Sauerstoffgehalt im Brennstoffgas sowie der Gehalt an brennbaren Gasen im Ofen analysiert werden. Erst wenn die Anforderungen erfüllt sind, darf mit dem Anzünden begonnen werden.
①Beim Erhitzen des Ofens darf nicht mit hoher Hitze geheizt werden. Die Temperatur sollte langsam und gleichmäßig ansteigen; die maximale Anstiegsgeschwindigkeit sollte 20 °C pro Tag nicht überschreiten. ②Während des Ofenheizvorgangs muss der Wasserspiegel im Dampfkessel regelmäßig überprüft werden, damit er stets im normalen Bereich bleibt. ③Die Verbrennungsflammen im Ofenraum müssen gleichmäßig sein und dürfen sich nicht an einem Ort konzentrieren. ④Während des Erhitzungsprozesses kann die Notentlüftungstür verwendet werden, um den Wasserspiegel im Dampfkessel aufrechtzuerhalten und zu verhindern, dass Verunreinigungen in den Überhitzer gelangen. ⑤Während des Ofenheizvorgangs muss die Temperatur der Abgase regelmäßig aufgezeichnet werden, um die Geschwindigkeit des Temperaturanstiegs sowie die maximale Temperatur unter den vorgeschriebenen Werten zu halten.
1) Bei der Erhitzung des Ofens sollte die Temperatur langsam angehoben werden. 2) Während des Erhitzens des Ofens muss der Wasserspiegel im Behälter auf dem niedrigsten sicheren Niveau des Messgeräts liegen. 3) Während des Trocknens des Ofens sollte dessen Zustand regelmäßig überprüft werden. Es dürfen keine Risse oder Unebenheiten vorhanden sein. Sollten solche Mängel entdeckt werden, müssen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. 4) Im Winter sollten beim Erhitzen des Ofens Maßnahmen gegen das Einfrieren ergriffen werden.
⑴Erstellung eines Ofenheizplans. ⑵Für das Aufheizen des Ofens ist eine spezielle Person zuständig. (3) Alarm vor dem Erhitzen des Ofens, sequenzielle Aktivierung. (4) Vor dem Anzünden muss eine Analyse der brennbaren Gase durchgeführt werden. (5) Wenn der Ofen ausgeht, muss bei erneutem Anzünden erneut auf Explosionsgefahr geprüft werden
Verschiedene Reaktoren müssen vor dem Betrieb nach Wartungsarbeiten gemäß den Vorschriften für das Erhitzen des Reaktors erhitzt werden. (1) Erstellung eines Plans zur Erhitzung des Ofens, der von den zuständigen Stellen geprüft und genehmigt werden muss. Die Bediener sollen ausgebildet werden*, um die Betriebsverfahren sowie die zu beachtenden Punkte zu kennen. (2) Die Bedienung des Ofens sollte unter der Anleitung des Personalsleiters in der Werkstatt durchgeführt werden. (3) Vor dem Erhitzen des Ofens müssen die entsprechenden Alarmsignale sowie die Produktions-Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß eingestellt und in Betrieb genommen werden. (4) Vor dem Anzünden muss der Sauerstoffgehalt im Brennstoffgas sowie der Gehalt an brennbaren Gasen im Ofen analysiert werden. Erst wenn die Anforderungen erfüllt sind, darf mit dem Anzünden begonnen werden. Beim Anzünden sollte das Prinzip „Zuerst Feuer, dann Gas“ eingehalten werden. Beim Anzünden müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um Verbrennungen durch Spritzer zu verhindern, sowie Löschvorrichtungen vorhanden sein. Nachdem der Ofen ausgegangen ist, muss er vor dem Neuanzünden erneut entlüftet werden; erst nach Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit darf er wieder angezündet werden. Probefahrt der Antriebstechnik: In Anlagen der Petrochemieindustrie dienen Maschinen und Pumpen dazu, Flüssigkeiten, Gase sowie feste Stoffe zu transportieren. Aufgrund der komplexen Betriebsbedingungen kann ein Defekt an einer einzelnen Maschine die gesamte Anlage beeinträchtigen. Daher muss durch Probefahrten überprüft werden, ob nach der Wartung von Maschinen und Pumpen eine sichere Inbetriebnahme und ein erfolgreicher Erststart gewährleistet sind. (1) Erstellung eines Testplans, der von den zuständigen Stellen geprüft und genehmigt wird. (2) Eine speziell dafür ausgewiesene Person ist dafür verantwortlich, eine gründliche Überprüfung durchzuführen, damit alles den Anforderungen entspricht. Die Sicherheitsvorrichtungen und -geräte müssen vollständig und in Ordnung sein. (3) Die Erprobungsarbeiten müssen von der Person geleitet werden, die für die Produktion im Werk verantwortlich ist. (4) Kühlmittel, Schmieröl, Motorbelüftung, Temperaturmessgeräte, Druckmesser, Sicherheitsventile, Alarmsignale, Interlocks usw. müssen empfindlich und zuverlässig sein sowie einwandfrei funktionieren. (5) Prüfen Sie den Zustand der Ventile, damit sie im vorgeschriebenen Zustand sind. (6) Der Testbereich muss sauber und ordentlich sein, und es müssen deutliche Absperrungen vorhanden sein. Kombinierte Erprobung: Bei der kombinierten Erprobung nach der Wartung des Geräts ist besonderes Augenmerk auf die folgenden Aspekte zu richten: (1) Erstellung eines Plans für die kombinierte Erprobung, der von den zuständigen Führungskräften geprüft und genehmigt werden muss. (2) Es soll eine spezielle Person beauftragt werden, die Anlage gründlich und sorgfältig zu überprüfen. Die festgestellten Mängel müssen umgehend beseitigt werden. Die Wartungsunterlagen müssen vollständig sein, und die Sicherheitsvorrichtungen müssen in Ordnung sein. (3) Eine speziell beauftragte Person überprüft, ob die Absperrplatten im System ordnungsgemäß eingesetzt werden, führt dazu Protokolle auf, unterschreibt diese zur Bestätigung und verhindert so jegliche Auslassungen. (4) Das Selbstschutzsystem sowie die Sicherheitsverriegelungen des Geräts sind ordnungsgemäß eingestellt und funktionieren zuverlässig. Der zuständige Fachmann muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen. (5) Die Hilfsysteme wie Wasserversorgung, Dampfversorgung und Stromversorgung müssen ordnungsgemäß funktionieren und den Anforderungen des Prozesses entsprechen. Das gesamte Gerät muss fahrbereit sein. (6) Die gemeinsamen Probefahrten werden unter der einheitlichen Leitung der Leiter des Werks oder der Werkstätten durchgeführt.