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Gibt es so etwas bei euch?

2016-06-26View Original

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Unser Tanklager befindet sich auf dem Gelände der Fabrik. Die Experten, die unser Tanklager inspizierten, sagten, dass die Überprüfung nach den Standards für Öltanks, nämlich GB50074, erfolgen soll. Doch in Abschnitt 1.0.2 von GB50074–2014 steht, dass diese Norm auf die Planung neuer, erweiterter oder umgebauter Öltanks Anwendung findet. Diese Vorschriften gelten nicht für die Anlagen zur Lagerung und Beförderung brennbarer und entzündlicher Flüssigkeiten in den folgenden Fällen: 1. Anlagen zur Lagerung und Beförderung brennbarer und entzündlicher Flüssigkeiten auf dem Gelände von Petrochemieunternehmen. Gibt es so etwas bei euch? Liegt mein Verständnis falsch?
Reply #22016-06-26
Ihre Interpretation ist in Ordnung. Die Anforderungen dieser Vorschriften sind im Grunde genommen auch alle mehr oder weniger ähnlich. Wenn es keine besonders abwegigen Anforderungen gibt, kann man sich auch an die Meinung der Experten halten. Immerhin ist die Voraussetzung, dass keine Unfälle eintreten.
Reply #32016-06-26
Aber es gibt Situationen, in denen man berücksichtigen muss, welche Vorschriften angewandt werden sollen. Zum Beispiel: Wie groß sollte der Abstand zwischen den Blitzschutzanlagen an den Öltanks sein? Einige Vorschriften geben 30 Meter an, andere Experten sagen 18 Meter und behaupten, es gäbe entsprechende Vorgaben. Was wirst du tun?
Reply #42016-06-27
Gemäß den Anforderungen von An Jian Zong Guan San [2013] Nr. 76 müssen bei Bauprojekten, die unter die Kategorie „zwei Schlüsselfaktoren und ein schwerwiegendes Problem“ fallen, mindestens die Anforderungen der geltenden Standards erfüllt werden. Dabei gelten die strengsten Sicherheitsvorschriften. Dies gilt insbesondere für die „Vorschriften für die Gesamtplanung von Industrieunternehmen“ (GB50187); 2. „Vorschriften für die Gesamtplanung des Transports in Chemieunternehmen“ (GB50489) ; 3. „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Petrochemiebetrieben“ (GB50160) ; 4. „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Öl- und Gasanlagen“ (GB50183) ; 5. „Vorschriften für den Brandschutz in der Gebäudeplanung“ (GB50016) ; 6. „Vorschriften für den Entwurf von Öltanks“ (GB50074) ; 7. „Normen für die Planung von Systemen zur Erkennung und Alarmierung von brennbaren sowie giftigen Gasen in der Petrochemieindustrie“ (GB50493) ; 8. „Leitlinien für das sichere Design von Chemiebauvorhaben“ (AQ/T3033)
Reply #52016-06-27
Gemäß den Vorgaben sollten die Brandschutzvorschriften für petrochemische Unternehmen eingehalten werden, doch derzeit werden die strengsten Vorschriften angewandt.
Reply #62016-06-28
Die Vorschriften für Öllagerhäuser besagen ausdrücklich, dass sie nicht auf Anlagen zur Lagerung und Beförderung brennbarer und entzündlicher Flüssigkeiten innerhalb von Petrochemiebetrieben anwendbar sind. Ist es dann nicht angemessen, diese Vorschriften weiterhin anzuwenden?
Reply #72016-06-29
Gemäß den entsprechenden Hierarchievorschriften sind Abteilungsverordnungen über den Normen stehend. Da in der Verordnung des Leiters für Arbeitssicherheit Nr. 3 [2013] 76 angegeben wird, dass sie gilt, ist es sinnlos, wenn die Vorschriften für Öllager ausdrücklich besagen, dass sie nicht gelten. Tatsächlich ist das Dokument An Jian Zong Guan San [2013] Nr. 76 ziemlich schlecht. Es gab bereits spezielle Vorschriften für verschiedene Branchen, und diese hatten in der Praxis gute Ergebnisse gebracht. Mit Dokument Nr. 76 wurde jedoch ein Eingriff vorgenommen, indem viele eigene Vorschriften erlassen wurden. Nach Artikel 15 dieses Dokuments sollten die Tankstellen zumindest die „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Petrochemiebetrieben“ (GB50160) einhalten. In Wirklichkeit hält jedoch keine Tankstelle daran fest.

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