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Grundanforderungen für Arbeiten in begrenzten Räumen sowie das Prinzip „Drei Nichts“

2016-07-01View Original

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Bei Arbeiten in begrenzten Räumen müssen die folgenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden: 1. Im Eingang und Ausgang des begrenzten Raums dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, damit eine freie Zufahrt gewährleistet ist und es leichter fällt, Personen hinein- und herauszubringen sowie bei Notfällen zu evakuieren.   2. Am Arbeitsort müssen eine bestimmte Anzahl an lebensrettenden Geräten sowie Löschmitteln vorhanden sein, die den Vorschriften entsprechen.   3. Während der Arbeiten muss regelmäßig überwacht werden. Sollten Abweichungen festgestellt werden, müssen die Arbeiten umgehend gestoppt werden, die Mitarbeiter müssen evakuiert werden. Erst nach der Beseitigung des Problems sowie nach erfolgreicher Analyse der Proben darf mit den Arbeiten wieder begonnen werden.   4. Sicherstellung der Elektrosicherheit bei Arbeiten in begrenzten Räumen
(1) Die Beleuchtungsspannung in begrenzten Räumen sollte 36 V nicht überschreiten. Bei Arbeiten in feuchten oder engen Räumen sollte die Spannung 12 V nicht überschreiten.   (2) Bei der Verwendung von Handstromwerkzeugen mit einer Spannung, die über der Sicherheitsspannung liegt, oder bei Schweißarbeiten muss ein ÜberspannungsSchutzschalter vorhanden sein. In feuchten Behältern sollten die Arbeiter auf isolierenden Platten stehen, wobei sicherzustellen ist, dass der Metallbehälter zuverlässig geerdet ist.   5. Es darf keine Winde, Kran usw. verwendet werden, um Arbeiter in begrenzte Räume zu bringen, um dort zu arbeiten.   6. Es ist nicht zulässig, Gegenstände mitzunehmen, die nichts mit der Aufgabe zu tun haben. Die mitgebrachten Werkzeuge und Materialien müssen registriert werden. Während der Arbeit dürfen keine Materialien oder Werkzeuge weggeworfen werden.   7. Bei mehreren Arbeitsarten und überschneidenden Arbeiten auf verschiedenen Ebenen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um gegenseitige Verletzungen zu vermeiden.   8. Am Arbeitsplatz muss ausreichend Beleuchtung vorhanden sein.   9. Um in begrenzte Räume zu gelangen, sind Arbeiten wie Klettern oder das Arbeiten mit Feuer erforderlich. Es müssen entsprechende Genehmigungen eingeholt werden, und die relevanten Arbeitserlaubnisse müssen gemäß den Vorschriften beantragt werden.   10. Bei Arbeiten in begrenzten Räumen, die schwierig sind, viel Kraft erfordern und lange dauern, sollte eine Schichtwechselarbeit angewandt werden.   11. Nach Abschluss der Arbeiten prüfen die Einheit, in der sich der begrenzte Raum befindet, sowie die ausführende Einheit gemeinsam den Innen- und Außenbereich des begrenzten Raums. Erst wenn keine Probleme festgestellt werden, darf der begrenzte Raum geschlossen werden

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