【Sicherheitsarbeitsmaterialien】Klassifizierung unsicherer Zustände! Willkommen zur Ergänzung! !
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Dieser Beitrag wurde zuletzt von q2774594 am 3.7.2016 um 13:56 geändert. (I) Mangelnde oder fehlerhafte Schutz-, Sicherheits- und Signalisierungseinrichtungen 1. Kein Schutz: Es gibt keinen Schutzschirm; Keine Sicherheitsvorrichtungen ; Keine Alarmanlage ; Keine Sicherheitszeichen ; Keine Geländer oder beschädigte Geländer ; (Elektrik) Nicht geerdet ; Schlechte Isolierung ; Der Ventilator verfügt über kein Schalldämmungssystem – es entsteht viel Lärm ; Arbeiten in einem baufälligen Gebäude ; Es sind weder Hindernisse noch Absperrungen zur Verhinderung von „Rennfahrten“ installiert ; Andere ; 2. Unangemessene Schutzmaßnahmen: Der Schutzdeckel befindet sich nicht an der richtigen Stelle ; Fehlende Einstellung der Schutzvorrichtung ; Unangemessene Stützung bei der Grabung von Schächten und Tunneln ; Fehlerhafte Explosionsschutzvorrichtungen ; Unzureichender Sicherheitsabstand bei der Fällung und dem Transport von Holz ; Die Versteckstellen für die Sprengarbeiten weisen Mängel auf ; Die leitfähigen Teile der Elektroanlage sind ungeschützt ; Sonstiges. (II) Mängel bei Geräten, Anlagen, Werkzeugen und Zubehör1. Falsches Design, Konstruktion, die nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht: Türen blockieren die Sicht ; Das Bremssystem weist Mängel auf ; Die Sicherheitsentfernung ist nicht ausreichend ; Das Fahrzeugstoppsystem hat Mängel ; Die Werkstücke haben scharfe Kanten und Ränder ; Die Einrichtung weist scharfe Kanten auf ; Andere ; 2. Unzureichende Festigkeit: Die mechanische Festigkeit ist nicht ausreichend ; Die Isolierfestigkeit ist unzureichend ; Die Seile zum Heben von Lasten erfüllen nicht die Sicherheitsanforderungen ; Andere ; 3. Das Gerät arbeitet in einem nicht normalen Zustand: Das Gerät funktioniert trotz defekter Zustände weiter ; Überlastbetrieb ; Andere ; 4. Mangelhafte Wartung und Justierung: Defekte Ausrüstung ; Der Boden ist uneben ; Falsche Wartung, defekte Anlagen ; Sonstiges. (III) Mangelnde oder fehlerhafte persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Handschuhe, Schutzbrillen und Gesichtsschutz, Atemschutzgeräte, Hörschutz, Sicherheitsgurte, Sicherheitshelme, Sicherheitsschuhe usw.): Keine persönlichen Schutzausrüstungsgegenstände vorhanden ; Die verwendeten Schutzausrüstungen und -geräte entsprechen nicht den Sicherheitsanforderungen. (IV) Schlechte Umweltbedingungen am Produktions-/Bauort 1. Schlechtes Beleuchtungsniveau: Unzureichende Helligkeit ; Am Arbeitsort ist es wegen des Rauchs und Staubs so trüb, dass man nichts klar sehen kann ; Das Licht ist zu stark ; 2. Schlechte Belüftung: Keine Belüftung ; Die Effizienz des Lüftungssystems ist gering ; Windiger Kurzschluss ; Sprengarbeiten bei Strom- und Windausfall ; Der Gasausstoß erreicht nicht die sicheren Konzentrationen – Sprengarbeiten sind daher nicht möglich ; Überhöhter Gasgehalt ; Andere ; 3. Der Arbeitsplatz ist eng ; 4. Unordentliches Arbeitsumfeld: Werkzeuge, Fertigteile und Materialien liegen unsicher gestapelt da ; Andere ; 5. Die Anordnung der Verkehrswege ist unsicher ; 6. Die Gestaltung oder Konfiguration der Bedienvorgänge ist unsicher ; 7. Rutschige Oberfläche: Auf der Oberfläche befindet sich Öl oder andere Flüssigkeiten ; Von Eis und Schnee bedeckt ; Auf dem Boden gibt es weitere rutschige Gegenstände ; 8. Die Lagerungsmethode ist unsicher ; 9. Ungünstige Umgebungstemperatur und -feuchtigkeit.
2. Es kommt zu einem Leck von gefährlichen Chemikalien, brennbaren, explosiven oder giftigen Stoffen im Behälter. 3. Der Staub wird nicht gemäß den Vorschriften rechtzeitig beseitigt.
4. Die Elektrokabel sind ungeschützt, es werden Arbeiten bei Stromspannung durchgeführt, und es werden mobile Elektrowerkzeuge ohne Schutzvorrichtungen verwendet. 5. Druckbehälter sowie deren Zubehör, die unvollständig sind, nicht funktionieren oder beschädigt sind und nicht rechtzeitig repariert werden ; Schließen Sie die Wurzelschleuse des Sicherheitsventils. 6. Ausfall von Systemen zur automatischen Steuerung, Kaskadenschaltung, Alarmierung sowie zum Notabschalten in Bereichen mit brennbaren, explosiven oder giftigen Stoffen. 7. Ein Betrieb mit überhöhten Sicherheitsparametern kann zu Schäden an den Geräten führen und somit Unfallgefahren verursachen. Zum Beispiel: Überhitzung, Überdruck, zu hoher Gehalt usw. Potenzielle Sicherheitsrisiken bei Unfällen der Kategorie 2: 1. Bei der Lagerung, dem Transport und der Handhabung von Gefahrstoffen wie Schwefelsäure, Salzsäure, Flüssigalkali, Flüssigsauerstoff, Flüssigchlor, Ethanol, Triphosphortrichlorid, Phosphortrichlorid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid usw. werden die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten – zudem werden keine Schutzausrüstungen getragen. 2. Rauchen in Feuer- und Explosionsgefahrenzonen sowie das unbefugte Entzünden von Feuern. 3. Beschädigte Brandbekämpfungsanlagen. 4. Nutzung von Geräten, die nicht in seiner Verantwortung liegen. 5. Fehlende Anweisungen, falsche Vorgehensweisen, schwere Verstöße gegen die Vorschriften sowie Disziplinverstöße. 6. Druckbehälter, Spezialgeräte sowie deren Zubehör werden nicht regelmäßig auf ihre Einhaltung der Vorschriften überprüft. 7. In Bereichen mit brennbaren, explosiven oder giftigen Stoffen fehlen Aufzeichnungen über die automatische Steuerung, Schaltvorgänge, Alarme sowie Notabschaltungen.
8. Fahrzeuge, die auf dem Gelände mit zu hoher Geschwindigkeit, zu großer Höhe, zu breitem Durchmesser oder zu großem Gewicht fahren. Drei Arten von Unfallgefahren: 1. Die betriebenen Geräte verfügen über keine Sicherheitsvorrichtungen. 2. Bei beschädigten Sicherheitsvorrichtungen, z. B. wenn die Plattformen keine Geländer haben und Leitern fehlen. 3. Wer sich nicht gemäß den Vorschriften kleidet und bei der Arbeit keine Schutzausrüstung trägt – beispielsweise bei mechanischen Schneide- oder Schleifarbeiten ohne Schutzkleidung. 4. Bei der Ausführung der Arbeiten wurde zwar ein Arbeitsauftrag ausgestellt, doch die Sicherheitsmaßnahmen waren unzureichend und es wurden keine Schutzeinrichtungen errichtet. 5. Allgemeine Verstöße des Personals. 6. Die verschiedenen Sicherheitsverwaltungsunterlagen sind unvollständig. Die Aufzeichnungen zu Sicherheitskontrollen, Schulungen usw. sind entweder nicht rechtzeitig oder unvollständig. Die Ausfüllung der Arbeitsanweisungen erfolgt nicht ordnungsgemäß