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Allgemeine Regeln für die Anbringung von Sicherheitshinweisschildern

2016-07-04View Original

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 Um die Anbringung von Sicherheitszeichen zu regeln und die Sicherheit im Produktionsprozess zu gewährleisten, wurden diese Vorschriften erlassen. Anforderungen an die Anbringung von Sicherheitswarnschildern:
I. Bedeutung und Begriff der Sicherheitswarnschilder
1. Zu den Sicherheitswarnschildern gehören: Sicherheitsfarben sowie Sicherheitszeichen.   2. Sicherheitsfarben sind Farben, die eine Botschaft bezüglich der Sicherheit übermitteln, und umfassen Rot, Blau, Gelb und Grün.   (1) Rot: Steht für Verbote, Stopps sowie Gefahren usw.;
(2) Blau: Steht für Anweisungen – Regeln, die befolgt werden müssen;
(3) Gelb: Dient dazu, die Menschen darauf hinzuweisen. Alle Geräte, Einrichtungen und Umgebungen, die eine Vorsicht erfordern, sollten in Gelb dargestellt werden;
(4) Grün: Gibt Informationen über Erlaubnisse und Sicherheit.   3. Kontrastfarben sind die Hintergrundfarben, die die Sicherheitsfarben hervorheben, und umfassen Schwarz und Weiß.   4. Klassifizierung von Sicherheitszeichen: Es gibt vier Arten – Verbotszeichen, Warnzeichen, Anweisungszeichen und Hinweisschilder.   (1) Die grundlegende Form eines Verbotszeichens ist ein runder Rahmen mit Schrägstrichen.
(2) Die grundlegende Form eines Warnzeichens ist ein dreieckiger Rahmen.
(3) Die grundlegende Form eines Anweisungszeichens ist ein runder Rahmen.
(4) Die grundlegende Form eines Hinweisszeichens ist ein quadratischer Rahmen.   II. Einrichtung des Arbeitsbereichs
1. Während der Verlegung der Leitungen sollen um die bei den Erdarbeiten entstandenen Löcher Absperrungen errichtet werden. Zudem sollten Warnschilder aufgestellt werden. Bei Nacht sollen Warnleuchten eingesetzt werden. Wenn die Baustelle sich auf einer Straße befindet, müssen gemäß den Verkehrsregeln in angemessener Entfernung von der Baustelle Warnzeichen angebracht werden oder Personen eingesetzt werden, die den Verkehr leiten.   2. Während der Bauarbeiten auf dem Baugelände müssen an den Eingängen des Baufeldes, an den Gerüsten, an den Zugängen und Ausgängen, an den Treppenausgängen, an Öffnungen, an Brücken, an Tunneln sowie am Rand von Gruben Sicherheitswarnzeichen angebracht werden.   3. An gefährlichen Stellen wie Hochspannungsleitungen, Hochspannungsmasten, Hochspannungsanlagen, Gebieten mit hohem Blitzzugrisiko, Orten zur Aufbewahrung von Sprengstoffen sowie schädlichen, gefährlichen Gasen und Flüssigkeiten müssen deutliche Sicherheitswarnzeichen angebracht werden.   4. Andere Orte, an denen Sicherheitszeichen angebracht werden.   Sicherheitswarntafeln müssen den Anforderungen der **Normen GB2849-1996 „Sicherheitszeichen“ und GB16179-1996 „Leitlinien für die Verwendung von Sicherheitszeichen“, sowie GB2893-2001 „Sicherheitsfarben“ entsprechen.   III. Grundsätze für die Einrichtung
1. In öffentlichen Bereichen mit hoher Besucherdichte – an Notausgängen, Evakuierungswege sowie an Treppenhäusern, die sich auf verschiedenen Etagen befinden – müssen entsprechend Schilder mit der Aufschrift „Sicherheitsweg“ angebracht werden. In der Nähe von Orten, die weit entfernt von den Notausgängen liegen, muss die Pfeilrichtung des „Notausgang“-Schildes in Richtung der Notausgänge zeigen.   2. Bei Arbeiten auf Straßen oder an anderen Stellen, die häufig von Nicht-Bauarbeitern passiert werden, müssen gemäß den geltenden Verkehrsvorschriften geeignete Sicherheitszeichen angebracht werden.   Löcher an Kanten und ähnliche Öffnungen in Gebäuden müssen gemäß den „Technischen Vorschriften für die Sicherheit bei Arbeiten in großer Höhe“ eingerichtet werden.   3. Die Standards für die vorübergehende Nutzung von Elektrizität müssen den Vorgaben der relevanten Normen entsprechen.   4. Die Kennzeichnung aller Maschinen muss den Vorschriften für die jeweiligen Maschinentypen entsprechen.   5. Andere Orte, an denen es notwendig ist, Sicherheitszeichen anzubringen.   IV. Anforderungen an die Anbringung   1. Sicherheitszeichen müssen an auffälligen Stellen angebracht werden, die mit der Sicherheit zusammenhängen. Vor der Marke oder in ihrer unmittelbaren Nähe dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die die Sicht der Öffentlichkeit behindern. Bei der Anbringung von Warnschildern im Zuge von Bauarbeiten müssen Faktoren wie Straßenkurven und das Licht in der Nacht berücksichtigt werden.   2. Sofern nicht unbedingt notwendig, sollten Schilder in der Regel nicht an beweglichen Gegenständen wie Türen, Fenstern oder Regalen angebracht werden, noch an Stellen, die häufig von anderen Gegenständen verdeckt werden.   3. Bei der Anbringung von Sicherheitszeichen sollte man vermeiden, dass die darin enthaltenen Angaben widersprüchlich oder doppelhaft sind. Verwenden Sie so wenige Symbole wie möglich, um die notwendigen Informationen klar zu vermitteln.   4. Richtungshilfeschilder sollten an den Stellen angebracht werden, an denen die Öffentlichkeit ihre Richtung wählen muss, und sie müssen auf den kürzesten Weg zum Ziel hinweisen.   5. Die angebrachten Sicherheitszeichen sollten dafür sorgen, dass der Betrachtungswinkel für die meisten Beobachter nahe 90° beträgt.   6. Die Abmessungen der Sicherheitszeichen müssen den Anforderungen der entsprechenden Standards für Zeichen entsprechen.   7. Anforderungen an die Anbringung von Sicherheitszeichen im Innenraum sowie an den Eingängen und Ausgängen.   V. Einrichtungsmethoden
1. Methoden
1.1 Aufkleben: Sicherheitszeichen können auf verschiedene Weise direkt an Gebäuden und anderen Strukturen befestigt werden – zum Beispiel durch Anbringen mit Nägeln, Kleben oder Einbetten.   1.2 Aufhängung: Die Schilder werden mit Haken, Reißverschlüssen usw. an der entsprechenden Stelle aufgehängt.   1.3 Säulenartig: Die Beschilderung wird am Signalmast befestigt und in der Nähe des daran angezeigten Objekts aufgestellt.   2. Abstand
2.1 Wenn zwei oder mehr quadratische Sicherheitszeichen zusammen angebracht werden, muss zwischen den einzelnen Zeichen ein Abstand von mindestens 0,2 mal der Nenngröße des jeweiligen Zeichens vorhanden sein.   2.2 Wenn zwei quadratische Symbole in entgegengesetzten Richtungen nebeneinander angeordnet sind, sollte zwischen den beiden Symbolen mindestens ein Abstand von der Größe eines Symbols vorhanden sein, um Verwechslungen zu vermeiden.   2.3 Mehrere Schilder können an einem einzigen Schildmast angebracht werden. Aber es dürfen maximal 4 sein.   2.4 Die Warnzeichen (Dreiecke), Verbotszeichen (Ringe mit Schrägstrichen) sowie Hinweisschilder (Quadrate) sollten in der Reihenfolge von oben nach unten und von links nach rechts angeordnet werden.   2.5 Je nach Aufstellort müssen die Aufstellung der Schilder den geltenden Standards entsprechen.   2.6 Wenn quadratische und Schilder anderer Formen gemeinsam angebracht werden, darf der Abstand zwischen dem quadratischen Schild und dem Schildmast nicht kleiner als 0,2 mal die Nenngröße des Schildes sein. Der Abstand zwischen Schildern anderer Formen und dem Schildmast sollte hingegen mindestens 5 cm betragen.   2.7 Wenn zwei oder mehr dreieckige (kreisförmige) Schilder oder Schilder in Form von Dreiecken, Kreisen und Quadraten an derselben Schildstange angebracht sind, darf der Abstand zwischen den einzelnen Schildern mindestens 5 cm betragen.   2.8 Wenn zwei quadratische Schilder an einem Signalmast angebracht werden, darf der Abstand zwischen ihnen nicht kleiner als 0,2 mal die Nenngröße des Schildes sein.   3. Befestigungsverfahren
3.1 Wenn die Sicherheitszeichen mit Nägeln befestigt werden, sollten runde und dreieckige Zeichen in der Regel an mindestens drei Stellen befestigt werden. Quadratische und rechteckige Zeichen hingegen sollten an mindestens vier Stellen befestigt werden. Der Fixpunkt sollte an der Stelle mit der Farbe des Randsubstrats gewählt werden. Schilder, die mit Kleber befestigt werden, sollten auf der Rückseite vollständig mit Kleber bedeckt oder an den Rändern sowie in der Mitte mit Kleber fixiert werden.   3.2 Die Sicherheitsschilder, die zur Befestigung verwendet werden, müssen mindestens mit zwei Befestigungsstäben/Seilen aufgehängt werden. Nach dem Aufhängen dürfen sie nicht kippen. Leichtere Schilder sollten mit stabileren Halterungen aufgehängt werden.   3.3 Die Sicherheitszeichen in Säulenform müssen mit Schrauben, Befestigungsringen usw. fest am Zeichenmast befestigt werden.
Reply #22016-07-04
Danke, eine sehr gute Zusammenfassung der Informationen.
Reply #32016-07-04
Gute Sache, danke für den Share, Pluspunkte.....
Reply #42016-07-05
Ich denke, es ist die Reihenfolge Rot, Gelb, Blau, Grün, aber das bezieht sich auf die ISO-Norm

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