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Frage 9 zur Technologie im Jahr 2016: In einer Kläranlage beträgt der ursprüngliche Wassergehalt des Schlammes 96 %. Wenn man den Schlammgehalt auf 10 % des ursprünglichen Wertes senken möchte, muss der Wassergehalt auf welchen Wert gesenkt werden? A) 40 % B) 50 % C) 60 % D) 70 % Antwort: C. Erklärung: 1. Der Wassergehalt des Schlammes wird berechnet mit: (Gesamtmasse des Schlammes – Masse des Trockenstoffs) ÷ Gesamtmasse des Schlammes × 100 %. Da die Masse des Trockenstoffs konstant bleibt, gilt: 2. 96 % = (Gesamtmasse des Schlammes – Masse des Trockenstoffs) ÷ Gesamtmasse des Schlammes × 100 %. 3. Masse des Trockenstoffs = Gesamtmasse des Schlammes – Gesamtmasse des Schlammes × 96 %. Wenn der Schlammgehalt auf 10 % des ursprünglichen Wertes sinkt, gilt: 4. Wassergehalt des Schlammes = (Gesamtmasse des Schlammes × 10 % – Masse des Trockenstoffs) ÷ Gesamtmasse des Schlammes × 100 %. 5. Unter Einsetzen von Wert 3 ergibt sich: Wassergehalt des Schlammes = (Gesamtmasse des Schlammes × 10 % – Gesamtmasse des Schlammes + Gesamtmasse des Schlammes × 96 %) ÷ Gesamtmasse des Schlammes × 100 %. Das Ergebnis ist: Der Wassergehalt des Schlammes beträgt 60 %
Der ursprüngliche Wassergehalt des Schlammes, der in einer Kläranlage entsteht, beträgt 96 %. Um den Wassergehalt des Schlammes auf 10 % des ursprünglichen Wertes zu senken, muss der Wassergehalt auf (D) gesenkt werden. A) 40 % B) 50 % C) 60 % D) 70 %
Der ursprüngliche Wassergehalt des Schlammes, der in einer Kläranlage entsteht, beträgt 96 %. Um den Wassergehalt des Schlammes auf 10 % des ursprünglichen Wertes zu senken, muss der Wassergehalt auf (C) gesenkt werden: A. 40 % B. 50 % C. 60 % D. 70 %