Teilen: Klassifizierung von Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften | Keine Ahnung? Schnell lernen!
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Klassifizierung von Verstößen gegen die Vorschriften zur sicheren ProduktionVerstöße bezüglich der Einhaltung der Vorschriften für Ausrüstung, Betriebsstätten und Sicherheitsbedingungen:
1. Nicht gewährleistete Investitionen in Sicherheitseinrichtungen.
2. Nicht ordnungsgemäße Bereitstellung und Nutzung von Mitteln für Sicherheitstechnologien.
3. Fehlende, deutlich sichtbare Sicherheitszeichen.
4. Nicht bereitgestellte Schutzausrüstung für die Arbeitnehmer nach den geltenden Standards.
5. Fehlende Sicherheitseinrichtungen oder mangelnde Wartung und Überprüfung dieser Einrichtungen.
6. Nichteinhaltung der gesetzlichen und branchenspezifischen Vorschriften bezüglich der sicheren Produktion.
7. Ausrüstung, Anlagen und Rohstoffe, die nicht den Standards entsprechen.
8. Verwendung von Verfahren, Ausrüstungen und Materialien, die per Gesetz verboten sind.
9. Die Gestaltung der Produktions- und Geschäftsräume sowie der Unterkünfte entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen.
Verstöße bezüglich der Regelungen zur Organisation des Unternehmens und zur Personalverwaltung:
1. Fehlende Einrichtung einer Notfallhilfegruppe.
2. Ausübung von Sicherheitsaufgaben ohne entsprechende Qualifikationen.
3. Fehlende Schulungen der Mitarbeiter im Bereich Sicherheit.
4. Fehlende oder unzureichende Sicherheitsmanagementregelungen.
5. Nicht ordnungsgemäße Einrichtung von Stellen für das Sicherheitsmanagement sowie fehlende qualifizierte Mitarbeiter.
6. Nichteinhaltung der Sicherheitspflichten gegenüber Auftragnehmern und Mieter.
7. In derselben Arbeitsbereich werden keine Vereinbarungen bezüglich des Sicherheitsmanagements getroffen oder es werden keine speziellen Mitarbeiter für die Überwachung der Sicherheit ernannt.
8. Bedienung der Ausrüstung durch Unqualifizierte.
9. Illegale Handhabung von Gefahrstoffen, Lagerung von Ausrüstungen, Produkten und Rohstoffen.
10. Gefahrstoffe werden nicht in speziellen Lagerräumen gelagert oder es wird niemand beauftragt, diese zu überwachen.
11. Der leitende Mitarbeiter, die Sicherheitsbeauftragten oder die Betriebsleitung verletzen ihre Pflichten im Bereich des Sicherheitsmanagements.
Verstöße gegen die Vorschriften bezüglich der Genehmigung der sicheren Produktion:
1. Ausübung von Tätigkeiten außerhalb des genehmigten Bereichs.
2. Nichteinhaltung der Anforderungen bezüglich der Genehmigungen.
3. Bauprojekte ohne Sicherheitseinrichtungen oder ohne Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
4. Einsatz von Sicherheitseinrichtungen in Bauprojekten, bevor sie genehmigt wurden oder bevor sie überhaupt geprüft wurden.
5. Übertragung von Produktions- und Geschäftsbetrieben, Anlagen und Ausrüstungen an Unternehmen oder Personen, die nicht über die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen verfügen.
6. Bauprojekte zur Herstellung und Lagerung von Gefahrstoffen, die nicht überprüft wurden oder bei der Prüfung durchgefallen sind.
7. Illegale Herstellung, Handel, Lagerung, Verwendung und Beschaffung von Gefahrstoffen sowie Behältern.
Verstöße seitens von Vermittlungsunternehmen:
1. Ausstellung falscher Bescheinigungen oder Betrug zur Erlangung von Zertifikaten.
2. Illegale Vermietung von Geschäftsqualifikationen oder illegaler Geschäftsbetrieb.
3. Nicht ordnungsgemäße Durchführung von Schulungen.
4. Ausübung von Sicherheitsschulungen ohne entsprechende Qualifikationen.
5. Übertragung von Aufgaben im Bereich der Sicherheitsbewertung.
6. Die Bewertungsergebnisse entsprechen nicht der Realität.
7. Offenlegung von technischen und geschäftlichen Geheimnissen des bewerteten Unternehmens.
8. Verletzung der beruflichen Ethik und Unparteilichkeit.
Weitere Verstöße:
1. Verpackungen, Behälter, Transportmittel und Bedienungsanleitungen entsprechen nicht den Anforderungen.
2. Herstellung oder Vertrieb von mangelhafter Schutzausrüstung.
3. Illegaler Verkauf von Feuerwerk und deren Rohstoffen.
4. Mangelhafte Lagerung von gefährlichen Chemikalien.
5. Auftreten schwerer Unfälle.
6. Nichtbereitstellung von Notfallberatungsdiensten für die Kunden.
7. Abschluss von Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern, die deren Verantwortlichkeiten mindern oder ausschließen