HCBBS Forum (Deutsch)
Submit Chemical Projects / Find Solutions
Amplify Your Requirements on a Broader Chemical Platform *Engineering · Technology · Equipment · Solutions*
Submit Request

In der neuesten Fassung des Gesetzes zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten wurden diese Bestimmungen geändert

2016-07-05View Original

Thread Content

1.jpg Am 2. Juli 2016 wurde auf der einundzwanzigsten Sitzung des Ständigen Ausschusses des Zwölften Nationalen Volkskongresses eine Entscheidung zur Änderung von sechs Gesetzen, darunter des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“, verabschiedet. Am 2. Juli erließ der **Staatsoberhaupt*** den 48. Erlass, mit dem die „Entscheidung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Änderung des Gesetzes über den Energieverbrauch in der Volksrepublik China sowie weiterer sechs Gesetze“ veröffentlicht wurde (im Folgenden als „Entscheidung“ bezeichnet). Laut dieser Hauptverordnung treten die durch die „Entscheidung“ vorgenommenen Änderungen am Gesetz über die Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten ab dem 2. Juli 2016 in Kraft. Entstehung und Änderungsgeschichte des Gesetzes zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten Am 27. Oktober 2001 unterzeichnete der damalige Präsident den Erlass Nr. 60, mit dem das Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten veröffentlicht wurde. Dieses Gesetz trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Seitdem befindet sich die Arbeit zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten in unserem Land in einer Phase, in der es entsprechende gesetzliche Regelungen gibt. Am 31. Dezember 2011 wurde nach 10 Jahren erstmals das Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten geändert. Die 24. Sitzung des Ständigen Ausschusses der elften Nationalen Volkskongressversammlung verabschiedete die „Entscheidung zur Änderung des Gesetzes der Volksrepublik China über die Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“. Damit entstand die zweite Fassung dieses Gesetzes. Am 2. Juli 2016 verabschiedete die 21. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Zwölften Nationalen Volkskongressversammlung die „Entscheidung über die Änderung des Gesetzes über den Energieeinsatz in der Volksrepublik China sowie weiterer sechs Gesetze“. Dadurch entstand auch die dritte Fassung (die neueste Fassung aus dem Jahr 2016) des Gesetzes zur Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten. 1. Der erste Absatz des Artikels 17 soll wie folgt geändert werden: „Bei Neubau-, Erweiterungs- oder Umbauprojekten sowie bei Projekten zur technischen Modernisierung oder zum Einführen neuer Technologien (im Folgenden gemeinsam als Bauvorhaben bezeichnet), bei denen eine Gefahr durch Berufskrankheiten bestehen kann, muss der Bauherr in der Phase der Machbarkeitsprüfung eine Vorabbewertung der damit verbundenen Risiken durchführen.“ ” Einen Punkt als zweiten hinzufügen: „Wenn bei Projekten zur Errichtung von medizinischen Einrichtungen eine Gefahr durch strahlungsbedingte Berufskrankheiten besteht, muss der Bauherr einem Gesundheitsamt einen Bericht über die vorläufige Bewertung dieser Gefahren einreichen.“ Die Gesundheitsbehörde muss innerhalb von dreißig Tagen ab Erhalt des Vorab-Bewertungsberichts eine Entscheidung treffen und die Bauunternehmen schriftlich informieren. Ohne eingereichtes Vorabbewertungsbericht oder bei einem Vorabbewertungsbericht, der von der Gesundheitsbehörde nicht genehmigt wurde, darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. ” 2. Der zweite Satz des Artikel 18 soll wie folgt geändert werden: „Die Planung der Maßnahmen zum Schutz vor Berufskrankheiten bei Bauprojekten muss den **Standards und Anforderungen im Bereich der Berufsgesundheit entsprechen.** ; Dabei muss die Planung der Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben in medizinischen Einrichtungen, bei denen eine erhebliche Strahlungsgefahr besteht, von der Gesundheitsbehörde geprüft und genehmigt werden, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. ” Der dritte Absatz wird wie folgt geändert: „Vor der Abnahme des Bauvorhabens muss der Bauherr eine Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Berufskrankheiten durchführen.“ ” Es wird ein weiterer Punkt hinzugefügt, als vierter Punkt: „Bei Projekten im Gesundheitswesen, bei denen eine Gefahr durch strahlungsbedingte Berufskrankheiten bestehen kann, dürfen die zur Abwehr solcher Krankheiten eingerichteten Vorrichtungen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie von den zuständigen Gesundheitsbehörden als geeignet befunden wurden.“ ; Die Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten bei anderen Bauprojekten müssen von dem Bauherrn gesetzlich vorgeschrieben entsprechend überprüft werden. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Überprüfung dürfen sie in Betrieb genommen und verwendet werden. Die Behörden für die Überwachung der sicheren Produktion sollen die von den Bauherren durchgeführten Prüfungen sowie die Ergebnisse dieser Prüfungen stärker überwachen und kontrollieren. ” 3. Artikel 19 wird gestrichen. 4. Artikel 68 wird in Artikel 67 geändert. Dabei wird der Ausdruck „Behörde für die Überwachung der Arbeitssicherheit“ durch „Gesundheitsbehörde sowie Behörde für die Überwachung der Arbeitssicherheit“ ersetzt. 5. Artikel 70 wird in Artikel 69 umbenannt. Der Text wird wie folgt geändert: „Wenn die Bauherren gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen und eines der folgenden Verhaltensweisen an den Tag legen, dann sollen die zuständigen Behörden für die Überwachung der Arbeitssicherheit sowie die Gesundheitsbehörden entsprechend ihren Aufgabenbereichen eine Warnung aussprechen und sie auffordern, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.“ ; Wer die Vorschriften nicht fristgerecht einhält, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 100.000 Yuan und maximal 500.000 Yuan bestraft ; Bei schwerwiegenden Fällen wird angeordnet, die Tätigkeiten einzustellen, bei denen gesundheitliche Schäden durch Berufskrankheiten entstehen können. Alternativ kann darum gebeten werden, dass die zuständigen Behörden gemäß den Befugnissen, die vom Staatsrat vorgesehen sind, den Bau oder Betrieb einstellen lassen: „(1) Es wurde keine vorherige Bewertung der gesundheitlichen Risiken durch Berufskrankheiten durchgeführt.“ ; “(II) Bei Bauprojekten in medizinischen Einrichtungen, bei denen eine Gefahr durch strahlungsbedingte Berufskrankheiten bestehen kann, wurde kein Prüfbericht zur Bewertung dieser Gefahren gemäß den Vorschriften eingereicht – oder der Prüfbericht wurde von der zuständigen Gesundheitsbehörde nicht genehmigt. Dennoch wurde mit dem Bau begonnen ; “(III) Die Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten bei Bauprojekten wurden nicht gemäß den Vorschriften gleichzeitig mit dem Hauptbauwerk entworfen, gebaut und in Betrieb genommen ; “(IV) Die Planung der Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten bei Bauprojekten entspricht nicht den **Standards und Anforderungen im Bereich der Berufsgesundheit. Oder: Bei Bauprojekten, bei denen es zu erheblichen Strahlenschäden durch radioaktive Stoffe kommt, wurden die Schutzmaßnahmen ohne Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörden errichtet ; “(5) Die Einrichtungen zur Prävention von Berufskrankheiten wurden nicht gemäß den Vorschriften hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei der Bekämpfung der damit verbundenen Gefahren bewertet ; “(6) Vor der Fertigstellung des Bauvorhabens und dem Eintritt in den Produktions- und Nutzungsbetrieb wurden die Einrichtungen zum Schutz vor Berufskrankheiten nicht gemäß den Vorschriften geprüft und für einwandfrei befunden. ” 6. Artikel 84 wird gestrichen.

Submit a Project

**Looking for Chemical Technology, Equipment & Solutions?** No Registration Required Broader Platform Exposure | Global Chemical Service Provider Connections

Submit Request — Free Consultation

Disclaimer

This is an automated machine translation of the original thread. Some technical terms may have inaccuracies; the original text shall prevail. Click "View Original" at the top right to access the source page, which supports IP-based automatic real-time language translation. Please watch out for contact details and sales inducements to prevent fraud. All content and translations are for reference only, representing solely the poster's personal views. For enquiries, email service@hcbbs.com.