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Produktbeschreibung der geflügelten Elektrikheizrohre: Geflügelte Elektrikheizrohre werden aus hochwertigem Edelstahl, modifiziertem Thoriumoxidpulver, elektrisch leitfähigen Legierungsdrähten mit hohem Widerstand sowie Edelstahlkühlflächen hergestellt. Dabei werden fortschrittliche Fertigungsanlagen und -verfahren eingesetzt, und es wird eine strenge Qualitätskontrolle durchgeführt. Geflügelte Elektrikheizrohre können in Lüftungsröhren oder an anderen Stellen installiert werden, an denen Luft stillsteht oder fließt. Anforderungen an die Leistung der geflügelten Elektrikheizrohre: 1. Aufwärmzeit: Unter dem Prüfspannung muss die Zeit, die benötigt wird, bis das Bauteil von der Umgebungstemperatur auf die Prüftemperatur erhitzt wird, 15 Minuten nicht überschreiten. 2. Abweichung der Nennleistung: Unter Bedingungen vollständiger Erwärmung darf die Abweichung der Nennleistung des Elements den folgend angegebenen Grenzwerten nicht überschreiten ; Für Komponenten mit einer Nennleistung von bis zu 100 W gilt: ±10 %. Für Komponenten mit einer Nennleistung von mehr als 100 W gilt ein Wert von +5% bis -10% oder 10 W – es wird der größere dieser Werte gewählt. 3. Isolierwiderstand: Bei der Serienprüfung muss der Isolierwiderstand im kalten Zustand mindestens 50 MΩ betragen. 4. Isolierfähigkeit unter Spannung: Der Komponente muss unter den vorgeschriebenen Prüfbedingungen und bei der festgelegten Prüfspannung mindestens 1 Minute lang ohne Funkenbildung oder Durchbruch auskommen. 5. Leckstrom: Der Leckstrom im kalten Zustand sowie nach Druck- und Dichtigkeitsprüfungen darf 0,5 mA nicht überschreiten. Der Leckstrom bei Betriebstemperatur darf den in der Formel berechneten Wert nicht überschreiten – maximal jedoch 5 mA
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