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Dieser Beitrag wurde zuletzt von hesonchang214 am 24.7.2016 um 10:04 bearbeitet. Belohnung für die Beteiligung: 2 Reichtümer. Belohnung für die richtige Antwort: 9. Wenn die Aufsichtspersonen bei der Überwachung der Bauarbeiten feststellen, dass das Bauunternehmen gegen die verbindlichen Standards bei der Bauausführung verstößt, dann ( ). A. Sofort den Fachaufsichtsingenieur informieren B. Sofort die Bauherrenorganisation informieren C. Das Recht haben, zur Beseitigung der Mängel aufzufordern D. Der leitende Aufsichtsingenieur kann das Bauunternehmen anweisen, umgehend die Mängel zu beseitigen
C. Hat das Recht, zur Korrektur aufzufordern. D. Der leitende Ingenieur kann den Bauunternehmer anweisen, umgehend Korrekturen vorzunehmen
Wenn die Aufsichtspersonen bei ihrer Überwachung feststellen, dass das Bauunternehmen gegen die verbindlichen Standards für den Baubetrieb verstößt, dann ( C ).
Wenn die Aufsichtspersonen bei ihrer Überwachung feststellen, dass das Bauunternehmen gegen die verbindlichen Standards für den Baubetrieb verstößt, dann ( C ). A. Sofort den qualifizierten Überwachungstechniker informieren.
B. Sofort die Bauaufsichtsstelle informieren.
C. Es steht ihm das Recht zu, eine Korrektur anzuordnen.
D. Der leitende Überwachungstechniker kann dem Bauunternehmen anweisen, umgehend Korrekturen vorzunehmen
Wenn die Aufsichtspersonen während ihrer Überwachungstätigkeit feststellen, dass das Bauunternehmen gegen die verbindlichen Standards bei der Bauausführung verstößt, haben sie das Recht, das Bauunternehmen anzuweisen, die Mängel umgehend zu beheben; Sollte festgestellt werden, dass die Bauarbeiten bereits oder möglicherweise die Qualität des Bauwerks gefährden, muss dies umgehend dem Überwachungstechniker oder dem leitenden Überwachungstechniker gemeldet werden. Der leitende Überwachungstechniker gibt anschließend Anweisungen zur vorübergehenden Einstellung der Bauarbeiten oder ergreift andere Notfallmaßnahmen