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Frage: Warum muss der Termin bis zum 31. Dezember 2002 liegen? Oder reicht es aus, wenn die Berufserfahrung den Anforderungen entspricht? Bis zum 31. Dezember 2002 konnten Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllten, von der Grundprüfung befreit werden und mussten nur die Fachprüfung ablegen. ⑴Nach Erwerb des Doktortitels in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 5 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Doktortitels in einem verwandten Fach, mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein. ⑵Nach Erwerb des Masterabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 6 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Masterabschlusses in einem verwandten Fach, mindestens 7 Jahre Erfahrung im Bereich der Chemieingenieurplanung. ⑶Nach Erwerb eines Doppelabschlusses, der auch dieses Fach umfasst, oder nach Abschluss des Masterstudiums in diesem Fach, mindestens 7 Jahre Erfahrung in der Planung von Chemieanlagen ; Oder es muss ein Doppelmasterabschluss in einem verwandten Fach vorliegen, oder man muss nach Abschluss eines Masterstudiengangs mindestens 8 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. ⑷Nach Erwerb des Bachelorabschlusses oder der Hochschulzugangsberechtigung in diesem Fachgebiet muss man insgesamt mindestens 8 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses oder -diploms in einem verwandten Fach, mindestens 9 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein. ⑸Nach Erwerb des Hochschulabschlusses in diesem Fach muss man insgesamt mindestens 9 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem verwandten Fach mindestens 10 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein. ⑹Nach Erwerb eines Bachelor- oder höheren Abschlusses in einem anderen technischen Fach sowie nach insgesamt mindestens 12 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Chemieanlagenplanung. ⑺Nach Erwerb eines Hochschulabschlusses in einem anderen technischen Fach sind mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Chemieanlagen erforderlich. ⑻Nach Erwerb des Fachabschlusses in diesem Bereich muss man insgesamt mindestens 25 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen sein ; Oder nach Erwerb eines ähnlichen Fachabschlusses von einer Fachschule, mindestens 30 Jahre lang in der Planung von Chemieanlagen tätig gewesen zu sein.
Die Befreiung von der Prüfung aufgrund von Grundkenntnissen gilt nur einmalig. Das bedeutet: Wenn man bei der Festlegung der Regeln die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist man von der Prüfung befreit; andernfalls muss man die Prüfung ablegen. Die Personen, die die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Prüfung erfüllen können, sind im Allgemeinen mindestens fünfzig Jahre alt
Das dient dazu, die erfahrenen Experten zu betreuen – und gleichzeitig sollen vor Beginn der Prüfungen bereits einige Zertifikate ausgegeben werden. Ehrlich gesagt glaube ich, dass die Idee mit den Zertifikaten von diesen Leuten stammt.:lol
Nur die Eingangsprüfung wurde erlassen, es wurde nicht gesagt, dass auch die Fachprüfung erlassen wird
Kümmern Sie sich um die erfahrenen Experten~ Bei den Grundprüfungen geht es um Mathematik, Physik und Ähnliches – das hat wenig mit dem Fach selbst zu tun. Die Fachprüfungen sind dann natürlich spezialisierter~
Neben denen, die von der Grundprüfung befreit sind, gibt es auch eine Gruppe, denen direkt ein Zertifikat ausgestellt wird