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Müssen Auftragnehmer und Überwacher eine Unfallversicherung abschließen? Dringend

2016-08-18View Original

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Meine Herren, könnten Sie bitte erklären, welche Rolle der Auftragnehmer und der Überwacher bei der Arbeit in unserer Einheit spielen? Wir lassen sie eine Unfallversicherung abschließen. Welches Gesetz in meinem Land legt Vorgaben bezüglich des Kaufs von Versicherungen fest? Vielen Dank! ! !
Reply #22016-08-18
Meiner Meinung nach ist das überhaupt keine gesetzliche Vorgabe – es geht vor allem um die Anforderungen der Unternehmensführung. Da Sie die Eigentümer sind, können Sie einfach diese Bestimmung in die Vertragsbedingungen aufnehmen.
Reply #32016-08-18
Das Gesetz über die sichere Produktion legt Vorschriften fest. Allerdings lautet die Formulierung für die Haftpflichtversicherung „kann“, das heißt, sie ist nicht verpflichtend. Die Arbeitsunfallversicherung ist anders – sie muss unbedingt abgeschlossen werden. Es wäre gut, wenn der Eigentümer, also der Besitzer des Gebäudes, Vorschriften festlegen könnte.
Reply #42016-08-18
Wir können diese Frage eigentlich so betrachten: Wenn wir uns in die Lage des Auftragnehmers und des Aufsichtspersonals versetzen, dann arbeiten sie auf dem Gebiet eines anderen. Egal, um welche Arbeiten es geht – solange nichts passiert, ist alles in Ordnung. Doch falls es zu Unfallen kommt, muss doch die Einheit, die für das jeweilige Gebiet verantwortlich ist, die entsprechende Verantwortung übernehmen, oder? Zweitens: Was die Fristen für die Ausführung der Arbeiten angeht – bei langfristigen Aufträgen sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, nicht wahr? Deswegen ist es umso wichtiger, einen solchen Vertrag abzuschließen; das schützt schließlich die eigenen Rechte. Bei gelegentlichen, einzelnen Arbeiten hingegen gibt es keinen Vertrag. Im Falle von Problemen verfügt der Auftragnehmer nicht über die Voraussetzungen, um rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn die Arbeiten innerhalb eines Tages oder nur weniger Stunden erledigt werden müssen, ist ein Vertrag nicht notwendig. In solchen Fällen reicht es aus, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die Arbeitsabläufe ordnungsgemäß zu gestalten. Letztendlich muss man eine Gesamtbewertung anhand der Gefährlichkeit der Arbeiten, des Arbeitsumfangs sowie der Qualifikationen des Auftragnehmers vornehmen. Das ist meine persönliche Ansicht
Reply #52016-08-18
Unternehmen sind keine **Verwaltungsbehörden! ! ! Erstens: Für den Auftragnehmer reicht es aus, diese Regelung im Vertrag oder in der Sicherheitsmanagementvereinbarung klar festzulegen – warum muss man unbedingt eine rechtliche Grundlage suchen? ? Zweitens muss ein Auftragnehmer bei strenger Regulierung eine eigenständige juristische Person sein und über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Zudem muss der Auftragnehmer Verträge mit den Arbeitnehmern abschließen. Laut Arbeitsgesetz müssen Unternehmen für ihre Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abschließen! Wenn bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen ist, ist es nicht notwendig, eine private Versicherung zu abschließen. Man muss sehen, wie die Unternehmen damit umgehen. Derzeit kümmern sich die meisten kleinen Unternehmen nicht besonders um die Verwaltung ihrer Auftragnehmer.

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