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Kann man im Werksgelände Brennhilfsstoffe (z. B. Wasserstoffperoxid) sowie brennbare Stoffe (z. B. organische Substanzen) in derselben Raum unterbringen? Auf was beruht das?
Brennbare Flüssigkeiten sind nicht nur selbst entzündlich, sondern weisen meist auch eine gewisse Toxizität auf. Wie Methanol, Benzol, Kohlenstoffdisulfid usw., sollten sie grundsätzlich getrennt aufbewahrt werden. Doch aufgrund verschiedener Einschränkungen muss, wenn sie zusammen mit anderen Arten von Gefahrgütern gelagert werden müssen, folgendes Prinzip eingehalten werden: 1. Sie dürfen nicht zusammen mit selbstentzündlichen Stoffen der Klasse A gelagert werden, und auch von selbstentzündlichen Stoffen der Klasse B müssen sie getrennt aufbewahrt werden. Denn selbstentzündliche Stoffe können von selbst brennen. 2. Es darf nicht zusammen mit korrosiven Stoffen wie Brom, Wasserstoffperoxid sowie starken Säuren wie Salpetersäure gelagert werden. Selbst bei geringen Mengen sollte eine Trennung gewährleistet sein, wobei ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten ist. Denn starke Säuren wie Brom, Wasserstoffperoxid und Salpetersäure haben eine starke Oxidationskraft. 3. Feuergefährliche Flüssigkeiten, die Wasser enthalten, sowie solche, die zur Aufbewahrung oder zum Transport mit Wasser versetzt werden müssen, dürfen nicht zusammen mit stoffen aufbewahrt werden, die bei Berührung mit Feuchtigkeit entzündlich werden
Niangao-Daxia, woher stammt das?
Das ist unsere Vorschrift – und es handelt sich dabei um gesunden Menschenverstand. Man darf Brennstoff und Oxidationsmittel nicht zusammen aufbewahren. Wenn alle drei Elemente für eine Verbrennung vorhanden sind – also Brennstoff, Oxidationsmittel sowie die notwendige Temperatur – kann es zu einer Explosion kommen. Viele brennbare Stoffe und Oxidationsmittel erzeugen zusammen Wärme, was zu einem Anstieg der Temperatur führt