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Kann bei der Erstellung von Druckbehältern der Klasse D2 die Nichtschädigendes Prüfen ausgelagert werden?
Man braucht doch eigene Filmkritiker und verantwortliche Lehrer, oder?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von wanlirn am 10.9.2016 um 10:46 geändert. Die Aufgaben können ausgelagert werden. Allerdings muss die betreffende Einrichtung über Räume für die Durchführung von Prüfungen verfügen, wie es in den Vorschriften gefordert wird. Es müssen keine Dunkelräume oder Räume zur Bewertung der Ergebnisse vorhanden sein. Was das Personal angeht, so ist ein Fachmann mit der Qualifikation II erforderlich; Glaubt der Poster, dass die Kosten für den Bau eines Prüfraums zu hoch sind, dass eine Umweltprüfung nicht durchgeführt werden kann, und dass die Auslagerung an Dritte überhaupt keine Erleichterung bringt? . . . . :L
Das Sonderuntersuchungsamt kümmert sich nicht um diese Angelegenheit – es fragt die Abteilung, bei der die Anträge eingereicht werden müssen
Es kann ausgelagert werden, aber es muss ein eigener Prüfraum vorhanden sein sowie ein verantwortlicher Fachmann mit II-Zulassung...
Man ist der Ansicht, dass der Bau eines Prüfraums kostspielig ist und außerdem eine Umweltprüfung erforderlich ist. Deshalb möchte man das auslagern.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von SDHZZXM am 12.09.2016 um 09:15 bearbeitet. Selbst bei Auftragsvergabe muss es einen Prüfraum geben….
Warum muss man, wenn man etwas auslagert, trotzdem einen Prüfraum einrichten?