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In den Bauvorschriften bezüglich der Brandwiderstandsklasse: „Nicht brennbar 1,5 h“”

2016-09-10View Original

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In den Bauvorschriften bezieht sich die Brandwiderstandsklasse „Brandbeständigkeit 1,5 h“ auf die Brandbeständigkeit des Materials. Was bedeutet hier die Zeitspanne von 1,5 Stunden? Bedeutet das, dass das Material 1,5 Stunden lang nicht einstürzt oder nicht weich wird?
Reply #22016-09-10
Brandwiderstandsfähigkeit – Kriterien für die Beurteilung: Verlust der Stabilität. Das Bauteil verliert während des Tests seine Tragfähigkeit oder seine Fähigkeit, Deformationen zu widerstehen. (1) Äußerer Eindruck: Wenn die Wand einstürzt ; Deformation der Balken und Platten größer als L/20 ; Kollaps der Säule oder axiale Deformation größer als h/100 (mm) oder axiale Kompressionsgeschwindigkeit über 3h/1000 (mm/min) ; (2) Temperaturänderung der Hauptstähle unter Belastung: 16Mn-Stahl, 510 °C. Verlust der Integrität gilt für Trennelemente wie Bodenbeläge, Trennwände usw. Anzeichen für den Verlust der Integrität: Das Auftreten von durchdringenden Rissen oder Löchern, durch die Feuer eindringen kann. Verlust der Dämmwirkung – gilt für Trennelemente wie Wände, Decken usw. Anzeichen für den Verlust der Dämmwirkung: Eines der folgenden beiden Kriterien muss erfüllt sein – die durchschnittliche Temperaturerhöhung an den Messpunkten auf der Rückseite des Prüfkörpers erreicht 140℃ ; Die Temperaturerhöhung an jedem Messpunkt auf der Rückseite des Prüfkörpers erreicht 220℃ ; Die drei Kriterien zur Bestimmung der Brandwiderstandsfähigkeit von Bauelementen müssen in der Praxis je nach konkreter Situation geprüft werden: (1) Trennelemente (Wandverkleidungen, Deckenkonstruktionen, Türen und Fenster): Verlust der Integrität oder der Dämmfähigkeit ; (2) Tragkonstruktionen (Balken, Säulen, Dachträger): Verlust der Stabilität ; Genauer siehe GB/T9978 (3) Tragende Trennelemente (Tragwände, Decken): Verlust der Stabilität oder Integrität bzw. der Dämmwirkung.

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