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1 Zusammenfassung: Um die Sicherheit bei Arbeiten in großer Höhe zu gewährleisten, die Mitarbeiter dabei zu unterstützen, Sicherheitsgurte, Seile und Rettungsseile richtig einzusetzen, wenn sie in einer Höhe von 2 Metern oder mehr – einschließlich 2 Metern – arbeiten oder sich in begrenzten Räumen aufhalten, sowie um Stürze aus großer Höhe zu vermeiden und zu verringern, wurde dieses Lehrbuch erstellt. Es bietet den betroffenen Personen Anleitung zur gesunden, sicheren und umweltfreundlichen Ausführung solcher Arbeiten. Dieses Lehrbuch umfasst insgesamt neun Kapitel, nämlich: 2 Grundkonzepte 2.1 Begriffe und Definitionen im Zusammenhang mit Arbeiten in großer Höhe 2.1.1 Definition von Arbeiten in großer Höhe („Klassifizierung von Arbeiten in großer Höhe“ GB/T3608-2008) Als Arbeiten in großer Höhe bezeichnet man alle Arbeiten, die in einer Höhe von 2 Metern oder mehr über der Referenzfläche für den Sturz ausgeführt werden und bei denen ein Sturz möglich ist. 2.5 Begriffe im Zusammenhang mit Gerüsten (1) Gerüst: Eine vorübergehend errichtete Plattform, auf der die Arbeiter arbeiten können. Sie bietet einen zuverlässigen Halt für die benötigten Ausrüstungen und Materialien und ermöglicht es den Arbeitern, den Arbeitsplatz zu erreichen. (2) Schrittweite: Die Höhendifferenz zwischen zwei Ebenen der Gerüste. (3) Längenabstand: Die Entfernung zwischen den beiden Stangen. (4) Stützpfosten: In aufrechter Position befindliche Stützelemente. (5) Große Querstange: Eine in horizontaler Position befindliche Stützstange, die dazu dient, die Senkstangen quer miteinander zu verbinden. (6) Kleine Querstange: Verbindet die große Querstange und dient zum Aufbringen der Pedale ; Oder um die inneren und äußeren Stützpfosten miteinander zu verbinden und so eine Arbeitsplattform zu schaffen. (8) Querträger: Rohre, die über den großen Querbalken verlaufen und dazu dienen, die Pedale zu stützen, aus denen die Arbeitsplattform besteht. (9) Pedale: Platten, die zur Herstellung der Unterplatte der Plattform verwendet werden. (10) Diagonale Stützen: Bauteile, die die Querstabilität des Gerüsts gewährleisten. (11) Schrägstreben: Konstruktionselemente, die zwei oder mehr parallele Bauteile miteinander verbinden, um die Gesamtstabilität der Gerüste zu gewährleisten. (12) Verbindungsbeschläge: Bauteile, die dazu dienen, Rohre zu befestigen und zu verbinden. (13) Drehverbindungen: Zur Verbindung von zwei Rohrteilen, die nicht im rechten Winkel zueinander stehen. (14) Winkelverbindungen: Zum Verbinden von zwei Rohrhaltern in einem Winkel. (15) Unterlage: Quadratische Eisenplatte, die unter die Stütze gelegt wird. (16) Draht: Wird verwendet, um das Gerüst mit der festen Konstruktion zu verbinden. (17) Geländer: Auf der Arbeitsplattform, zwischen den Stützen angebracht, um ein Herunterfallen von Personen zu verhindern. (18) Fußplatte: Eine Platte, die am Rand der Arbeitsplattform angebracht ist, um zu verhindern, dass Personen von der Plattform herunterrutschen oder Materialien herunterfallen. 2.6 Schutzausrüstung für Arbeiten in großer Höhe: Sicherheitshelme, Sicherheitsgurte und Sicherheitsnetze sind wichtige Maßnahmen zur Verringerung und Verhinderung von Unfällen durch Stürze aus großer Höhe oder durch das Aufprallen von Gegenständen. Da diese drei Arten von Schutzausrüstung am häufigsten verwendet werden und ihre Wirkung deutlich ist, werden sie oft als „die drei Schätze“ bezeichnet. 2.6.1 Schutzhelm (1) Relevanten Begriffe und Definitionen l Schutzhelm: Ein Helm, der den Kopf vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände sowie andere spezielle Faktoren schützt. Es besteht aus einer Mütze, einem Futter für die Mütze, einem Kinnband sowie weiteren Zubehörteilen. l Helmschale: Bestandteil der äußeren Oberfläche des Sicherheitshelms. l Hutfutter: Der Name für die Innenteile des Hutmantels. l Kinnband: Ein Band, das um das Kinn gebunden wird und zur zusätzlichen Befestigung dient. Anhang: Geräte, die an den Sicherheitshelm angebracht werden. Einschließlich Gesichts- und Augenschutzvorrichtungen, Ohrenschutzvorrichtungen, aktiver Kühlvorrichtungen, elektromagnetischer Vorrichtungen, Halsschutzvorrichtungen, Beleuchtungsvorrichtungen sowie Warnsignale. (2) Hinweise zur Verwendung l Ist der Sicherheitshelm noch innerhalb der Gültigkeitsdauer? Überprüfen Sie vor dem Aufsetzen des Hutes, ob der Hutkörper beschädigt ist, ob ein geeigneter Innenfutter vorhanden ist und ob die Bänder vollständig sind. Falls eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, muss der Hut umgehend ausgetauscht werden. l Stellen Sie den Abstand zwischen den Hutpolstern ein (ca. 4–5 cm). l Stellen Sie den Kopfbügel ein. l Binden Sie den Hutband nach dem Aufsetzen fest. 2.6.2 Sicherheitsgurt (1) relevante Begriffe und Definitionen l Sicherheitsgurt: Ein Schutzausrüstungsgegenstand, der dazu dient, Personen, die in großer Höhe arbeiten, vor einem Sturz zu schützen – oder diese im Falle eines Sturzes sicher zu halten. Tragegurt: Ein Schutzausrüstungsgegenstand, der zum Zweck des Verhinderens eines Sturzes konzipiert ist und es der getragenen Person ermöglicht, nach einem Sturz in aufrechter Position zu bleiben. l Seil: Das Seil, das die Aufhängeschlaufen sowie andere Geräte, die zur Verbindung von Arbeitern mit der Struktur oder als Rettungsseile dienen, miteinander verbindet. Dämpfer: Geräte, die dazu dienen, die durch einen Sturz entstehenden Kräfte so weit wie möglich zu verringern. Seile: Es gibt zwei Arten von Seilen: elastische und niedrigspannige. Elastische Seile werden verwendet, um die während des Fallens entstehenden Kräfte aufzunehmen ; Die niedrigspannungsartige Variante eignet sich besser für Rettungsaktionen und die Ausrüstung von Seilsystemen. Verbindungsstücke (Stahlringe/Doppelverriegelung): Geräte zur Verbindung der einzelnen Komponenten. (2) Hinweise zur Verwendung l Wählen Sie einen Sicherheitsgurt, der von den zuständigen Stellen als geeignet geprüft wurde, und stellen Sie sicher, dass er noch innerhalb der Gültigkeitsdauer ist. l Sicherheitsgurte dürfen auf keinen Fall verknotet oder miteinander verbunden werden. Während der Nutzung muss es zuverlässig an einem festen Ort aufgehängt werden – in großer Höhe und so, dass es nicht schwingen kann. Zudem müssen offenes Feuer sowie scharfe Gegenstände vermieden werden. Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 2 Metern muss unbedingt ein Sicherheitsgurt verwendet werden. l An Stellen, an denen ein Sicherheitsgurt nicht direkt befestigt werden kann, sind Sicherheitsgeländer oder ähnliche Vorrichtungen zur Befestigung des Gurtes anzubringen. 2.6.3 Sicherheitsnetze (1) Relevanten Begriffe und Definitionen: Sicherheitsnetz: Ein Netz, das dazu dient, zu verhindern, dass Menschen oder Gegenstände herunterfallen, oder um Schäden durch solche Stürze zu vermeiden oder abzumildern. l Sicherheitsnetz: Ein Netz, dessen Aufhängungsebene nicht senkrecht zur Horizontale ist. Es dient dazu, zu verhindern, dass Menschen oder Gegenstände herunterfallen, oder um Schäden durch solche Stürze abzuwenden bzw. zu verringern. Kurz gesagt: ein Netz zur Sicherheit. l Sicherheitsnetz: Ein Netz, dessen Montageebene senkrecht zur Horizontale ist. Es dient dazu, zu verhindern, dass Menschen oder Gegenstände herunterfallen, oder um Schäden durch Stürze und Aufpralle zu vermeiden oder abzumildern. Kurz gesagt: ein vertikales Netz. (2) Hinweise zur Verwendung: Es müssen Sicherheitsnetze mit Zertifikat verwendet werden. Falls das Sicherheitsnetz beschädigt oder veraltet ist, sollte es umgehend ausgetauscht werden. Die Verbindung zwischen dem Sicherheitsnetz und der Konstruktion sollte nicht zu straff sein. Die Befestigungspunkte müssen gleichmäßig entlang der Kanten verteilt sein und fest gebunden werden. Eine aufrechte Netzstruktur darf nicht als flaches Netz verwendet werden. Für Absperrnetze sollte vorzugsweise ein Sicherheitsnetz mit dichtem Maschengeflecht verwendet werden. 3 Identifizierung von Gefahrenquellen und Risikoanalyse bei Arbeiten in großer Höhe 3.1 Anforderungen an Genehmigungen für Arbeiten in großer Höhe Arbeiten in großer Höhe gelten als gefährliche Tätigkeiten. Deshalb muss die Durchführung dieser Arbeiten gemäß den Vorgaben der „Verwaltung von Arbeitsgenehmigungen“ genehmigt werden. Erst nach der Genehmigung darf mit den Arbeiten begonnen werden. Vor Ort muss außerdem eine Aufsichtsperson vorhanden sein, die die Arbeiten ständig überwacht. Vor dem Aufstellen, Demontieren und Anpassen von Gerüsten wird auf der Grundlage der Eigenschaften des Projekts sowie der Bauverfahren ein Aufbauplan erstellt, und die Arbeiten werden streng nach diesem Plan durchgeführt. Der Bauleiter muss gemäß den Anforderungen des Bauplans und unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen sowie der Personalsituation vor Ort eine detaillierte Einweisung durchführen. 4 Maßnahmen zur Verwaltung von Arbeiten in großer Höhe sowie entsprechende Anforderungen 4.1 Physische Faktoren 4.1.1 Maßnahmen zur Bewältigung physischer Gefahren und schädlicher Faktoren sowie entsprechende Anforderungen 4.1.1.1 Maßnahmen zur Verwaltung von Gerüsten (1) Anforderungen an den Aufbau l Die Gerüste müssen im Einklang mit dem Baufortschritt errichtet werden. Die maximale Aufbauhöhe darf zwei Schritte zwischen den benachbarten Stützen nicht überschreiten. l Die Spitze des Pfahls sollte 1,5 m über dem Dach des Gebäudes liegen. Am Boden der Gerüstkonstruktion müssen senkrechte und horizontale Reinigungsstäbe angebracht werden. Die vertikalen Reinigungsstangen werden mit Winkelschellen an den Senkstäben in einer Entfernung von maximal 200 mm von der Oberfläche der Unterlagen befestigt. Die horizontalen Reinigungsstangen werden ebenfalls mit Winkelschellen an den Senkstäben direkt unterhalb der vertikalen Reinigungsstangen befestigt. l An beiden Enden des kleinen Querstabs sollten rechtwinklige Verbindungsstücke verwendet werden, um ihn an den Stützen zu befestigen. Bei dem Aufbau von Innen- und Außengerüsten muss diese rechtzeitig fest mit der Struktur verbunden werden, um während des Aufbaus die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei müssen ständig die Vertikalität sowie die horizontalen Abweichungen der Elemente korrigiert werden, und die Befestigungselemente müssen entsprechend angezogen werden. l Die horizontalen Diagonalstreben werden in derselben Sektion angeordnet und von unten nach oben in Zickzack-Form kontinuierlich platziert ; Die Querstützen werden neben den Ecken alle 6 Spannen in der Mitte angebracht. Bei den Verbindungen der Scherenstützen darf an der obersten Schicht eine Überlappung verwendet werden; bei allen anderen Verbindungen müssen hingegen Verbindungsbeschläge zum Verbinden der Teile verwendet werden. Die Scherehalterungen werden mit Drehverschlüssen an den ausgefahrenen Enden der daran anschließenden kleinen Querstangen oder an den Senkstangen befestigt. Die Entfernung der Mittellinie der Drehverschlüsse vom Hauptknoten sollte 150 mm nicht überschreiten. l Die Scherenstützen sind zwei Stangen, die außen am Gerüst in Form eines Kreuzes miteinander verbunden sind. und bildet einen Winkel von 45° bis 60° zur Erdoberfläche. Die Funktion besteht darin, die Gerüste miteinander zu verbinden und so die Gesamtstabilität der Gerüste zu erhöhen. Die Scherenstützen sowie die quer verlaufenden Stützen werden gleichzeitig mit den Senkstangen sowie den horizontalen Stangen in Längs- und Querrichtung errichtet. (2) Anforderungen zur Demontage: Vor der Demontage des Gerüsts müssen folgende Vorbereitungen getroffen werden: Es muss gründlich überprüft werden, ob die Verbindungen der Elemente des Gerüsts, die Verbindungsstücke zu den Wänden sowie das Stützsystem den konstruktiven Anforderungen entsprechen ; Man muss den Gerüstbereich von Unrat sowie Hindernissen auf dem Boden befreien. l Die Abrissarbeiten müssen von oben nach unten Schicht für Schicht durchgeführt werden; es ist strengstens verboten, gleichzeitig oben und unten zu arbeiten. Die Wandverbindungen müssen zusammen mit dem Gerüst schichtweise abgebaut werden. Es ist streng verboten, zuerst alle Wandverbindungen einer oder mehrerer Schichten zu entfernen und anschließend das Gerüst abzubauen ; Der Höhenunterschied beim schrittweisen Abbau sollte zwei Stufen nicht überschreiten. Falls der Höhenunterschied mehr als zwei Stufen beträgt, müssen zusätzliche Wandverbindungen zur Verstärkung angebracht werden. Wenn die Gerüstkonstruktion auf die Höhe des letzten langen Stützpfeilers im unteren Bereich abgebaut wird (etwa 6,5 m), sollten zunächst an geeigneten Stellen temporäre Verstärkungen errichtet werden, bevor die Verbindungs Elemente entfernt werden. Bei dem Entladen dürfen die verschiedenen Bauteile und Komponenten auf keinen Fall auf den Boden geworfen werden ; Die auf den Boden gebrachten Bauteile und Komponenten müssen rechtzeitig überprüft, repariert und gewartet werden. Zudem sollten sie nach Art und Spezifikation ordentlich gelagert werden. 4.1.1.2 Maßnahmen zur Handhabung von Leitern (1) Tragbare Leitern sollten auf einem festen Boden oder einer ebenen Fläche sowie auf anderen stabilen Untergründen abgestellt werden. Sie dürfen auf keinen Fall auf unstabilen oder glatten Oberflächen platziert werden – beispielsweise auf Kisten oder Paletten. Der Abstand zwischen den Stufen des Leiters sollte etwa ein Viertel der Höhe des Leiters betragen. (2) Beim Betreten der Leiter müssen beide Hände fest an den Seiten der Leiter liegen. Die Werkzeuge werden in die Tasche gesteckt oder mit einem Seil hochgehängt. (3) Beim Betreten oder Verlassen der Leiter sollte man dem Leiter zugewandt sein und mit beiden Händen die beiden Seiten der Leiter festhalten. Falls möglich, sollten alle Leitern beim Gebrauch festgemacht oder gesichert werden. (Zum Beispiel: Die Bewegungen des Rumpfes können dazu führen, dass die Mitarbeiter das Gleichgewicht verlieren.) (4) Beim Einsatz einer Leiter sollte jemand unten Wache halten. (5) Bei Elektroarbeiten muss eine geeignete Isolierleiter verwendet werden. (6) Die Oberfläche der Leiter sollte lackiert oder auf ähnliche Weise vor Korrosion geschützt werden, um Schäden durch häufigen Gebrauch sowie Wettereinflüsse zu verhindern. (7) Alle festen Leitern, deren Höhe von der Erde bis zur Spitze der Leiter mehr als 6 m beträgt, müssen mit einem Schutzgitter oder einer Klettervorrichtung ausgestattet sein. Die Kletterausrüstung muss vor jeder Verwendung überprüft und getestet werden; sie sollte sehr robust und zuverlässig sein. (8) An allen festen Leitern, deren Höhe mehr als 10 m beträgt, müssen in Abständen von jeweils 10 m Plattformen zur Rast eingerichtet werden. Um die Plattform herum sollten auch Geländer und Klettervorrichtungen errichtet werden. Sollte die Verbindung zu einem vorherigen Teil der Leiter unterbrochen werden, muss das Klettergerät so konzipiert sein, dass es mit einem neuen Teil verbunden werden kann. 4.1.1.3 Maßnahmen zur Verwaltung von Sicherheitsgurten, Befestigungsleinen und Rettungsseilen (1) Ein Sicherheitsgurt muss mit zwei Befestigungsleinen ausgestattet sein; die freien Enden dieser Leinen müssen fest fixiert werden. Wenn Personen in großer Höhe arbeiten, muss der Sicherheitsgurt stets am Aufhängungssystem befestigt sein – also so, dass er von oben nach unten verwendet wird. (2) Beim Arbeiten außerhalb des Schiffes oder in einer Höhe von mindestens 2 Metern über dem Boden oder der Decksfläche (z. B. auf Gerüsten, Arbeitsplattformen usw.) muss ein Sicherheitsgurt getragen werden. Bei Arbeiten in großer Höhe muss ein vollständiger Fallschutzgurt verwendet werden. Beim Betreten von eingeschränkten Räumen muss außerdem ein Gurt mit Sicherheitsleine getragen werden. (3) Verbinden Sie die Rettungsleine mit der Verlängerungsschnur. Die Länge des frei hängenden Teils der verlängerten Seile darf 6 Fuß (2 m) nicht überschreiten. (4) Leinen und Rettungsseile dürfen nicht mit scharfen Gegenständen, Säuren, korrosiven Stoffen und Lösungsmitteln in Berührung kommen. (5) Die Sicherheitslast des Aufhängungssystems zur Verhinderung von Stürzen muss mehr als 2,5 Tonnen betragen. Das automatisch einziehbare Rettungsseil sowie die Hebeketten schützen das Aufhängungssystem. Am automatisch einziehbaren Rettungsseil kann jeweils nur ein Sicherheitsgurt befestigt werden. (6) Die Verzögerung der Rettung von Personen, die an Sicherheitsvorrichtungen gegen Herunterfallen hängen, kann ihnen schwere Verletzungen zufügen. (7) Sicherheitsgurte, Seile und Rettungsseile dürfen nicht zu anderen Zwecken als zum Schutz der Personen verwendet werden. (8) Sicherheitsgurte, Befestigungsleinen und Rettungsleinen, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist, müssen unverzüglich entsorgt werden. (9) Sicherheitsgurte, Seile und Rettungsseile müssen in einem trockenen und ordentlichen Umfeld aufbewahrt werden. Nach der Verwendung wird es in den vorgesehenen Aufbewahrungsraum zurückgelegt, wo es vom Aufseher gereinigt wird. 4.1.1.4 Weitere Managementmaßnahmen (1) Bei Arbeiten in der Höhe müssen zuverlässige Leitern installiert werden. Die Arbeitskräfte dürfen nur über diese Leitern auf- und absteigen; es ist untersagt, an Stützen oder Geländern zu klettern. (2) In den Bereichen, in denen Arbeiten in großer Höhe durchgeführt werden, müssen Sicherheitswarnschilder sowie Kommunikationsmittel vorhanden sein. Zudem muss eine Person ernannt werden, die für die Überwachung zuständig ist. (3) Die Schutzhütten, Sicherheitsvorrichtungen sowie die abgesperrten Bereiche, die unterhalb der Arbeitsgerüste errichtet werden, müssen ständig von speziell dafür ausgewiesenen Personen überwacht werden. Es ist streng verboten, sie ohne Genehmigung abzubauen oder zu verändern. (4) Vor der Ausführung von Arbeiten in großer Höhe muss die ausführende Einheit die zuständigen Abteilungen beauftragen, die Sicherheitsvorrichtungen zu überprüfen. Erst nach einer erfolgreichen Überprüfung darf mit den Arbeiten begonnen werden. Falls eine vorübergehende Demontage oder Änderung der Sicherheitsvorrichtungen erforderlich ist, muss dies vom Leiter der Arbeiten genehmigt und unterschrieben werden. Zudem müssen die zuständigen Abteilungen die Maßnahmen überprüfen. Erst nach einer erfolgreichen Überprüfung und der entsprechenden Unterschrift können die Arbeiten durchgeführt werden. (5) Bei Arbeiten in großer Höhe muss eine für Menschen geeignete vertikale Transportanlage zur Verfügung stehen. Für Ausrüstungen und Geräte, die in großer Höhe eingesetzt werden, muss ein Wartungs- und Inspektionssystem eingeführt werden. 4.1.1.5 Überprüfung von Sicherheitsgurten, Seilen und Rettungsleinen vor der Verwendung (1) Überprüfung von Sicherheitsgurten, Seilen und Rettungsleinen vor der Verwendung: Prüfen Sie, ob die Oberfläche der Gurte beschädigt ist. Drehen Sie den Hauptteil des Gurtes in Richtung Ihres Körpers und biegen Sie ihn am Anfangspunkt zu einer „U“-Form. Legen Sie Ihre Hände etwa 2–2,5 Meter vom Anfangspunkt entfernt darauf. Achten Sie auf abgenutzte Kanten, beschädigte Fasern, gerissene Nähte, Einschnitte oder Schäden durch Chemikalien, Verbrennungen, Abnutzung oder lockere Fäden, Schäden durch Sonnenstrahlung, Korrosion durch Salzwasser sowie Schäden durch Farbstoffe usw. An den beschädigten Stellen sind in der Regel Haarbüschel zu sehen. l Lockerung, Verformung und Beschädigung der Metallverschlüsse. l Klettverschluss zur Verhinderung von Verformungen oder scharfen Kanten. Die äußeren und mittleren Zahnrillen müssen senkrecht sein. Überprüfen Sie sorgfältig die Nähte an Ecken usw.; an den Verschlussschnüren sollte mehrfach genäht werden, sodass sie frei vor- und zurückgleiten sowie am Verschlussloch befestigt werden können. Die Rollen können sich frei drehen. Ist die Schraube fest verankert und bleibt dabei glatt an den umliegenden Kanten angelegt? Stellen Sie sicher, dass die Nieten nicht verformt oder verbogen werden. Überprüfen Sie die Nieten auf Dellen und Risse sowie auf Anzeichen von chemischer Korrosion. Überprüfen Sie mögliche Verformungen oder Brüche der Haken sowie Schlaufen. Die Karte kann direkt in die Halterung eingesetzt werden, ohne dass sie verformt wird oder auf Widerstand stößt. Die Federkraft des Clips ist ausreichend. Überprüfen Sie von Anfang bis Ende, ob an der Schnur Verfilzungen, Abnutzungen oder gerissene Fasern vorhanden sind. Wenn der Durchmesser des Seils erheblich unterschiedlich ist, muss es umgehend ausgetauscht werden. (2) Überprüfung der Leiter vor dem Gebrauch: Ist sie beschädigt? Sind die Abmessungen und Längen geeignet? Ist das Material der Leiter für diese Aufgabe geeignet? Überprüfen Sie die Seitenleisten der entsprechenden Komponenten, die Querstreben, die Verriegelungsvorrichtungen der Teleskopleitern sowie die Schutzabdeckungen der Leiterbeine. 4.1.2 Maßnahmen zur Bewältigung chemischer Gefahren und schädlicher Faktoren sowie entsprechende Anforderungen 4.1.2.1 In Gebieten in der Nähe, in denen giftige, schädliche Gase sowie Stäube in Konzentrationen abgegeben werden, die die zulässigen Werte überschreiten, ist das Arbeiten in großen Höhen streng verboten. Wenn der Konzentrationswert im zulässigen Bereich liegt, müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 4.2 Menschliche Faktoren 4.2.1 Maßnahmen zur Bewältigung psychischer, physiologischer Gefahren und schädlicher Faktoren sowie entsprechende Anforderungen 4.2.1.1 Personen, die in großer Höhe arbeiten, müssen gesund sein und sich regelmäßig untersuchen lassen. Personen mit Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Anämie, Epilepsie oder anderen Kontraindikationen sowie Personen unter achtzehn Jahren dürfen keine Arbeiten in großer Höhe ausführen. 4.2.1.2 Die Auftragsstelle muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter vor Ort in guter psychischer Verfassung sind, und zugleich verhindern, dass sie überlastet werden. 4.2.2 Maßnahmen zur Bewältigung von verhaltensbedingten Gefahren und schädlichen Faktoren sowie entsprechende Anforderungen 4.2.2.1 Alle Personen, die in großen Höhen arbeiten, müssen in Bezug auf die Sicherheitsregeln bei der Arbeit in solchen Höhen geschult werden sowie über die notwendigen Sicherheitstechniken informiert werden. 4.2.2.2 Der Aufsichtsperson obliegt die Aufsicht am Arbeitsort bei Arbeiten in der Höhe. Während der Arbeitszeit darf sie den Ort nicht ohne Erlaubnis verlassen oder Tätigkeiten ausführen, die nichts mit der Aufsicht zu tun haben ; Sobald ein Unfall auftritt, muss die Arbeit umgehend gestoppt werden, sofort Rettungsmaßnahmen ergriffen und die Polizei verständigt werden. 4.2.2.3 Die Arbeitskräfte haben das Recht, Arbeiten zu verweigern, wenn sie dazu gezwungen werden, gegen diese Norm zu verstoßen oder wenn die Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. 4.2.2.4 Personen, die in großer Höhe arbeiten, müssen vor Beginn der Arbeit eine Gesundheitsuntersuchung durchlaufen. Erst nach Bestehen dieser Untersuchung dürfen sie mit der Arbeit beginnen. 4.2.2.5 Beim Arbeiten in der Höhe ist es strengstens verboten, Werkzeuge, Materialien und sonstige Gegenstände nach unten zu werfen; das verwendete Material muss ordentlich gestapelt werden. Wenn es tatsächlich erforderlich ist, vertikal übereinander zu arbeiten, müssen in der Mitte Trenneinrichtungen angebracht werden. Das vertikale Ausführen von Arbeiten in der Höhe nebeneinander ist strengstens verboten. Falls die Arbeiten in Schichten ausgeführt werden müssen, sind Zwischenmaßnahmen zum Schutz erforderlich. 4.2.2.6 Es ist nicht erlaubt, auf Handkarren oder instabilen Gegenständen zu arbeiten. Ebenso ist es nicht zulässig, in großer Höhe zu ruhen. 4.2.2.7 Beim Verwenden einer Leiter darf man nicht auf der Leiter reiten, nicht auf den Querstreben stehen und nicht auf der Spitze der Leiter stehen. 4.3 Umweltfaktoren 4.3.1 Maßnahmen zur Bewältigung von Gefahren und schädlichen Faktoren, die durch eine ungünstige Arbeitsumgebung entstehen, sowie entsprechende Anforderungen 4.3.1.1 Bei der Arbeit im Regen oder Schnee müssen Rutschhemmmaßnahmen ergriffen werden. In Situationen mit Windstärke sechs sowie bei Unwettern wie Gewittern, heftigem Regen oder dichtem Nebel darf keine Arbeiten in großer Höhe im Freien durchgeführt werden. Bei Reparaturen aufgrund von Störungen, Katastrophen usw. müssen zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. 4.3.1.2 Bei verschiedenen schlechten Wetterbedingungen müssen alle Sicherheitsvorrichtungen überprüft, eingestellt und gewartet werden, bevor sie weiterhin verwendet werden dürfen. 4.3.1.3 Wenn bei Nacht an erhöhten Orten gearbeitet wird und Beleuchtung erforderlich ist, müssen Beleuchtungsanlagen installiert werden, die den Anforderungen an eine sichere Arbeitsweise entsprechen. Die Höhe der Aufhängung der Beleuchtungseinrichtungen sollte mindestens der Höhe der Arbeitsfläche entsprechen. Beim Arbeiten in der Nähe oder in Berührung mit geladenen Objekten muss die Stromversorgung unterbrochen werden. Falls eine Unterbrechung nicht möglich ist, müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um einen Stromschlag zu vermeiden. 4.3.1.4 Wenn sich die Bedingungen vor Ort erheblich ändern, muss mit den Arbeiten in großer Höhe aufgehört werden, und es muss erneut eine Genehmigung für solche Arbeiten beantragt werden. 4.4 Managementfaktoren 4.4.1 Die Aufgaben der zuständigen Abteilungen müssen klar definiert werden. 4.4.1.1 Die Abteilung für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Arbeitsanleitungen zu erstellen sowie die Einhaltung dieser Anleitungen in den jeweiligen Abteilungen zu überwachen. 4.4.1.2 Die für die Arbeiten zuständige Einheit ist dafür verantwortlich, während des Aufbaus und Abbauens der Gerüste die Sicherheit zu gewährleisten. Sollten Gefahrenquellen festgestellt werden, muss sie umgehend Maßnahmen zur Beseitigung dieser Quellen ergreifen ; Zuständig für den Auf- und Abbau von Gerüsten sowie für die Beantragung und Genehmigung der Sicherheitslizenzen ; Zuständig für die Überprüfung, Aufsicht und Verwaltung der aufgebauten Gerüste und Leitern ; Verantwortlich für die Durchführung der Einarbeitungsmaßnahmen für die Arbeiter gemäß den gesetzlichen Vorgaben, sowie dafür, dass diese mit entsprechenden Zertifikaten arbeiten ; Es ist die Aufgabe, die verwendeten Gerüste und Leitern regelmäßig zu warten, um deren Stabilität zu gewährleisten. (1) Der Aufsichtsperson ist es obliegt, die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in großer Höhe sorgfältig zu überprüfen. Sollten unangemessene Maßnahmen festgestellt werden oder diese nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden, muss die Arbeit umgehend gestoppt werden. ü Er ist für die Überwachung der Arbeiten in großer Höhe verantwortlich. Während der Arbeiten darf er den Ort nicht verlassen oder Dinge tun, die nichts mit der Überwachung zu tun haben ; Sobald ein Unfall auftritt, muss die Arbeit umgehend gestoppt werden, sofort Rettungsmaßnahmen ergriffen und die Polizei verständigt werden. Der Aufsichtsperson muss die Sicherheitsbedingungen vor Ort überprüfen und bestätigen. Erst nach der Genehmigung durch den Leiter der Arbeiten darf er den Ort verlassen. (2) Der Genehmigende ü besucht den Einsatzort, um sich einen Überblick über die Stelle der Arbeiten in großer Höhe sowie die Umgebung zu verschaffen. Zudem prüft er, ob alle Angaben im Antrag auf Ausführung der Arbeiten in großer Höhe den Vorgaben entsprechen. Erst nach Überprüfung auf Richtigkeit kann die Genehmigung für Arbeiten in großer Höhe unterschrieben werden. (3) Der Verantwortliche für die Arbeiten ist gemäß den Vorgaben der Unternehmensrichtlinien zur Verwaltung von Arbeitsgenehmigungen dafür verantwortlich, die entsprechenden Anträge auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung einzureichen. Zuständig für die Ernennung des Aufsichtspersonals vor Ort. ü Vollständige Verantwortung für die Risikoanalyse bei Arbeiten in großer Höhe sowie für die Umsetzung von Gegenmaßnahmen. Er ist für die Erstellung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in großer Höhe auf allen Ebenen verantwortlich. Zudem teilt er den Arbeitnehmern die Aufgaben sowie die Sicherheitshinweise mit. Insgesamt trägt er die vollständige Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsort in großer Höhe. ü Ist für die Überprüfung der Qualifikationen der Mitarbeiter zuständig. Ü Überprüfen Sie die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und korrigieren Sie bei Bedarf sofort unsichere Arbeitsweisen. Der Verantwortliche für die Arbeiten überprüft den Sicherheitszustand vor Ort und stellt sicher, dass Probleme umgehend beseitigt werden. (4) Die Arbeiter müssen die Arbeiten in großer Höhe strikt nach diesen Standards sowie den Maßnahmen zur Bewältigung der damit verbundenen Risiken durchführen. Man sollte vor der Ausführung der Aufgabe den Inhalt, den Ort, die Zeit sowie die Anforderungen genau kennen. Zudem sollten die potenziellen Gefahren sowie die Sicherheitsmaßnahmen bekannt sein. ü Vor Durchführung von Arbeiten in großer Höhe müssen die Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und überprüft werden. Erst nach Zustimmung des Aufsichtspersonals dürfen die Arbeiten in großer Höhe durchgeführt werden. Es besteht das Recht, die Ausführung von Arbeiten abzulehnen, wenn gegen diese Normen verstoßen wird oder Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Man muss den Anweisungen des Aufsichtspersonals folgen. Es ist verboten, bei Arbeiten in großer Höhe Gegenstände mitzunehmen, die nicht für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind. ü Sollten während der Arbeit Unregelmäßigkeiten auftreten oder Sie sich unwohl fühlen, sollten Sie die Arbeit unterbrechen und den Betreuer informieren. Nachdem die Arbeiter ihre Arbeit beendet haben, werden alle verwendeten Werkzeuge sowie Schutzausrüstungen wieder eingesammelt. Gleichzeitig werden alle vorübergehend errichteten Konstruktionen abgebaut und sicher gelagert.