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Wer ist für Arbeitsunfälle durch Berufskrankheiten verantwortlich?

2016-09-12View Original

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Wurde bei Kündigung kein Arztbesuch wegen beruflicher Krankheiten durchgeführt, und auch bei Einstellung wurde kein solcher Arztbesuch vorgenommen? In beiden Fällen wurde mit Stoffen gearbeitet, die gesundheitsschädlich sind. Wer ist dann für die Folgen einer beruflichen Krankheit verantwortlich? Hat die Arbeitszeit bei dem vorherigen und nachfolgenden Unternehmen Auswirkungen? Gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Oder auch relevante Fallbeispiele und Urteilsdokumente
Reply #22016-09-13
Meiner persönlichen Meinung nach können Arbeitnehmer eine Untersuchung auf Berufskrankheiten durchführen lassen, und es gibt Gründe, die darauf hindeuten, dass diese Krankheiten mit der ausgeübten Tätigkeit zusammenhängen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Verantwortung übernehmen. Der Arbeitgeber hat keine Untersuchungen auf Berufskrankheiten durchführen lassen, was eine Verletzung der geltenden Vorschriften darstellt. Es ist besser, sich an Experten für Berufsgesundheit um Rat zu wenden.
Reply #32016-09-13
1. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem der Beschäftigte einen Unfall erleidet oder an einer Berufskrankheit erkrankt wird, einen Antrag auf Anerkennung des Arbeitsunfalls bei der zuständigen Arbeitsbehörde im Bezirk bzw. Landkreis, in dem das Unternehmen registriert ist, stellen. 2. Wenn der Arbeitgeber den Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreicht, können die Beschäftigten oder ihre nahen Verwandten sowie die Gewerkschaftsorganisationen innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag des Unfallgeschehens oder ab dem Tag, an dem eine Berufskrankheit diagnostiziert bzw. festgestellt wird, einen Antrag auf Anerkennung der Berufskrankheit bei der für den Sitz des Arbeitgebers zuständigen Bezirks- oder Landesbehörde für Arbeitsbeschaffung und Sozialschutz stellen. 2. Im Rahmen der Anerkennung von Berufskrankheiten ist vorgesehen, dass Personen, die vor ihrem Ruhestand sowie vor Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses mit arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in Berührung kamen und nach Verlassen ihres Arbeitsplatzes oder ihrer ursprünglichen Einrichtung an einer Berufskrankheit erkrankten, eine Anerkennung als Berufskranke erhalten können. 3. Es wird empfohlen, einen Experten auf diesem Gebiet zu suchen

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