【Tägliches Thema】【Elektrische Ausgabe 20160917】
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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtümer. Metallische Kabelträger sowie deren Halterungen sowie die Leitungen, durch die die Metallkabel geführt werden, müssen zuverlässig geerdet sein (PE) oder an Masse angeschlossen sein (PEN). Zudem müssen sie den Vorgaben von ( ) entsprechen. A. Die Gesamtlänge der Metallkabelträger sowie ihrer Halterungen muss an mindestens zwei Stellen mit dem Erdungskabel (PE) oder dem Neutralleiterkabel (PEN) verbunden sein.B. An den Enden der Verbindungsplatten zwischen den unverzinkten Kabelträgern müssen Kupferleitungen zur Erdung angebracht werden. Die minimale zulässige Querschnittsfläche dieser Leitungen beträgt 10 mm².
C. An den Enden der Verbindungsplatten zwischen den verzinkten Kabelträgern müssen keine Erdungskabel angebracht werden. Allerdings müssen an den Enden der Verbindungsplatten mindestens zwei Befestigungsbolzen mit Locknuttern oder Dichtringen vorhanden sein.
D. Die Verbindungsplatten zwischen den verzinkten Kabelträgern müssen verschweißt werden.
Richtige Antworten: AC
C. An den Enden der Verbindungsplatten zwischen den verzinkten Kabelträgern darf keine Erdungsschleife vorhanden sein. Allerdings müssen an den Enden der Verbindungsplatten mindestens zwei Befestigungsbolzen mit Locknuttern oder Dichtringen vorhanden sein, um eine Lockerung zu verhindern