Thread Content
Für Flansche von Behältern unter Normaldruck, die mit hochgefährlichen Medien gefüllt sind, gilt ein Druck von 2,5 MPa. Kann der Nenndruck für Öffnungen zur Wartung reduziert werden? Dringend
Es gibt doch keinen Ort, der vorschreibt, dass 1,6 MPa nicht verwendet werden darf, oder?
Natürlich ist das möglich. Für die Anschlüsse wird ein Druck von 2,5 MPa benötigt – das ist der erforderliche Druck für die Prozessleitungen. Die Personalausgänge müssen nicht mit den Prozessleitungen verbunden sein; dadurch kann der Druck gesenkt werden. Obwohl es sich um Behälter unter Normaldruck handelt, stellen sie dennoch eine hohe Gefahr dar. Deshalb sollte die Konstruktion gemäß GB150 erfolgen – schließlich gelten die Standards für Behälter unter Normaldruck nicht für Behälter, in denen hochgefährliche Stoffe aufbewahrt werden!
Natürlich ist das möglich. Für die Anschlüsse wird ein Druck von 2,5 MPa benötigt – das ist erforderlich für die Prozessleitungen. Da die Mannlochanschlüsse nicht mit den Prozessleitungen verbunden sind, kann der Druck dort reduziert werden!
Die Druckklasse muss mindestens 1,6 MPa betragen; es sollten Flansche mit Nacken und Schweißverbindung verwendet werden.
HG/T20583-2011: Für Anschlussflansche von Medien mit extremer oder hoher Toxizität sowie für Medien mit starker Durchdringungsfähigkeit sollte die Nenndruckklasse mindestens 2,0 MPa betragen. Gilt das auch für Mannlochverschlüsse – muss deren Nenndruck ebenfalls mindestens 2,0 MPa betragen?
Ist HG/T20583-2011 eine verbindliche Norm? Außerdem: Du arbeitest bei Normaldruck – reicht deine 1,6 da nicht aus? ! Sie können sich bei der Planung an GB150 orientieren – ich meine damit, sich daran zu orientieren, aber nicht alles exakt nach GB150 gestalten! Das heißt: Was in GB150 steht und was Sie für notwendig halten, können Sie hinzufügen – also Prüfanforderungen sowie technische Anforderungen. Ich bin der Ansicht, dass bei Abluftanschlüssen die Probleme im Zusammenhang mit der Form der Verbindungsstücke durch geeignete Herstellungsverfahren vollständig reduziert werden können. Förderung: Sicherheit als Voraussetzung, Sparsamkeit! Tatsächlich gibt es diese Vorschrift deshalb, weil die Übernahme mit dem Rohrsystem verbunden ist und somit Lasten vom Rohrsystem entstehen, während bei den Mannlochanschlüssen keine solchen Lasten vorliegen. Wenn man sich die Anforderungen an Flansche in der Version 09 ansieht, so gelten dort nur die Bedingungen für Rohrflansche. Es gibt keine Anschlussflansche für die Geräte, da es keine Rohrverbindungen gibt. Dann gibt es keine Verpflichtung! Standards müssen flexibel angewandt werden. Wenn bei der Gestaltung bestimmte Standards gelten sollen, dann muss man sich auch an diese Standards halten. Auf den Plänen sollte dieser Standard angegeben werden – und wenn er dort steht, muss man sich auch daran halten. Die oben genannten Ansichten sind lediglich meine persönliche Auffassung!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von fzujunru am 10.10.2016 um 10:50 bearbeitet. Ich denke, das sollte funktionieren. Der PN-Wert der Mannlochflansche ist in der Regel niedriger als der der Prozessmessgeräteflansche. Mannlochflansche entsprechen in der Regel der Norm HG20592, während für Anschlussflansche meist die Norm HG20615 verwendet wird. Die üblichen PN-Werte für Mannlochflansche sind 2,5, 6, 10, 16, 25, 40 und 63. Bei den HG20615-Flanschen liegen die PN-Werte bei 20, 50 und 110. Ich habe mir einen Anschlussflansch mit PN50 (CL300) ausgewählt – schließlich kann man doch nicht einfach einen Mannlochflansch mit PN63 verwenden
Wenn man sich den Nenndruck ansieht, sollte alles in Ordnung sein – es dürften keine Probleme geben
Der Rohranschluss und die Wartungsklappe sind nicht dasselbe. Der Rohranschluss ist mit dem Rohr verbunden, wodurch unweigerlich Kräfte wie Biegungen übertragen werden, was zu leichten Leckagen führen kann. Die Personaleingänge sind nicht mit den Rohrleitungen verbunden, damit sie einer höheren Belastung standhalten können. 20583 bezieht sich auf die Prozessanschlüsse, für die Öffnungen zum Zugang durch Menschen gelten diese Anforderungen nicht