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Detaillierte Regelungen zur Aufteilung der Wartungs- und Reparaturaufgaben zwischen der Werkstatt für Maschinenreparaturen (Wartungseinheit) und den Produktionsbetriebsabteilungen

2016-10-08View Original

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Wie der Titel schon sagt: Hat jemand von Ihnen detaillierte Vorgaben bezüglich der Aufgabenverteilung zwischen den Wartungs- und Instandhaltungseinheiten sowie den Produktionsabteilungen? Derzeit ist es schwierig zu entscheiden, ob bestimmte Arbeiten im Produktionsbetrieb oder in der Werkstatt für Wartungsarbeiten erledigt werden sollen. Könnten Sie bitte Vorgaben dazu senden, damit wir uns daran orientieren können? Vielen Dank!
Reply #22016-10-08
Geräteverwendung und -wartung (I) Die Durchführung der Wartung der Geräte obliegt dem Eigentümer. Die jeweiligen Betreiberorganisationen müssen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Geräte vor Frost, Kondensation, Wärme- und Kälteschäden sowie vor Korrosion zu schützen. Zudem müssen sie für eine ordnungsgemäße Schmierung sowie zum Abdichten von Leckagen sorgen ; Die jeweiligen Betreiberorganisationen müssen ordnungsgemäße Vorschriften für den Betrieb, die Nutzung sowie die Wartung der Ausrüstung sowie klare Verantwortlichkeiten festlegen ; Die Bediener der Geräte müssen eine Prüfung bestehen, bevor sie mit einer Zulassung das Gerät bedienen dürfen. (II) Die Vorschriften für den Betrieb, die Nutzung und die Wartung der Geräte müssen streng eingehalten werden. Vor dem Start sorgfältig vorbereiten, während des Starts mehrfach überprüfen, im Betrieb ordnungsgemäße Einstellungen vornehmen. Nach dem Stillstand geschickt handeln, die Betriebsvorschriften gewissenhaft befolgen. Es ist untersagt, bei erhöhter Temperatur, Überdruck, Überschreitung der Drehzahl oder Überlastung zu betreiben. (III) Es sollen Regeln für die Überwachung der Ausrüstung in der eigenen Einheit festgelegt werden. Die Ausrüstung soll regelmäßig entlang vorgegebener Routen gründlich überprüft werden. Dabei soll die Zustandsüberwachung der Ausrüstung verbessert werden, Lecks an den Dichtstellen aufgespürt und beseitigt werden. Zudem soll die Reinigung sowie das Schmieren der Ausrüstung gewährleistet werden, damit Teile, Zubehör und Werkzeuge unbeschädigt bleiben. Die Überprüfung der Spezialgeräte entspricht den Standards für die Überprüfung von Spezialgeräten. (IV) Es müssen Richtlinien für die Schmierung der Geräte in der Einheit festgelegt werden. Zudem sollte ein Register zur Verwaltung der Schmierstoffe geführt werden. Die Lagerung der Schmierstoffe muss ordnungsgemäß erfolgen. Der Einsatz der Schmierstoffe muss streng kontrolliert werden – es müssen ausschließlich die vorgeschriebenen Schmierstoffe verwendet werden. Die Anforderungen der „drei Stufen der Filtrierung“ sowie der „fünf festgelegten Regeln“ für Schmierstoffe müssen streng eingehalten werden. Die Ölanschlüsse und -behälter der Geräte müssen stets in gutem Zustand und sauber gehalten werden, damit Verunreinigungen nicht in die Reibflächen eindringen können und dadurch die Verschleißerscheinungen der Bauteile vermieden werden. Bei den Punkten mit automatischer Ölversorgung muss man regelmäßig die Filter des Schmiersystems, den Ölstand, den Öldruck, die Öltemperatur sowie die Menge des eingebrachten Öls überprüfen. Sollten Abweichungen festgestellt werden, müssen diese umgehend behoben werden. Die Schmieröle der Geräte sollten regelmäßig überprüft und ausgetauscht werden. Sollten im Einsatz befindlichen Ölen Wasser oder Verunreinigungen festgestellt werden, muss das Öl umgehend ausgetauscht werden. (5) Es ist notwendig, die Reinigung, Schmierung, Korrosionsschutzmaßnahmen sowie die Justierung und Befestigung der Geräte sorgfältig durchzuführen. Dabei sollen Schmutz, Rost sowie andere Mängel aktiv beseitigt werden. Zudem müssen die Betriebsprotokolle ordnungsgemäß geführt werden. (6) Die Bediener der Anlagen müssen dafür sorgen, dass die Geräte, Rohrleitungen, Instrumententafeln sowie die Lackierung und Isolierung an ihrem Arbeitsplatz in gutem Zustand sind. Der Boden muss außerdem sauber sein ; Achten Sie stets auf Sauberkeit von Geräten und Umgebung – achten Sie darauf, dass alles „eben“ ist, sauber bleibt, ordentlich aussieht, frei von Unreinheiten ist und keine Mängel aufweist” ; Erfüllt die Standards für ein intaktes Gerät. (7) Übergabe der Ausrüstung: Ausrüstung, die über die zulässigen Standards hinausgeht, oder Ausrüstung, die repariert werden muss, muss einer der folgenden Bedingungen entsprechen, um übergeben zu werden: 1. Sie wird gerade repariert oder es sind Reparaturarbeiter vor Ort ; 2. Wenn die Reparaturarbeiter nach ihrer Ankunft keine Reparaturen durchführen, ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Bei der Reparatur wichtiger Geräte müssen sowohl der Eigentümer als auch die Leitung der Produktion zustimmen; außerdem müssen alle Beteiligten ihre Unterschriften geben. Die Genehmigung gilt 24 Stunden lang. Zudem müssen die Reparaturarbeiter ihre Unterschrift geben – zusammen mit dem Zeitstempel. Wenn die Geräte trotz defekter Zustand weiterhin in Betrieb genommen werden, müssen die Reparaturarbeiter alle 8 Stunden wieder unterschreiben; andernfalls darf die Schicht nicht übergeben werden ; (8) Die Protokolle zur Übergabe der Ausrüstung entsprechen den geltenden Standards für solche Protokolle. (9) Die Bedienperson hat das Recht, Personen, die nicht für diesen Posten zuständig sind, daran zu hindern, die am Posten befindlichen Geräte zu bedienen ; Es besteht das Recht, den Betrieb von Geräten, die überholt oder defekt sind, abzulehnen ; Anweisungen, die gegen die Betriebsvorschriften verstoßen, können abgelehnt werden. (10) Die Einzelprüfung der speziellen Schutzausrüstung wird von der Auftraggeberorganisation durchgeführt; dabei werden die Mitarbeiter der Abteilung für Energieeinsparung sowie die Techniker in den Wartungswerkstätten zur Überprüfung und Bestätigung hinzugezogen ; Bei der Einzelmaschinen-Probelaufprüfung von Standardausrüstung wirken die Wartungspersonal bei der Überprüfung und Bestätigung mit. (11) Bei Ersatzgeräten sowie Geräten, die über einen längeren Zeitraum stillgelegt sind, müssen regelmäßig Maßnahmen wie Schmieren, Drehen der Antriebskomponenten, Entrostung und Korrosionsschutz sowie Befüllung mit Stickstoff durchgeführt werden. Dadurch bleibt das Gerät in gutem Zustand und kann jederzeit in Betrieb genommen werden ; Elektrohydraulische oder elektrische Ventile, die über einen längeren Zeitraum nicht in Betrieb waren, müssen regelmäßig manuell bedient werden, um Rost und Verklemmungen zu vermeiden. (12) Man muss darauf achten, dass die Arbeiten zivilisiert durchgeführt werden, dass die Reparaturen wissenschaftlich erfolgen. Nach den Reparaturen sollte alles ordentlich sein – keine Lecks in den Rohrleitungen, und die Schutzabdeckungen müssen gereinigt werden. Am Ende der Arbeiten sollten alle Materialien entfernt und der Arbeitsbereich sauber sein. Artikel 9: Wartung von Geräten (1) Anforderungen an die Wartung von Geräten 1. Vor der Wartung muss gemäß den vorgeschriebenen Anforderungen ein „Arbeitsauftrag für die Wartung von Geräten“ ausgestellt werden. Erst wenn die Bedingungen für eine sichere Wartung erfüllt sind, darf mit der Wartung begonnen werden. 2. Während der Reparaturarbeiten müssen Werkzeuge und Ersatzteile ordentlich sortiert werden. Nach der Reparatur muss das Gerät den Standards für einen einwandfreien Zustand entsprechen. 3. Bei Störungen der Ausrüstung muss umgehend gehandelt werden. Die Reparaturwerkstätten dürfen die Reparatur der Ausrüstung aus keinem Grund oder unter keinen Vorwänden verweigern. Wenn im Reparaturprozess Schwierigkeiten auftreten, müssen die Reparaturmitarbeiter diese aktiv lösen. 4. Bei außergewöhnlichen Schäden an den Geräten müssen der Betreiber sowie die Reparaturfirma umgehend das Abteilung für Energieeinsparung bei den Geräten informieren. Dieses Abteilung leitet dann eine Untersuchung des Vorfalls ein, um die Ursache des Schadens herauszufinden. 5. Nach Abschluss der Reparatur wird ein Probelauf unter Belastung durchgeführt. Wenn alles in Ordnung ist, tragen die Reparaturarbeiter die Ergebnisse der Reparatur in das „Arbeitsblatt für die Reparatur von Geräten“ ein und unterschreiben es. 6. Die Reparatur von Störungen am Gerät erfolgt gemäß den üblichen Wartungsverfahren. Falls der Betreiber das Gerät erweitern, ändern oder entfernen möchte, muss dies entsprechend dem Verfahren für Anträge auf Änderungen am Gerät geschehen. 7. Die Wartungswerkstätten sollten die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen mechanischen, elektrischen und elektronischen Geräte regelmäßig überprüfen. Potenzielle Probleme an den Geräten müssen rechtzeitig erkannt und behoben werden. (II) Wartung von Geräten durch Dritte 1. Umfang der Geräte, deren Wartung an Dritte ausgelagert wird: Die Wartung von Geräten, für die das Unternehmen keine fachlichen Kenntnisse oder Qualifikationen besitzt – beispielsweise die Wartung von Aufzügen. 2. Grundsätze für die Außenbeauftragung der Wartung von Geräten: Für Geräte, deren Wartung zur Aufgabe der Wartungswerkstätte gehört, reicht die Wartungswerkstätte einen Antrag ein ; Für Geräte, die außerhalb des Wartungsbereichs der Reparaturwerkstatt fallen, muss der Eigentüer einen Antrag stellen. Die entsprechenden Unterzeichnungsverfahren müssen streng gemäß dem „Antrag auf Außendienstreparatur von Geräten“ (siehe Anhang 1) durchgeführt werden. Der Reparaturantrag ist einen Monat nach seiner Einreichung gültig. 3. Vor Durchführung der Außendienstreparatur an der Anlage sollen die Werkstätten des Eigentümers oder der Reparaturdienste auf der Grundlage des Reparaturumfangs zunächst ein Budget sowie einen geeigneten Auftragnehmer festlegen. Die tatsächlichen Reparaturkosten dürfen das festgelegte Budget nicht überschreiten. Alle Kosten für Wartungsarbeiten müssen vom Geschäftsführer der Firma genehmigt werden. 4. Nachdem der Auftraggeber oder die Werkstatt das „Antragsformular für die externe Instandsetzung von Geräten“ ausgefüllt haben, reichen sie es zur Genehmigung an die zuständigen Vorgesetzten ein. Nach Genehmigung wird das Formular an die Abteilung für Energieeffizienz von Anlagen weitergeleitet, die den Entwurf des technischen Vertrags (Instandsetzungsvertrag) sowie die Prüfung der Eignung des Instandsetzungsunternehmens vornimmt. 5. Bei bereits genehmigten Projekten zur Reparatur von Geräten werden die Verfahren zur Ausschreibung und Bewertung der Angebote streng gemäß den Richtlinien des Unternehmens für Ausschreibungen durchgeführt. Bei Projekten, bei denen ein Preisvergleich notwendig ist, übernimmt die Abteilung für Energieeinsparung bei Geräten diese Aufgabe. Bei Projekten, bei denen eine Ausschreibung erforderlich ist, ist die Unternehmensverwaltung für die Durchführung zuständig. 6. Die Betreiberorganisation oder die Wartungswerkstatt ist für die vollständige Überwachung und Kontrolle der Qualität der Gerätewartung verantwortlich sowie für die Sammlung und Archivierung der Wartungsunterlagen ; Bei Bedarf sollte die Reparaturwerkstatt gemeinsam mit dem Eigentümer die Überwachung durchführen. 7. Die Ersatzteile, die im Zuge der Wartung von Geräten ausgetauscht werden, sind in der Verantwortung der Stelle, die den Wartungsantrag gestellt hat. Zudem muss ein Archiv für diese ausgetauschten Ersatzteile angelegt werden ; Sollten während der Garantiezeit Probleme mit den installierten Geräten auftreten, ist es die Aufgabe des Eigentümers des Geräts, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, damit dieser das Problem behebt. 8. Nach Abschluss der Gerätereparatur organisiert die Abteilung für Energieeinsparung bei Geräten qualifizierte Techniker, um die Qualität der Reparatur zu überprüfen. Bei verdeckten Arbeiten muss die Überprüfung schrittweise durchgeführt werden, wobei außerdem Fotos gemacht werden müssen ; Die Prüfunterlagen werden vom Abteilung für Energieeinsparung in den Archiven aufbewahrt. 9. Die für den Reparaturprozess erforderlichen Genehmigungen und Formalitäten wie Erdarbeiten, Arbeiten mit Feuer sowie Hebevorgänge sind in der Verantwortung des Eigentümers der Anlage – er ist außerdem dafür zuständig, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu überwachen. 10. Nach Abschluss der Reparatur muss das Reparaturunternehmen eine Umsatzsteuerrechnung ausstellen. Der Auftraggeber muss diese Rechnung innerhalb von zwei Werktagen nach Ausstellung an die Abteilung für Energieeinsparung bei den Geräten übergeben. 11. Das Antragsformular für Wartungsarbeiten wird in zwei Exemplaren ausgefüllt: Ein Exemplar wird beim Bereich für Energieeinsparung aufbewahrt, das andere beim Eigentümer der Anlage.
Reply #32016-10-08
Aufteilung der Anlagenzubehörteile: Kühlsystem: Die Eingangs- und Ausgangsleitungen des Kühlsystems sowie alle Kühlmittelleitungen, die mit der Anlage verbunden sind (ohne Schläuche), sowie die Dichtungsreinigungsleitungen gehören zur Wartungswerkstatt. Alle anderen Komponenten gehören zur Werkstatt des Eigentümers. Die Reinigung der Kühlsysteme der Öl- und Wasserstationen obliegt der Werkstatt des Eigentümers. Schmiersystem: Die tägliche Reinigung der Lagergehäuse der Maschinengepäße obliegt dem Betreiber (falls eine Demontage zur Reinigung erforderlich ist, übernimmt die Reparaturwerkstatt diese Aufgabe). Bei Inspektionen/Reparaturen liegt die Verantwortung bei der Reparaturwerkstatt ; Die Reinigung des Tankes, der mit der Anlage verbunden ist, erfolgt in der Wartungswerkstatt; die Reinigung eines separaten Tanks wird von dem Betreiber der Anlage durchgeführt ; Der Filter im Tank wird von der Werkstatt zur Reinigung, Überprüfung und Reparatur übernommen; außerdem wird dort auch das Öffnen und Schließen der Öffnungen im geschlossenen Tank durchgeführt. Prozesssystem: Die Erstverschraubung zur Verbindung mit den beweglichen Anlagen liegt in der Verantwortung der Wartungsabteilung. Die Prozessleitungen oberhalb dieser Erstverschraubung sind in der Verantwortung des Auftraggebers. Die elektromechanischen/ pneumatischen Ventilaktuatoren fallen ebenfalls in die Verantwortung der Wartungsabteilung. Messgeräte: Alle direkt am Gerät selbst sowie an den zugehörigen Anlagen angebrachten Messgeräte liegen in der Verantwortung des Auftraggebers ; Die fest installierten Messgeräte wie Strömungsmesser und Regelventile sowie die Fernmessgeräte am Gerät selbst und an den zugehörigen Anlagen werden von der Wartungswerkstatt betreut ; Spezielle Ventile: Der eigentliche Ventilkörper (einschließlich des Ölzylinders), das Steuerungssystem (einschließlich des Steuerpults) sowie das Elektriksystem. Zudem gibt es Leitungen für den Rückspülvorgang mit Dampf/Luft. Die erste Abdichtung, die mit dem Gerät verbunden ist, wird vom Wartungsbetrieb übernommen. Die übrigen Komponenten werden von anderen Betreibern betreut ; Aufteilung der Kühlungsanlage, des Prozesssystems sowie des Schmiersystems ist wie oben beschrieben. Druckpumpe (einschließlich der Dampfturbinenanlage zur Stromerzeugung), Hauptlüfter: Wartungswerkstatt: Hydrauliksteuerungssystem, Trockenluftverschlusssystem (mit Ausnahme von Sicherheitsventilen, Primärmessgeräten, Entlüftungstanks und Pufferbehältern), Justiersystem, Elektroheizer. Betreiberseite: Sicherheitsventile, Entlüftungstanks und Pufferbehälter (werden bei Wartungsarbeiten dem Wartungswerkstatt übergeben). Aufteilung der Aschenbeseitigungsanlage: Der Hauptkörper der Aschenbeseitigungsanlage sowie das Antriebsluftsystem liegen in der Verantwortung des Betreibers – dazu gehört auch die regelmäßige Reinigung der Filter sowie die Wartung der Einwegventile und statischen Verschlüsse. Motoren, Elektromagnete und Steuerkästen werden von der Reparaturwerkstatt gewartet. Bereich Hydraulisches Koksentfernen: Wartung des Drahtseils der Winde, Ölen der Winde, Austausch der Dichtungen an den Deckeln oben und unten, Wartung und Schmierung des Steuerungssystems – zuständig ist die Eigentümergesellschaft. Reparatur und Austausch des Koksschneiders, des Wasserantriebs, der Winde, der Bremsen, der elektrischen Anlagen, der Anzeigeinstrumente, Schalter sowie des Steuerungssystems sowie das Festziehen der Verbindungsstellen zwischen Wasserantrieb und Hochdruck-Wasserleitungen – zuständig ist die Werkstatt.

Kranbereich: Schmierung des Getriebes des Greiferkrans, Wartung des Drahtseils des Greifers sowie Bereitstellung von Ersatzteilen; externe Reparaturen – zuständig ist die Eigentümergesellschaft. Reparatur und Wartung des Getriebes des Greiferkrans, des Transformators sowie des elektrischen Systems; Reparatur und Austausch der Rollen, Räder, Zahnradkupplungen, Stifte und Zugstangen sowie alle sonstigen Arbeiten außerhalb der Verantwortung der Eigentümergesellschaft – zuständig ist die Werkstatt. Reparatur und Wartung gewöhnlicher Krane – zuständig ist die Werkstatt.

Aufzugsbereich: Wartung der Geräte im Maschinenraum, Bereitstellung von Reparaturteilen sowie externe Reparaturarbeiten – zuständig ist die Werkstatt ; Die tägliche Wartung der Aufzüge obliegt dem Eigentümer. Aufteilung der Schornsteinklappen: Der mechanische Teil (einschließlich manueller Mechanismen) sowie die pneumatischen Aktuatoren (einschließlich Positionierer usw.) fallen in die Verantwortung der Wartungswerkstatt ; Der Austausch des Füllstoffs obliegt dem Eigentümer ; Die Überprüfung der Dichtblenden wird vom Auftraggeber organisiert; die Werkstatt nimmt an der gemeinsamen Inspektion teil ; Aufgabenverteilung bei Luftkühlern: Die tägliche Schmierung sowie die Wartung der Schutzabdeckungen und Jalousien liegen in der Verantwortung des Betreibers. Die Pflege der Bänder obliegt hingegen der Reparaturwerkstatt. Bei Schraubenluftkompressoren liegt die Verantwortung für die Wartung des Trenners sowie der zugehörigen Komponenten, der Kühler sowie der Ölleitungen beim Betreiber ; Die Hygiene liegt in der Verantwortung des Eigentümers ; Die drei Filter sowie die Instrumententeile fallen in die Zuständigkeit der Werkstatt ; Die Türen sowie alles, was dazu gehört, sind in der Verantwortung des Eigentümers.

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