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Erläuterung zur Verordnung über die Verwaltung von Notfallplänen bei Unfällen in der Produktion

2016-10-10View Original

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Höhepunkte der „Vorschriften“: Stärkung der Verantwortung der Unternehmen – Es ist entscheidend, dass die Verantwortung der Produktions- und Betriebsunternehmen gewährleistet wird. Artikel 5 der „Vorschriften“ macht es zu einer wichtigen Aufgabe, die Hauptverantwortung der Betriebe klar zu definieren sowie die Pflichten der leitenden Angestellten sowie der jeweilig zuständigen Mitarbeiter festzulegen. Dazu werden wichtige Regelungen getroffen. Optimierung der Erstellung von Notfallplänen bei Produktions- und Betriebsunternehmen: Die „Vorschriften“ machen die Regulierung der Erstellung von Notfallplänen bei Produktions- und Betriebsunternehmen zu einem wichtigen Bestandteil. Dabei werden die Verfahren zur Erstellung solcher Pläne festgelegt – darunter die Bildung eines Arbeitsausschusses, die Risikobewertung sowie die Untersuchung der verfügbaren Ressourcen für Notfälle. Zudem wird festgelegt, wie der Notfallplan erstellt, überprüft und veröffentlicht werden soll ; Die Grundsätze für die Erstellung von Notfallplänen sollen klar definiert werden, die Struktur und der Inhalt der Notfallpläne vereinfacht werden. Zudem muss betont werden, dass Unternehmen für wichtige Positionen spezielle Notfallkarten erstellen müssen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Notfallpläne der Unternehmen übersichtlich, wissenschaftlich fundiert und praktisch anwendbar sind. Hervorhebung der Verbindungen zwischen den Notfallplänen auf allen Ebenen und für alle Arten von Situationen. Die Vorschriften legen fest, dass die Notfallpläne der Aufsichtsbehörden klare Anforderungen bezüglich der Meldung von Informationen, der Einstufung der Reaktionen, der Übertragung von Befugnissen sowie der Evakuierung vorsehen müssen ; Stärkung der Abstimmung zwischen den Notfallplänen der Produktions- und Betriebsunternehmen sowie denen der Rettungskräfte und anderer betroffener Einheiten ; Gleichzeitig sollen die Betriebe und Unternehmen die Art der damit verbundenen Unfallrisiken, den Umfang ihrer Auswirkungen sowie die Notfallmaßnahmen den umliegenden Einrichtungen und Personen mitteilen, um eine bessere Abstimmung der Notfallpläne zwischen Staat und Unternehmen sowie zwischen den Unternehmen untereinander zu gewährleisten. Die „Vorschriften zur Registrierung von Notfallplänen bei Produktions- und Betriebsunternehmen“ legen fest, dass die Registrierung dieser Pläne lediglich eine informatorische Maßnahme ist. Die zuständigen Stellen prüfen lediglich die eingereichten Unterlagen, um eine indirekte Genehmigung von vornherein zu vermeiden ; Es wird klar festgelegt, dass die zuständige Stelle für die Registrierung von Notfallplänen bei den Betrieben und Produktionsunternehmen die für die Sicherheitsaufsicht zuständige Behörde ist. Dadurch wird eine mehrfache Registrierung verhindert ; Es sollten klare Fristen für die Prüfung der Einreichung von Notfallplänen festgelegt werden. Zudem sollte betont werden, dass ein Versäumnis, die Einreichung zu prüfen, ohne Angabe von Gründen, als Genehmigung angesehen wird – um Probleme wie administrative Inaktivität zu vermeiden. Stärkung der dynamischen Verwaltung von Notfallplänen: Die Vorschriften legen fest, dass diejenigen, die Notfallpläne erstellen, ein System zur Bewertung dieser Pläne einrichten müssen. Dadurch soll eine regelmäßige Bewertung sowie eine dynamische Anpassung der Notfallpläne durch die betreffenden Unternehmen gefördert werden. Die Bedingungen für die Überarbeitung von Notfallplänen sollen optimiert werden; das Verfahren zur Überarbeitung und Registrierung von Notfallplänen durch Unternehmen soll vereinfacht werden. Die Umsetzung der Notfallpläne soll genauer definiert werden und als einer der Schwerpunkte bei der Durchsetzung dieser Pläne angesehen werden. Dadurch sollen die Betriebe dazu angehalten werden, alle Maßnahmen aus den Notfallplänen umzusetzen. Hervorhebung Nummer sechs: strenge Überwachung und Durchsetzung von Notfallplänen. Die Vorschriften legen fest, dass die Arbeit der Betriebe mit Notfallplänen in die Durchsetzungspläne der Sicherheitsaufsichtsbehörden auf allen Ebenen einbezogen werden muss, um eine effektivere tägliche Kontrolle zu gewährleisten ; Es wurden die Strafen für rechtswidrige Handlungen genauer definiert. Zudem wurden Vorgaben bezüglich der Erstellung von Notfallplänen, Durchführung von Übungen, Risikobewertung, Überprüfung, Dokumentation, Benachrichtigung sowie Änderung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen festgelegt. Dadurch soll die Verantwortung der Unternehmen gestärkt werden. Die neu überarbeiteten „Vorschriften zur Verwaltung von Notfallplänen bei Unfällen in der Produktion“ (im Folgenden als „Vorschriften“ bezeichnet) wurden am 15. April 2016 vom Vorstand der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht genehmigt. Am 3. Juni wurden sie per Verordnung Nr. 88 der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht veröffentlicht und treten seit dem 1. Juli 2016 in Kraft. Hintergrund der Überarbeitung: Im März 2009 erließ die **Behörde für Sicherheitsaufsicht die Verordnung über die Verwaltung von Notfallplänen bei Produktionsunfällen** (Verordnung der Behörde für Sicherheitsaufsicht Nr. 17, im Folgenden als „alte Verordnung“ bezeichnet). Diese Verordnung trug maßgeblich dazu bei, die Verwaltung von Notfallplänen zu verbessern. Doch mit der stetigen Vertiefung der Arbeit im Bereich der Notfallmanagement in der Sicherheitsproduktion sowie den immer höheren Anforderungen des Staatsrates an das Notfallmanagement ist eine Überarbeitung der ursprünglichen Vorschriften dringend notwendig. (1) Der Hintergrund und der Schwerpunkt der Arbeit im Bereich der Notfallpläne haben sich geändert. In den letzten Jahren hat sich durch kontinuierliche Forschung die Rolle der Notfallpläne von einer ergänzenden Funktion im Rahmen des Notfallmanagement-Systems zu einer Funktion zur Verbesserung der Vorbereitung auf Notfälle sowie zur Regelung der Reaktion auf solche entwickelt. Der Schwerpunkt der Arbeit hat sich dabei von der Frage, ob überhaupt Notfallpläne vorhanden sind, auf die Verbesserung der Qualität dieser Pläne sowie auf die Steigerung ihrer Wirksamkeit verlagert. Gleichzeitig erfordern die Reformen des Systems zur sicheren Produktion eine Vereinfachung der Verfahren zur Prüfung und Registrierung von Notfallplänen. Um die Arbeit im Bereich der Notfallpläne auf dem neuesten Stand zu halten und den Anforderungen der Notfallverwaltung im Bereich der sicheren Produktion gerecht zu werden, ist es notwendig, die ursprünglichen Vorschriften zu überarbeiten. (II) Die relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Dokumente des Staatsrates stellen neue Anforderungen an die Arbeit bei der Erstellung von Notfallplänen. Das neue Gesetz über die sichere Produktion legt klare Vorgaben bezüglich der Verantwortung der Unternehmen bei der Erstellung von Notfallplänen, der Abstimmung zwischen staatlichen und unternehmerischen Notfallplänen sowie der rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Notfallplänen fest ; Dokumente wie die „Anweisungen des Staatsrates zur weiteren Stärkung der Arbeitssicherheit in Unternehmen“ (Staatsratserlass [2010] Nr. 23), die „Stellungnahme des Staatsrates zur Förderung einer wissenschaftlichen und sicheren Entwicklung sowie zur Verbesserung der Arbeitssicherheitsbedingungen“ (Staatsratserlass [2011] Nr. 40) sowie die „Anweisungen des Büros des Staatsrates zur Einführung von Verfahren für die Erstellung von Notfallplänen“ (Büro des Staatsrateserlass [2013] Nr. 101) legen konkrete Anforderungen bezüglich der Funktionen der Notfallpläne, der Verfahren zur Erstellung dieser Pläne, der Verantwortlichkeiten bei ihrer Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Notfallplänen fest. Zudem wird betont, dass Notfallpläne eine Vorbehandlung von Notfällen sowie Möglichkeiten zur Selbst- und gegenseitigen Rettung beinhalten sollten. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung von Notfallplänen eine Risikobewertung sowie eine Untersuchung der verfügbaren Ressourcen durchgeführt werden müssen, und dass umfassend Stellungnahmen eingeholt werden sollten. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Notfallplänen der Regierung und der Unternehmen gestärkt werden, wobei die Bewertung, Überarbeitung und dynamische Verwaltung der Notfallpläne besonders wichtig sind. Die ursprünglichen Vorschriften entsprechen nicht mehr den neuen Anforderungen. Das Hauptproblem besteht darin, dass zu viel Wert auf die Regulierung des Inhalts der Notfallpläne der Unternehmen gelegt wird, während die Prozesse zur Erstellung dieser Pläne vernachlässigt werden ; Die Vollständigkeit des Inhalts der Notfallpläne wird bevorzugt gegenüber der Praktikabilität des Inhalts der Notfallmaßnahmen ; Stärkere Koordination der verschiedenen internen Notfallpläne der Unternehmen, geringere Koordination der Notfallpläne zwischen Staat und Unternehmen ; Der Fokus liegt auf der Unterzeichnung und Veröffentlichung von Notfallplänen, während die Aufklärung, Schulungen und Übungen sowie die dynamische Verwaltung dieser Pläne vernachlässigt werden. Daher ist es notwendig, die ursprünglichen Vorschriften durch eine Überarbeitung zu ergänzen und die entsprechenden konkreten Anforderungen genauer zu definieren. (III) Die Erfahrungen und Lektionen aus der Bewältigung einiger schwerer und besonders schwerer Unfälle müssen durch die „Vorschriften“ aufgenommen und weiter verbessert werden. Laut dem Untersuchungsbericht zum besonders schweren Brand- und Explosionsunfall im Hafen von Tianjin am 12. August war einer der Gründe für den Ausbruch und die Ausweitung des Unfalls, dass das Notfallmanagement der Ruihai Company nur eine Formalität war. Es mangelte an notwendigen Einsatzkräften und Ausrüstungen, wodurch keine Möglichkeit bestand, Brände in ihren Anfängen zu löschen. Um die Fähigkeit zur schnellen Reaktion in Notfallsituationen zu verbessern, haben in den letzten Jahren einige Behörden und Unternehmen Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise die Erstellung von Notfallkarten für wichtige Positionen. Diese dienen dazu, die Mitarbeiter dabei zu unterstützen, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten und die Ausbreitung von Unfällen zu verhindern. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das System der Notfallpläne für Produktionsunfälle zu verbessern. Es ist notwendig, sie durch eine Überarbeitung der „Vorschriften“ weiter zu verbreiten und umzusetzen. Revisierungsprozess **Auf der Grundlage umfassender und gründlicher Voruntersuchungen begann das Kommandozentrum für Notfallmaßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit ab 2013 mit der Überarbeitung der ursprünglichen Vorschriften. Ende desselben Jahres entstand ein erster Entwurf für die Überarbeitung ; Im Jahr 2014 und 2015 wurden nacheinander die Meinungen der Sicherheitsüberwachungsbehörden auf Provinzebene sowie einiger zentraler Unternehmen eingeholt ; Im Dezember 2015 veröffentlichte die Abteilung für Rechtspolitik der Generalverwaltung für Sicherheitsaufsicht auf ihrer Website einen Entwurf zur Überarbeitung, um umfassend Stellungnahmen aus allen Gesellschaftsschichten einzuholen und diese zu berücksichtigen ; Im Mai 2016 organisierte die Abteilung für Rechtspolitik des Generalamts für Sicherheitsaufsicht eine Sitzung zur Überprüfung der Änderungen am entsprechenden Gesetz ; Nach wiederholter Untersuchung, Abstimmung und Überarbeitung reifte die „Vorgehensweise (überarbeiteter Entwurf zur Genehmigung)“ allmählich heran und wurde schließlich geprüft, beschlossen sowie offiziell veröffentlicht. Inhalt der Änderungen: Die neu überarbeiteten Vorschriften umfassen insgesamt 7 Kapitel und 48 Artikel, was 9 Artikel mehr sind als in den ursprünglichen Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt: (1) Der Anwendungsbereich sowie die Verwaltungsprinzipien wurden erweitert. Der Schwerpunkt der Arbeit bei Notfallplänen liegt derzeit darauf, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Qualität ihrer Notfallpläne zu verbessern, deren Wirksamkeit zu steigern sowie eine dynamische Verwaltung dieser Pläne zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden in den Anwendungsbereich der „Vorschriften“ Aspekte wie „Propaganda, Aufklärung, Bewertung sowie Überwachung und Verwaltung“ aufgenommen. Gleichzeitig wird im Bereich der Verwaltungsprinzipien der Aspekt der „dynamischen Verwaltung“ hinzugefügt, um die Umsetzung von Notfallplänen sowie die Überwachung und Verwaltung zu stärken. (II) Die Verantwortlichkeiten der leitenden Personen in den Produktions- und Betriebsunternehmen wurden gestärkt. Um die Verantwortung der Unternehmen bei der Erstellung von Notfallplänen weiter zu stärken und Probleme wie mangelnde Aufmerksamkeit sowie unzureichende Umsetzung dieser Pläne in den Unternehmen zu beseitigen, werden gemäß Artikel 18 des Gesetzes über die sichere Produktion die Aufgaben der leitenden Personen sowie der jeweilig zuständigen Mitarbeiter im Bereich der Notfallplanung klar definiert. (III) Das System der Notfallpläne für Produktions- und Betriebsunternehmen wurde verbessert. Unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Optimierung von Notfallplänen werden die Grundsätze für die Erstellung solcher Pläne weiter präzisiert, wobei der Schwerpunkt auf der schnellen Bewältigung von Notfällen liegt ; Es wird nicht mehr vorgeschrieben, dass Betriebe spezielle Notfallpläne erstellen müssen. Der Inhalt dieser Pläne wird vereinfacht, um eine kürzere Form der Notfallpläne zu erreichen. Dadurch sollen die allgemeinen Probleme wie ein zu detaillierter Inhalt der Pläne sowie wiederholender Inhalt behoben werden ; Praktiken in den letzten Jahren haben gezeigt, dass die Erstellung von Notfallkarten für Schlüsselpositionen eine wichtige Maßnahme ist, um die Effektivität der sofortigen Reaktion in Notfällen zu verbessern. Deshalb wurden Vorschriften eingeführt, die es den Produktions- und Betriebsunternehmen erlauben, solche Notfallkarten zu erstellen. (IV) Die Erstellung und Dokumentation von Notfallplänen wurde angepasst. Gemäß den Vorschriften zur Verwaltung von Notfallplänen wurden Bestimmungen hinzugefügt, die vorsehen, dass ein Planungsteam eingesetzt werden muss sowie dass bei der Erstellung von Notfallplänen eine Risikobewertung sowie eine Untersuchung der verfügbaren Ressourcen durchgeführt werden müssen ; Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die sichere Produktion bezüglich der Abstimmung von Notfallplänen wurden Anforderungen hinsichtlich der Abstimmung der Pläne, der Einholung von Stellungnahmen bei den zuständigen Einheiten und Personen sowie der Veröffentlichung der Pläne hinzugefügt ; Um die Anforderungen an die Reform des Systems zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit umzusetzen, wurde die verpflichtende Vorschrift aufgehoben, wonach bei der Prüfung von Notfallplänen die zuständigen Behörden unbedingt mit einbezogen werden mussten ; Um die von den unteren Ebenen häufig beschwerten Probleme wie mehrfaches Einreichen von Notfallplänen, zu viele Überprüfungen sowie unklare Zuständigkeiten bei der Einreichung von Notfallplänen durch Unternehmen in verschiedenen Regionen zu lösen und zu verhindern, dass die Einreichung von Notfallplänen als Voraussetzung für eine Genehmigung dient, wurde in Anlehnung an die praktischen Gegebenheiten die zuständige Stelle für die Einreichung der Pläne auf die für die Sicherheitsüberwachung zuständigen Behörden festgelegt. Die Art der Einreichung wurde als informelles Verfahren definiert, es wurden Fristen für die Einreichung festgelegt, und außerdem wurden die Zuständigkeiten der Betreiber von Öl- und Gasleitungen bei der Einreichung ihrer Notfallpläne klar abgegrenzt. (5) Die Umsetzung von Notfallplänen wurde verbessert. Um die Zielgerichtetheit und Wirksamkeit der Notfallpläne zu verbessern, wurde gemäß der „Mitteilung des Büros des Staatsrates über die Veröffentlichung der Vorschriften zur Verwaltung von Notfallplänen“ die frühere verpflichtende Regelung einer Überarbeitung alle drei Jahre aufgehoben. Stattdessen wurden regelmäßige Bewertungen der Pläne sowie zeitnahe Bewertungen und Zusammenfassungen nach einem Unfall eingeführt. Zudem gibt es nun eine Regelung, die eine Überarbeitung der Pläne in bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Fällen vorschreibt. (6) Die entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen wurden angepasst. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die sichere Produktion bezüglich der Sanktionen bei Nichtbeachtung von Notfallplänen, werden in Kapitel 5 „Aufsicht und Kontrolle“ die Notfallpläne als wesentlicher Bestandteil der Überprüfungen im Rahmen der Sicherheitsaufsicht aufgeführt ; Im sechsten Kapitel „Rechtliche Verpflichtungen“ wurden die Schwerpunkte der Überprüfung von Notfallplänen hinsichtlich der Umsetzung der Vorschriften erweitert. Zudem wurden die Standards und Anforderungen für die Umsetzung der Vorschriften genauer definiert, sowie die Befugnisse bei der Durchsetzung dieser Vorschriften klar festgelegt. Zum einen müssen die Behörden für Sicherheitsaufsicht in den einzelnen Provinzen (Autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städten) gemäß den Vorgaben dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten detaillierte Ausführungsregeln erarbeiten. Dadurch soll klar definiert werden, welche Betriebe in der jeweiligen Region ihre Notfallpläne melden müssen, und so die Verwaltung dieser Notfallpläne verbessert werden. Zweitens müssen die Behörden für Sicherheitsaufsicht in den einzelnen Provinzen (Autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städten) ihre Rolle als Büros der Sicherheitskommission voll ausnutzen. Sie sollen andere Abteilungen, die für die Sicherheitsaufsicht zuständig sind, bei der Umsetzung der Notfallpläne unterstützen. Zudem sollen sie dazu beitragen, dass die Unternehmen in ihren jeweiligen Branchen und Bereichen Notfallpläne erstellen und diese registrieren – damit die Qualität dieser Pläne verbessert werden kann. Drittens müssen die Sicherheitsaufsichts- und Kontrollbehörden auf allen Ebenen Schulungsveranstaltungen zur Verbreitung der Richtlinien durchführen, um die Bestimmungen dieser Richtlinien den zuständigen Sicherheitsaufsichtspersonal auf allen Ebenen sowie den verschiedenen Produktions- und Betriebsunternehmen mitzuteilen. Viertens müssen die Sicherheitsüberwachungs- und Kontrollbehörden auf allen Ebenen ihre Inspektionen verstärken und Verstöße streng bestrafen. Es muss darauf hingewirkt werden, dass die Unternehmen ihre Verantwortung für die Erstellung und Verwaltung von Notfallplänen wahrnehmen. Sie müssen gemäß den Bestimmungen der Richtlinien Notfallpläne erstellen und Schulungen sowie Übungen zu deren Anwendung durchführen. Auf diese Weise kann die Funktion der Notfallpläne als Leitfaden für die Vorbereitung auf Notfälle sowie bei der Durchführung von Rettungsmaßnahmen voll ausgeschöpft werden. (Von dem Kommandozentrum für Notfallmaßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit)
Reply #22018-06-02
Gelernt, derzeit wird ein Vorplan geprüft

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