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Gemäß den Vorschriften der „Großen Regeln“ sowie deren Durchführungsanweisungen (Sonderbrief Nr. 46) umfasst der Überwachungsbereich für Druckkomponenten, die einzeln ausgeliefert werden, nicht mehr die Überwachung von Einlassöffnungen, die ebenfalls einzeln geliefert werden. Muss man für gekaufte Standard-Einlassöffnungskomponenten immer noch ein Zertifikat über die Überwachung anfordern? Gibt es unter Ihnen jemanden mit einer ähnlichen Situation? Wie soll man damit umgehen?
Warum hat niemand auf diese Frage geantwortet?
Ich persönlich denke, dass die Mannlochabschnitte kurze Stücke sind, die verschweißt werden – auch diese sollten überwacht werden.
Nun, das stimmt. Wir verlangen jetzt einheitlich, dass die Hersteller von Mannlochöffnungen überwacht werden und ein Prüfzertifikat ausgestellt wird. Sonst stimmen unsere Inspektoren nicht zu.
Dass Öffnungen für das gesamte Gerät von außen bezogen werden, ist mir noch nicht begegnet. Gemäß dem Kapitel zur Überwachungsinspektion nach den Normen fallen einzelne Öffnungen nicht unter die Überwachungspflicht. Doch die Inspektoren des Herstellers des Behälters müssen das gesamte Gerät überprüfen. Öffnungen gelten als wichtige Druckkomponenten; daher muss der Hersteller dieser Öffnungen über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Nach dem Kauf der Öffnungen muss es ein Zertifikat über die Qualität geben – einschließlich Informationen zu den verwendeten Materialien, den Schweißern sowie den Verfahren zur Fehlererkennung. Wenn die Unterlagen genehmigt wurden, sollte es kein Problem geben