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Fallbeschreibung: Sun Zhi ist Arbeiter in der Reparaturwerkstatt einer Landmaschinenfabrik. Um etwa 10 Uhr am 20. Mai 2003 nutzte er die Abwesenheit des Werkstattleiters aus, um dort ein privates Küchenmesser herzustellen. Beim Schleifen mit der Drehmaschine brach die Schleifscheibe und verletzte sein rechtes Auge so stark, dass er dadurch erblinden musste. Danach forderte Sun Zhi, dass das Unternehmen die Verletzungen als Arbeitsunfall betrachtet und ihm entsprechende Leistungen gewährt – aufgrund von Unternehmensfehlern wie verspäteter Wartung der Schleifmaschinen sowie unvollständigen Sicherheitsvorkehrungen. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass Sun Zhi durch das Ausführen privater Arbeiten in der Arbeitszeit gegen die Unternehmensvorschriften verstoßen hat und sich dadurch verletzt hat – dies gilt daher nicht als Unfall im Arbeitsverhältnis. Fallanalyse: Erstens, wenn man sich den Umfang der Anerkennung von Arbeitsunfällen ansieht, so bezeichnet ein Arbeitsunfall Verletzungen oder Berufskrankheiten, die durch die Ausführung der eigenen Arbeit oder durch Arbeiten entstehen, die vom Vorgesetzten vorübergehend zugewiesen werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich dabei um Sun Zhi, der private Küchenmesser herstellte und dazu die Ausrüstung sowie Materialien des Unternehmens verwendete. Dabei handelte es sich nicht um Arbeit im Rahmen der Produktionsaktivitäten des Unternehmens, und es bestand auch kein Zusammenhang mit den Interessen des Unternehmens. Daher fällt dieser Fall nicht unter den Begriff des Arbeitsunfalls. Zweitens, was die Ursache der Verletzung angeht: Sun Zhi hat in der Arbeitszeit private Aufgaben erledigt, was bereits eine Verletzung der Unternehmensvorschriften darstellt. Sun Zhi trägt die Verantwortung für seine Verletzungen durch private Angelegenheiten selbst, und das Unternehmen sollte dafür nicht haften. Gleichzeitig sollte sein Verhalten als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin sowie als Schädigung der Produktionsausrüstung gewertet werden und darf nicht als Grund für den Anspruch auf Arbeitsunfallleistungen dienen. Fazit: In diesem Fall kann die Verletzung von Sun Zhi nicht als Arbeitsunfall angesehen werden; sie muss daher als Unfall außerhalb der Arbeitszeit behandelt werden
Gelernt*, da er während der Arbeitszeit verletzt wurde, sollte dies als Arbeitsunfall gelten.
Es muss sich um einen Arbeitsunfall handeln – schließlich trat das Problem am Arbeitsplatz auf, und es gab keine Verstöße gegen die Vorschriften!
Die Schleifmaschine hat tatsächlich ein Problem, man kann sie doch nicht als defektes Gerät betrachten. Neigung, einen Arbeitsunfall nicht anzuerkennen.
Soll der Hersteller eine bestimmte Summe als Entschädigung für Schäden durch beschädigte Schleifsteine zahlen?
Streng genommen kann es weder als Arbeitsunfall betrachtet werden, noch muss man nach den Vorschriften des Unternehmens bezüglich der Erledigung privater Aufgaben bestraft werden. Natürlich könnte das Unternehmen ihm eine Befreiung gewähren
Nach dem Titel sollte es nicht als Arbeitsunfall gelten.
Zählt das auch nicht als Arbeitsunfall? Da habe ich was gelernt. . . :o