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Umrüstung von Kohlefeuerungsanlagen

2016-10-14View Original

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Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, aufgrund der Umweltschutzvorschriften wird in unserer Fabrik eine kleine Kohlefeuerung zur Entstaubung und Schwefelentfernung umgerüstet. Ich bin neu hier und weiß nicht, welche Formalitäten für die Umstellung eines kleinen Kessels wie unserem mit einer Leistung von 10 T/D erforderlich sind. Ich habe gehört, dass man dies bei der **zuständigen Abteilung melden muss, aber ich habe keine Ahnung. Q, ich hoffe, ein erfahrener Kollege kann mir dabei helfen. Was muss ich tun? Zuerst vielen Dank{:1_90:}
Reply #22016-10-14
Sie können die Umweltbehörde anrufen und fragen – sie sollten es wissen
Reply #32016-10-14
An manchen Orten werden Kohlefeuerungen mit einer Leistung von weniger als 10 Tonnen nicht mehr verwendet. Falls sie dennoch in Betrieb genommen werden sollen, müssen Abgasreinigungsanlagen zur Entfernung von Staub, Schwefel und Stickoxiden installiert werden. Zudem muss eine Online-Überwachung eingerichtet werden, die mit den Umweltbehörden verbunden ist. Zunächst muss das Verfahren zur Behandlung der Schadstoffe festgelegt werden. Anschließend wird ein Unternehmen beauftragt, die notwendigen Anlagen zu installieren. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine dritte Partei beauftragt, die Anlagen zu überprüfen. Wenn die Überprüfung erfolgreich ist, wird ein Antrag auf Genehmigung bei den Umweltbehörden eingereicht. Die Umweltbehörden prüfen anschließend die Abgasreinigungsanlagen sowie die Online-Überwachung. Nach der Prüfung wird eine Genehmigung sowie ein Bescheid über die Erfüllung der Anforderungen ausgestellt. Danach muss sichergestellt werden, dass die Abgasreinigungsanlagen ordnungsgemäß funktionieren. Sollten die Werte außerhalb der zulässigen Grenzen liegen, muss dies umgehend behoben werden, und die Ursachen müssen den Umweltbehörden mitgeteilt werden. Falls die Werte weiterhin außerhalb der Grenzen liegen, müssen die Anlagen sofort stillgelegt werden. Wenn die Schadstoffe weiterhin außerhalb der zulässigen Grenzen liegen und keine Maßnahmen ergriffen werden, können die Umweltbehörden Geldstrafen verhängen. Wer bei der Online-Überwachung betrügt, wird mit zusätzlichen Strafen belegt. Genauere Informationen erhält man bei den örtlichen Umweltbehörden.
Reply #42016-10-17
Wir sind ein spezialisiertes Herstellerunternehmen, das sich auf Rauchgase sowie Verfahren zur Entschwefelung und -nitratisierung sowie auf Staubentfernung spezialisiert hat. Rufen Sie bitte meine Kontaktnummer 18266002177 an
Reply #52016-10-20
Kleine Kessel dürfen nicht mehr mit Kohle betrieben werden – stattdessen wird jetzt Kraftstoff oder Gas verwendet. Man sollte das komplett ändern, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.

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