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Kann der Bauherr den Bauunternehmer beauftragen, das Baugenehmigungsverfahren zu erledigen? Kann die Baufirma Gebühren erheben?
Schauen Sie sich die Vertragsbedingungen an – diese Situation kommt selten vor, denn viele Unterlagen können von der Baufirma nicht bereitgestellt werden.
Das hängt von den Vertragsbedingungen ab; falls diese nicht vorhanden sind, kann man zunächst die folgenden anfallenden Kosten schätzen.
Für Chemieprojekte ist kein Baugenehmigungsantrag erforderlich, es gibt dazu keine gesetzlichen Vorschriften; Doch das Baugesetz schreibt die Beantragung einer Baugenehmigung vor – und zwar für den gesamten Bauvorhaben. Vor der Baugenehmigung müssen außerdem Genehmigungen für die Projektplanung sowie für die Nutzung des Grundstücks beantragt werden. Für die Erteilung dieser Genehmigungen müssen Gebühren für den städtischen Ausbau sowie weitere Abgaben entrichtet werden. Diese Gebühren können von den zuständigen Behörden reduziert werden. Wenn jemand diese Formalitäten im Auftrag eines anderen erledigt, muss geklärt werden, wie diese Kosten verteilt werden. In der Regel möchten die Bauherren ihre Investitionen einsparen und beauftragen daher nicht die Bauunternehmen mit der Erledigung dieser Formalitäten
Gemäß den Vorschriften wie den Richtlinien zur Verwaltung der Baugenehmigungen sowie anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften muss die Baugenehmigung von der Bauherrenorganisation ausgestellt werden. Die Bauunternehmen unterstützen lediglich dabei, beispielsweise indem sie relevante Personen sowie Unternehmenszertifizierungen bereitstellen. Die Entscheidungsgewalt liegt weiterhin bei der Bauherrenorganisation. Zudem hängt es vom Bauverfahren ab