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Zusammenfassung des Falles: Song war Mitarbeiter der Firma A. Eines Tages, während der Arbeitszeit, hatte Song das Gefühl, es sei kalt. Um sich zu wärmen, verwendete er eine Wärmflasche – dabei wurde er jedoch durch die Explosion der Wärmflasche verletzt. Handelt es sich bei den Verletzungen, die Song erlitten hat, um eine Arbeitsunfallverletzung? Fallanalyse: Wir können zunächst eine andere Situation annehmen: Wenn Song während der Arbeitszeit einen Wasserkocher verwendet und dadurch andere Mitarbeiter verletzt, gehören die Verletzungen dieser Mitarbeiter dann zu den Arbeitsunfällen? Die Antwort sollte bejahend sein. Einerseits erleiden andere Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Arbeit Unfälle ; Andererseits besteht zwischen den Verletzungen der anderen Arbeitnehmer und ihrer Tätigkeit ein Kausalzusammenhang; daher sollten diese als aufgrund der Arbeitsbedingungen verursachte Verletzungen angesehen werden. Folglich handelt es sich um Arbeitsunfälle. Song hingegen verletzte sich selbst, weil er eine Wärmflasche benutzte; dies unterscheidet sich stark von der oben genannten Situation. Zunächst gab es zwar objektive Gründe dafür, dass Song eine Wärmflasche verwendet hat, doch es war keine Notwendigkeit – und auch kein Arbeitsanforderung. Es hatte nichts mit der Arbeit zu tun ; Zweitens gehört das Verhalten von Song, einen Wärmekissen zu verwenden, nicht zur Arbeit. Zu dem Zeitpunkt, an dem Song dieses Verhalten zeigte, erfüllte er damit keine beruflichen Pflichten – es handelte sich dabei um ein persönliches Verhalten ; Daraus geht hervor, dass die Verletzungen von Song weder durch die Ausübung seiner Arbeitspflichten noch aus beruflichen Gründen entstanden sind. Daraus lässt sich schließen, dass diese Situation nicht als Arbeitsunfall angesehen werden sollte. Fazit: Es kann nicht als Arbeitsunfall angesehen werden
Also, ich frage mal: Wenn man auf dem vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Stuhl sitzt – so einem mit verstellbarer Höhe, der anscheinend durch Gasdruck angehoben wird. Dann schwankte es da hin und her, und anschließend ist der Höhenregler des Stuhls explodiert – gilt das als Arbeitsunfall?