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Um in einem ordnungsgemäß betriebenen Kabelkanal mit 0,4 KV mehrere isolierte Kabel derselben Spannungsstufe zu verlegen (die im Betrieb befindlichen Kabel sind alle YJV22 mit Isolierung), welches Arbeitensticket muss ausgestellt werden? Können Sie mir helfen, das zu beantworten?
Die Arbeiten, die im Rahmen des zweiten Arbeitsauftrags durchgeführt werden, sind: Erstens: Arbeiten an unter Strom stehenden Geräten sowie Arbeiten an der Außenhülle solcher Geräte; II. Arbeiten am Bedienpult sowie an den Niederspannungsverteilerplatten, Verteilerkästen und den Hauptstromleitungen ; Drei: Arbeiten an den Sekundärverbindungskreisen erfordern keine Abschaltung der Hochspannungsanlagen ; IV. Arbeiten an den Erregerschleifen von rotierenden Generatoren sowie Synchronphasensynchronisatoren oder an den Widerstandsschleifen der Rotorblätter von Hochspannungsmotoren ; V. Personen, die nicht im Dienst sind, verwenden Isolierstäbe sowie Spannungswandlerteile zur Phasenermittlung oder Strommessgeräte, um den Strom in den Hochspannungsleitungen zu messen.
Muss man diesen Kabelkanal nicht ausheben? Wenn man mit dem Graben beginnt, muss der Strom abgeschaltet werden, oder? Solche Arbeiten unter Strom sind doch sehr gefährlich! Das Verlegen von Kabeln gehört zu den Bauarbeiten; für die Elektroarbeiten ist wohl kein Arbeitsauftrag erforderlich. Falls doch, dann wäre es ein Arbeitsauftrag für Arbeiten unter Stromabschaltung sowie ein Arbeitsauftrag für Erdarbeiten!
Ich meine den Kabelkanal im Verteilraum mit 0,4 KV – dort muss nicht gegraben werden. Man will ein zweites Arbeitsanweisungsdokument erstellen, aber jemand sagt, das sei nicht angebracht
Ich meine den Kabelkanal im Verteilraum mit 0,4 KV – dort muss nicht gegraben werden. Man will ein zweites Arbeitsanweisungsdokument erstellen, aber jemand sagt, das sei nicht angebracht
Ich meine den Kabelkanal im Verteilraum mit 0,4 KV – dort muss nicht gegraben werden. Man will ein zweites Arbeitsanweisungsdokument erstellen, aber jemand sagt, das sei nicht angebracht
Für das Verlegen von Kabeln ist ein Arbeitsantrag für das Kabelverlegungsarbeiten erforderlich. Falls nach dem Verlegen die Kabel an der Niederspannungsverteilerplatine angeschlossen werden müssen, muss ein zweiter Arbeitsantrag ausgestellt werden. Da das Verlegen von Kabeln zur Baustelle gehört und keine elektrische Arbeiten darstellt, sagen manche, dass es unangemessen ist, ein zweites Arbeitsgenehmigungsformular auszustellen!
http://bbs.hcbbs.com/thread-1634923-1-1.html Staatsnetz-Arbeitsanweisung
http://bbs.hcbbs.com/thread-1634926-1-1.html Arbeitsanweisung für das Südnetz