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Unsere Prüfstelle hat die Anweisungen der Abteilung für Sondergeräte des Amtes für Qualitätskontrolle bezüglich der Umsetzung der „Vorschriften für die technische Überwachung von fest installierten Druckbehältern“ (TSG 21-2016) verschickt (Schreiben Nr. [2016]46). Darin wird gefordert, dass die Materialien der Druckbehälter mit QR-Codes oder Barcodes versehen sein müssen. Bei den Zertifikaten für Kohlenstahl- oder Edelstahlrohre gibt es jedoch keine QR-Codes. Wir fragen uns, ob das landesweit der Fall ist. Wir haben bei Unternehmen wie Qingshan Steel Pipe und Tianjin Steel Pipe nachgefragt – alle sagten, dass es keine QR-Codes gibt. Ohne QR-Code usw. kann man auch nicht herstellen – will man uns damit etwa zum Stillstand bringen? Was soll ich tun? Gibt es im Forum jemanden, der sich damit auskennt?
:lol:lol:lol Mach weiter. . . Jetzt werden die Einkaufsanfragen gestellt. . . Forderung nach Zusatz. . . Was den Zeitpunkt angeht, zu dem das hinzugefügt werden kann, so hängt das von dem Machtkampf zwischen diesen Herstellern und der Generalinspektion für Qualitätskontrolle ab. . . .
Man macht es selbst und lässt den Lieferanten dann das Siegel aufdrücken :)
Wie macht man einen Notruf? Gebt mir doch eine Anleitung oder ein Muster
Haben Sie keine Eile, es wird schon kommen····
Einige Stahlwerke gibt es bereits.
Es gibt keine Möglichkeit. Wir haben auch das Prüflabor für Töpfe konsultiert, es ist notwendig. Selbst lösen