Technische Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung von Strom am Bauplatz!
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Die beste Zusammenfassung der Technischen Vorschriften für die Stromsicherheit auf Baustellen JGJ46-2012! I. Sicherheitstechnische Aspekte bei der Nutzung und Wartung von Verteilerkästen und Schalterkästen1. Alle Verteilerkästen und Schalterkästen am Bauplatz müssen von einer speziell dafür ausgebildeten Person (einem Fachelektriker) betreut werden. Alle Verteilerkästen und Schalterkästen sollten abgeschlossen sein, außerdem müssen ihre Bezeichnungen sowie ihre Verwendungszwecke angegeben werden. Zudem sollten Beschriftungen zur Einteilung in verschiedene Leitungsstränge vorhanden sein. 2. Die Bediener der Schaltschrankanlagen müssen mit den richtigen Bedienverfahren der Schaltgeräte vertraut sein; wenn die Baustelle für mehr als eine Stunde stillgelegt wird, muss der Stromkreis des Schaltschranks abgeschaltet und abgesperrt werden. 3. In den Verteilerkästen und Schalterkästen dürfen keine Gegenstände abgelegt werden, außerdem dürfen keine weiteren vorübergehenden Stromgeräte darin angeschlossen werden. Bei der Verwendung und Ersetzung von Sicherungen müssen die vorgeschriebenen Spezifikationen eingehalten werden. Es ist strengstens verboten, Kupferdrähte oder ähnliche Materialien anstelle von Sicherungen zu verwenden. 4. Alle Verteilerkästen und Schalterkästen müssen monatlich von qualifizierten Elektrikern überprüft und gewartet werden. Die Elektriker müssen geeignete Isolierschutzkleidung tragen sowie isolierte Elektrowerkzeuge verwenden. Personen, die keine Elektriker sind, dürfen keine elektrischen Anschlüsse eigenmächtig herstellen oder die Elektrogeräte am Bauplatz nutzen. 5. Die Eingangs- und Ausgangsleitungen des Verteilerkastens dürfen keiner äußeren Kraft ausgesetzt werden. Es ist strengstens verboten, dass sie in Berührung mit scharfen Metallkanten oder stark korrosiven Stoffen kommen. II. Wichtige Sicherheitstechnische Aspekte bei selbst mitgeführten Generatoren 1. An Baustellen für große Brücken, in Tunneln sowie auf Bereichen zur Herstellung von Vorfabrikaten muss eine eigene Energieversorgung vorhanden sein, um Schäden am Bauwerk sowie Unfälle durch Ausfälle im Stromnetz zu vermeiden. 2. Das Stromversorgungssystem für die vorübergehend eingesetzten Generatoren am Bauplatz muss ein dreiphasiges Fünfleiter-System mit direkt geerdetem Neutralpunkt sein. Es muss separat angeordnet werden und von den externen Stromleitungen getrennt sein – es darf keine elektrischen Verbindungen geben. Die Stromversorgung der eigenen Generatoren muss mit der Stromversorgung der externen Leitungen gesichert werden; ein paralleler Betrieb ist strengstens verboten. Die Generatoren müssen außerdem mit Schutzvorrichtungen gegen Kurzschlüsse und Überlastungen ausgestattet sein. 3. Auf dem Steuerpult des Generators sollten Wechselspannungsmeßer, Wechselstrommessgeräte, Leistungsmeßer, Stromzähler, Wirkfaktor-Messgeräte, Frequenzmesser sowie Gleichstrommessgeräte installiert werden. 4. Die Abgasrohre der Generatoranlage müssen nach außen führen. In den Generatorenräumen sowie in den Räumen zur Steuerung und Verteilung der Energie ist das Aufbewahren von Öltanks strengstens verboten. 5. In Systemen mit nicht dreiphasigem Fünfleiter-System muss die Metallhülle der elektrischen Geräte geerdet werden. Der Erdrwert darf 4 Ohm nicht überschreiten. Zudem dürfen in derselben Stromversorgungsanlage nicht gleichzeitig einige Geräte geerdet und andere auf Masse angeschlossen sein. III. Wichtige Sicherheitstechnische Aspekte für elektrische Maschinen und Anlagen
1. Bei Turmkranen, Mischmaschinen, Außenlifts, Schiebeformwerkzeugen sowie Materialhebebühnen usw., bei denen ein Blitzschutz notwendig ist, müssen neben einer ordnungsgemäßen Erdeverbindung auch zuverlässige Erdungsmethoden oder vorübergehende Erdungsvorrichtungen vorhanden sein. Dadurch wird verhindert, dass die Metallhüllen der elektrischen Maschinen unter Strom stehen. Der Strom kann dann über den Erdschlauch in den Boden fließen, wodurch Unfälle durch Stromschlag vermieden werden.
2. Die Stromversorgungsleitungen der elektrischen Maschinen müssen gemäß den geltenden Vorschriften installiert werden – es darf keine willkürliche Verkabelung geben. 3. Für die Lastleitungen von elektrischen Baumaschinen müssen kabellose, mehradrige Kupferkabel mit Gummischutzschicht verwendet werden – entsprechend ihrer Leistungskapazität. Dabei darf das grün/gelbe Kabel unter keinen Umständen als Schutzleiter oder zur zusätzlichen Erdung verwendet werden. 4. In der Schaltbox jedes elektrischen Geräts müssen neben Überlast-, Kurzschluss- und Überspannungsschutzvorrichtungen auch Trennschalter installiert sein. Damit der Strom im Falle eines Unfalls schnell abgeschaltet werden kann. 5. Außenlift für große Brücken, ein Mehrzwecklift für Personen und Güter; es muss eine separate Schaltschrankanlage vorhanden sein, insbesondere zuverlässige Endstellungen sowie Kommunikationsmöglichkeiten. 6. Beim Betrieb von Turmkranen muss darauf geachtet werden, einen sicheren Abstand zu übergeordneten Hochspannungsleitungen oder anderen Schutzeinrichtungen einzuhalten. 7. Bewegliche Elektromaschinen müssen vorher vom Strom getrennt werden; man darf sie nicht unter Strom bewegen. 8. Bei einem Defekt der Elektromaschinen ist ein Stromausfall zur Wartung erforderlich. Gleichzeitig müssen Warnschilder mit der Aufschrift „Schließen verboten“ angebracht werden, oder jemand muss Wache stehen, um zu verhindern, dass jemand versehentlich den Schalter schließt. 9. Die Bediener von elektrischen Maschinen müssen ein stärkeres Sicherheitsbewusstsein entwickeln und die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb von Maschinen strikt einhalten. Während der Bedienung sollten Arbeitskleidung, isolierende Schuhe sowie andere persönliche Schutzausrüstungen getragen werden. Es ist streng verboten, elektrische Maschinen mit den Händen oder feuchten Tüchern zu reinigen oder Kleidung an den Stromleitungen aufzuhängen. IV. Wichtige Sicherheitstechnische Aspekte bei der Verwendung von Elektrowerkzeugen
1. Die in Baustellen eingesetzten Elektrowerkzeuge sind in der Regel handgeführte Geräte – wie z. B. Elektrodreher, Schlagbohrer, Elektroschrauber, Nagelpistolen, Elektrosägen, Schneidmaschinen, Schleifgeräte usw. Je nach Isolierqualität und Schutzeigenschaften gegen Stromschläge lassen sie sich in drei Kategorien einteilen: Geräte der Klasse I, Geräte der Klasse II sowie Geräte der Klasse III. 2. In allgemeinen Bereichen (mit einer Luftfeuchtigkeit von weniger als 75 %) können Handgeräte der Klasse I oder II verwendet werden. Die Verbindungsstellen zwischen dem Metallgehäuse dieser Geräte und dem PE-Kabel sollten mindestens zwei sein. Ein Überspannungsschutzschalter, bei dem die Nennstromstärke bei Überschreitung des zulässigen Wertes nicht größer als 15 mA ist und die Nennzeit bis zum Eintritt in Aktion weniger als 0,1 s beträgt. 3. Bei der Arbeit an feuchten Orten oder auf Metallkonstruktionen müssen Handgeräte der Klasse II oder solche der Klasse III verwendet werden, die über einen Sicherheitstransformator mit Strom versorgt werden. Es ist strengstens verboten, Handgeräte der Klasse I zu verwenden. Beim Einsatz von handgeführten elektrischen Geräten der Klasse II mit Metallgehäuse kann das übrige Gehäuse mit dem PE-Leiter verbunden werden, wobei ein Überspannungsschutz vorhanden sein muss. 4. Bei Arbeiten in engen Räumen (z. B. in Kesseln, Metallbehältern, Kanälen oder Rohrleitungen) müssen Handgeräte der Klasse III verwendet werden, die über einen Sicherheitsisolationstransformator mit Strom versorgt werden. 5. Handelektrowerkzeuge müssen mit einer Schaltbox ausgestattet sein, die über einen speziellen Stromschalter sowie einen Überspannungsschutz verfügt. Es ist strengstens verboten, mehrere Geräte an einem einzigen Schalter anzuschließen. Der Stromschalter sollte doppelt geschaltet sein. Vor der Verwendung von Handelektrowerkzeugen muss geprüft werden, ob Gehäuse, Griff, Leitungen und Stecker unbeschädigt sind sowie ob die Verkabelung richtig ist – um ein Verwechseln der Phasen- und Neutralleitungen zu verhindern. 6. In der Schaltbox für Handelektrowerkzeuge sollten Steckdosen verwendet werden. Die Stecker und Steckdosen dürfen keinen Schaden aufweisen, keine Risse haben und müssen eine gute Isolierung besitzen. Sollte die Hülle oder der Griff eines Handelektrowerkzeugs beschädigt sein, muss das Werkzeug umgehend ausgeschaltet und ersetzt werden. 7. Die Leitungen der handgeführten Elektrowerkzeuge müssen aus Kupferkabeln mit witterungsbeständigen Gummischläuchen bestehen und dürfen keine Verbindungsstellen aufweisen. Vor der Verwendung muss ein Leerlauftest durchgeführt werden; erst wenn das Gerät ordnungsgemäß funktioniert, darf es eingesetzt werden. 8. Wenn die Arbeiter Handstromwerkzeuge verwenden, müssen sie Isolierschuhe und Isolierhandschuhe tragen. Beim Bedienen sollen sie den Griff des Werkzeugs fest halten – das Kabel darf nicht zum Ziehen verwendet werden. 9. Werkzeuge, die über einen langen Zeitraum nicht verwendet wurden oder Feuchtigkeit ausgesetzt waren, sollten vor der Verwendung von einem Elektriker darauf überprüft werden, ob ihr Isolationswiderstand den Anforderungen entspricht. V. Wichtige Sicherheitstechnische Aspekte bei Beleuchtungseinrichtungen auf Baustellen
1. In allgemeinen Bereichen sollten Beleuchtungseinrichtungen mit einer Nennspannung von 220 V verwendet werden. In besonderen Bereichen müssen hingegen Beleuchtungseinrichtungen mit einer sicheren Spannung eingesetzt werden – beispielsweise in Tunneln, an Orten mit hoher Temperatur, bei vorhandenem leitfähigem Staub oder wenn die Höhe der Beleuchtungseinrichtungen unter 2,4 m liegt. In solchen Fällen darf die Netzspannung nicht höher als 36 V sein. In feuchten Bereichen sowie an Orten, an denen man leicht mit leitfähigen Oberflächen in Berührung kommen kann, darf die Spannung der Beleuchtungseinrichtungen nicht höher als 24 V sein. In besonders feuchten Bereichen, auf gut leitfähigen Böden, in Kesseln oder Metallbehältern sowie in Rohrleitungen darf die Spannung der Beleuchtungseinrichtungen nicht höher als 12 V sein. 2. Für temporäre Beleuchtungsanlagen müssen isolierte Leitungen verwendet werden. Für temporäre Beleuchtungsanlagen müssen isolierte Leitungen verwendet werden. Bei temporären Anlagen im Innenbereich müssen die Leitungen in einer Höhe von mindestens 2 Metern über dem Boden auf Trägern angebracht werden. Bei temporären Anlagen im Außenbereich muss die Installation in einer Höhe von mindestens 2,5 Metern über dem Boden erfolgen. Für punktuelle Beleuchtungszwecke dürfen keine Verlängerungskabel verwendet werden – stattdessen sollten weiche Kabel verwendet werden. 3. Bei Arbeiten in Gruben, bei Nachtarbeiten oder in Räumen mit schlechtem natürlichen Licht – wie Arbeitsbaracken, Lagerräume, Lagerhäuser, Büros, Kantine, Schlafsäle usw. – muss eine allgemeine Beleuchtung, eine lokale Beleuchtung oder eine Kombination beider Arten von Beleuchtung vorhanden sein. In einem Arbeitsplatz darf es keine nur lokale Beleuchtung geben. 4. Bei besonderen Bauprojekten, bei denen die Arbeiter nach einem Stromausfall umgehend den Einsatzort verlassen müssen – wie beispielsweise Nachtarbeiten in großer Höhe oder Tunnelbauarbeiten – muss außerdem eine Notbeleuchtung installiert werden, die von einer eigenen, unabhängigen Energiequelle gespeist wird. 5. An Haupttürmen sowie an großen Maschinen oder Anlagen, die nachts die sichere Bewegung von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugen beeinträchtigen könnten – wie beispielsweise externe Aufzüge in Turmkränen – sollte an ihrer Spitze eine auffällige rote Warnbeleuchtung angebracht werden. 6. In Räumen mit normaler Luftfeuchtigkeit (≤75%) können herkömmliche, offene Beleuchtungseinheiten verwendet werden. 7. Orte mit hoher oder sehr hoher Feuchtigkeit (relativer Feuchtigkeitsgehalt > 75 %) gelten als Orte mit Stromunfallgefahr. In solchen Fällen müssen wasserdichte Beleuchtungseinheiten verwendet werden – oder Beleuchtungseinheiten mit wasserdichten Lampenköpfen. 8. Orte mit viel Staub, bei denen jedoch keine Explosions- oder Brandgefahr besteht, gehören zu den normalen Orten mit Stromgefahr. In solchen Fällen müssen staubgeschützte Beleuchtungseinheiten verwendet werden, um zu verhindern, dass der Staub die sichere Beleuchtung beeinträchtigt. 9. Orte, an denen Explosions- und Brandgefahr besteht, sind auch Orte mit Stromunfallgefahr. In solchen Fällen müssen explosionsgeschützte Beleuchtungskörper verwendet werden, die der jeweiligen Gefahrenstufe entsprechen. 10. An Orten mit starken Vibrationen müssen schwingungssichere Leuchten verwendet werden. 11. In Bereichen mit stark korrosiven Stoffen wie Säuren und Laugen müssen Beleuchtungseinrichtungen verwendet werden, die gegen diese Stoffe resistent sind. 12. Im Allgemeinen sollten Leuchten mit 220 V in Außenräumen in einer Höhe von mindestens 3 m angebracht werden, in Innenräumen in einer Höhe von mindestens 2,4 m. Die Montagehöhe für Iodtungstendampflampen sowie andere Metallhalogenidlampen sollte bei mehr als 3 m liegen. 13. Jede Beleuchtungseinheit muss über eine Schalterbox gesteuert und mit Strom versorgt werden. Es müssen vollständige Schutzvorrichtungen gegen Stromunterbrechungen, Überlastungen und Kurzschlüsse sowie Schutzvorrichtungen gegen Leckströme vorhanden sein. Bei Straßenlaternen sollten außerdem für jede Lampe separate Sicherungen vorhanden sein. Die Phasenschalter der Beleuchtungseinheiten müssen über einen Schalter gesteuert werden – sie dürfen nicht direkt an die Beleuchtungseinheiten angeschlossen werden. 14. Die Stromkabel, die in die Schaltbox führen, dürfen auf keinen Fall mit Steckverbindern miteinander verbunden werden. 15. Die Beleuchtungseinrichtungen für vorübergehende Anlagen sollten idealerweise mit Schaltern gesteuert werden, die per Kabel bedient werden können. Die Installationshöhe dieser Schalter sollte 2–3 Meter über dem Boden liegen. In den Mitarbeiterunterkünften ist das Einbauen von Schaltern neben den Betten nicht zulässig. VI. Acht wichtige Punkte zur technischen Dokumentation der sicheren Stromnutzung am Bauplatz 1. Alle Unterlagen zum Organisationskonzept für die Stromversorgung am Bauplatz. 2. Ändern der Unterlagen zur Organisation der Stromversorgung am Bauplatz. 3. Dokumentation zur Elektrotechnik. 4. Überprüfungs- und Abnahmeliste für die Elektroanlagen am Bauplatz. 5. Prüf- und Testbescheinigungen sowie Inbetriebnahmeverzeichnisse für elektrische Geräte. 6. Protokoll zur Messung des Erdschwingwiderstands, des Isolationswiderstands sowie der Parameter für den Auslösevorgang des Überspannungsschutzes. 7. Regelmäßige Überprüfungsliste. 8. Aufzeichnungen über die Installation, Inspektion, Wartung und Demontage durch Elektriker. 7. Analyse der Ursachen von Stromunfällen
(a) Mangelndes Wissen über elektrische Sicherheit sowie geringes Bewusstsein für den eigenen Schutz.
(b) Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften bei der Bedienung der Geräte.
(c) Nichtnutzung des „TN-S“-Nullleitersystems zur Sicherung der Geräte.
(d) Mangelhafte Installation der elektrischen Geräte.
(e) Fehlende regelmäßige Wartung und Instandhaltung der elektrischen Geräte.
(f) Zufällige Faktoren – ENDE——