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Die Flansche der Anlage bestehen aus 16Mn-Schmiedeteilen; die Flanschdicke beträgt mehr als 38 mm. Ist eine Wärmebehandlung nach dem Schweißen erforderlich? Falls eine Nachwärmebehandlung erforderlich ist, dann sind die meisten Geräteflansche doch dicker als 38 mm!
Bezieht sich auf die Typ A und Typ B-Flächenverschlüsse von 47020
Es ist eine Änderung der Struktur notwendig – sonst wird das Material nach der Bearbeitung sicherlich verformt.
Die Schweißnähte, mit denen die Typ-A- und Typ-B-Flansche mit den Rohrabschnitten verbunden werden, unterscheiden sich von den Schweißnähten bei geschweißten Flanschen. Bei diesen Schweißnähten wird die notwendige Wärmebehandlung nicht anhand der Dicke des Flansches bestimmt. Gemäß GB150 ist in der Regel keine Nachwärmebehandlung erforderlich.
Die Wärmebehandlungsdicke muss nicht unbedingt der Flanschdicke entsprechen
Die Wärmebehandlung der Anlageneinbaubringungen muss nach Bereichen erfolgen. Beispielsweise müssen die Flansche der Wärmeaustauscherrohrgehäuse, in denen Schichttrennwände vorhanden sind, thermisch bearbeitet werden. Da die Schichttrennwände im Rohrgehäuse verschweißt werden, kann es zu einer ungleichmäßigen Deformation der Flansche kommen. Dadurch wird die Dichtigkeit beeinträchtigt. Deshalb muss nach dem Verschweißen der Schichttrennwände eine thermische Behandlung durchgeführt werden, um die Schweißspannungen zu beseitigen und eine Deformation der Flansche zu verhindern ; Bei Zylinderflanschen gibt es keine besonderen Anforderungen; in der Regel ist keine Wärmebehandlung notwendig.
Dass explizit 38 mm erwähnt werden, bezieht sich wohl auf den entsprechenden Standardwert, oder? Die Festlegung der Anforderungen an die Dicke bei der Wärmebehandlung lässt sich anhand von 8.2.1 in GB150.4 sowie unter Berücksichtigung der konkreten Konstruktion klar ermitteln
Überprüfung des Verständnisses des Begriffs „Dicke nach der Wärmebehandlung“. Für Standardflansche der Typen A und B beträgt die Dicke der Wärmebehandlung an den Schweißstellen gemäß Artikel GB150.4 8.2.1 (d) die Dicke des Rohrhalses an der Verbindungsstelle. Nur dann, wenn Flansch und Rohr eine vollständig durchgeschweißte Konstruktion aufweisen (d.h. gemäß Abbildung 7-1g in GB150.3), wird die Dicke des Flansches herangezogen.