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Sollte das Datum der Unterschrift im Berechnungsdokument für Druckbehälter früher sein als das Datum auf den Plänen?
Zum Beispiel ist das Datum der Unterschrift auf dem Plan der 10. August, das Datum des Rechenschaftsberichts hingegen der 20. Juli – ist das in Ordnung?
Es gibt keine besonderen Vorschriften in dieser Hinsicht...
Ich habe ein Projekt zur Erneuerung des Zertifikats – die Pläne stammen vom 20.9., die Berechnungen vom 10.9.
Ich denke, es sollten dieselben Daten sein, denn normalerweise wird kein separater Berechnungsbogen erstellt, um ihn zur Überprüfung einzureichen – die Überprüfung findet immer zusammen mit der Fertigstellung der Pläne statt
Dasselbe Datum reicht doch, oder? Das sollte doch keine wichtige Frage sein, oder?
Das Problem ist, dass ein Prüfer meint, das Datum im Rechenschaftsbericht müsse auf ein früheres Datum geändert werden
Die Arbeitsabläufe bei der Planung – beispielsweise wann Unterschriften erforderlich sind – sollten durch die Qualitätsmanagement-Dokumente für Druckbehälter sowie die entsprechenden Verfahrensdokumente der jeweiligen Einheiten festgelegt werden. Die übliche Planungsreihenfolge sieht vor, zunächst einen Überblicksplan zu erstellen und anschließend die grundlegenden Strukturparameter festzulegen ; Dann werden die Stabilitätsberechnungen durchgeführt ; Nach der Bestätigung der Stärkeberechnung wird die endgültige Bauplanung durchgeführt. Das Datum der Unterschrift auf den Bauzeichnungen darf nicht früher sein als das Datum des Rechenschaftsberichts.
Im Allgemeinen sollte das Datum der Unterschrift derselbe Tag sein.
Das Datum des Rechenscheins muss nur früher oder am selben Tag wie das Datum der Zeichnungen liegen.
:L, meine Datumsangaben schreibe ich manchmal einfach zufällig auf denselben Tag – und es muss nicht unbedingt der Tag sein, an dem das Bild erstellt wird