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Wichtige Punkte zum Brandschutzwissen

2016-11-08View Original

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Wichtige Punkte zur Brandverhütung 1: Brandquellen lassen sich in sieben Kategorien einteilen – Flammen, heiße Gegenstände, elektrische Funken, adiabatische Kompression, Stoß- und Reibwirkungen, Lichtstrahlung und -Fokussierung sowie Wärmeentwicklung durch chemische Reaktionen. Wichtige Punkte zur Brandschutzkenntnis 2: Das taktische Prinzip „Drei zuerst, drei danach“ im Löschvorgang – „Zuerst unter Kontrolle bringen, dann löschen“; „Zuerst Menschen retten, dann das Feuer löschen“; „Zuerst die wichtigsten Stellen, dann die übrigen“. Wichtige Punkte zur Brandverhütung Nr. 3: Es gibt vier Arten von Entzündungsquellen – insgesamt acht Unterarten. Chemische Entzündungsquellen (offenes Feuer, natürliche Erwärmung); hoche Temperatur-basierte Entzündungsquellen (hoch temperierte Oberflächen, Wärmestrahlung); elektrische Entzündungsquellen (Elektrosprünge, statische Elektrizität); sowie Entzündungsquellen durch Stoß und Reibung sowie adiabatische Kompression. Wichtige Punkte zur Brandverhütung Nr. 4: Es gibt drei Arten von automatischen Brandmeldeanlagen – regionale Alarmanlagen, zentrale Alarmanlagen sowie Alarmanlagen mit Kontrollzentrum. Wichtige Punkte zur Brandbekämpfung: Brandmelder werden je nach den zu überwachenden Brandparametern in fünf Kategorien eingeteilt: Rauchmelder, Temperaturmelder, Lichtmelder, Gasmelder sowie Kombimodelle. Wichtige Punkte zur Brandbekämpfung: Zehn Verbote im Zusammenhang mit Brandschutz und Explosionsschutz
1. Es ist streng verboten, im Werk zu rauchen sowie Feuerquellen sowie brennbare, explosive, giftige oder korrosive Stoffe mitzubringen.
2. Es ist streng verboten, im Werk zum Bauzweck oder für private Zwecke Feuer zu verwenden (bei notwendiger Nutzung von Feuer muss ein entsprechender Genehmigungsantrag gestellt werden).
3. Es ist streng verboten, Kleidung zu tragen, die statische Elektrizität erzeugt, wenn man in Bereichen mit Öl und Gas arbeitet.
4. Es ist streng verboten, Schuhe mit Eisenstiften in Bereiche mit Öl und Gas sowie in Bereichen mit brennbaren und explosiven Stoffen zu tragen.
5. Es ist streng verboten, Geräte, Kleidung, Werkzeuge und den Boden mit Benzin oder anderen leicht entflammbaren Lösungsmitteln zu reinigen.
6. Es ist streng verboten, dass nicht-arbeitsbedingte Fahrzeuge in Produktionsanlagen, Tankbereiche sowie in Bereiche mit brennbaren und explosiven Stoffen fahren.
7. Es ist streng verboten, brennbare und explosive Stoffe sowie chemisch gefährliche Stoffe einfach dort abzulagern, wo sie nicht hingehören.
8. Es ist streng verboten, in Bereichen mit Öl und Gas mit Metallwerkzeugen oder Werkzeugen, die Funken erzeugen können, zu arbeiten.
9. Es ist streng verboten, Brandwege zu blockieren sowie Brandmeldeanlagen willkürlich zu benutzen oder zu beschädigen.
10. Es ist streng verboten, die verschiedenen Explosionsschutzanlagen im Werk zu beschädigen.

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