Schuhe zum Schutz vor hohen Temperaturen
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Hitzeschutzschuhe sind spezielle Schutzschuhe, die von Personen, die in heißen Arbeitsumgebungen tätig sind, getragen werden, um sich vor der schädlichen Wirkung von Wärmestrahlung, flüssigem Metall, Funken sowie glühenden Gegenständen (wie zum Beispiel gewalzten Stahlplatten, noch nicht abgekühlten Stahlplatten oder dem Dach eines Koksofens) zu schützen. Hitzeschutzschuhe bestehen aus mit Öl getränktem Leder oder feuerhemmendem Segeltuch als Obermaterial sowie aus einem hitzebeständigen Außensohlen-, Innensohlen- und isolierenden Zwischensohlenbereich. Sie werden in der Regel durch Nähen, Pressen oder Spritzguss hergestellt. Hitzeschutzschuhe werden in der Metallverarbeitungsindustrie auch als Stahlwerksstiefel bezeichnet. Herkömmliche Stahlwerksstiefel werden aus Leder hergestellt, das in Rindertalg oder Schweineschmalz getränkt wird. Die Oberfläche besteht aus weißem Segeltuch, die Sohle ist 7–12 mm dick und wird per Nähtechnik gefertigt. Die für die Oberfläche der Kokereien verwendeten Schuhe mit Hitzebeständigkeit bestehen aus einem Holzfußbett oder einer Segeltuchoberfläche und weisen eine gute Isoliereigenschaft auf. Aber man hat damit Schwierigkeiten beim Bewegen. Hitzebeständige Schuhe, die aus Asbest hergestellt werden, sind zwar hitzebeständig und haben eine gute Isoliereigenschaft, werden jedoch nicht mehr hergestellt, da Asbestfasern gesundheitsschädlich sind. I. Technische AnforderungenSchuhe mit Schutzfunktion gegen hohe Temperaturen müssen den Vorgaben der Norm LD32-92 entsprechen. Die wichtigsten Leistungsanforderungen an solche Schuhe sind wie folgt:
1. Isoliereigenschaften der Sohle: Der zu prüfende Schuh wird auf eine Aluleiste bei 150 °C gelegt (Fläche: 400 mm × 200 mm; Dicke der Aluleiste: 5–6 mm). In den Schuh werden 4 kg an 5-mm-Stahlkugeln gelegt. Um die Sohle herum wird Sand bis zum oberen Rand der Sohle gefüllt. Nach 20 Minuten wird die Temperatur der Innenseite der Sohle gemessen. Es darf eine Temperatursteigerung der Innenseite der Sohle von nicht mehr als 22 °C geben (d.h. der Unterschied zwischen der Temperatur der Innenseite der Sohle vor dem Test und der Temperatur t0 sowie der Temperatur t am Ende des Tests). 2. Hitzebeständigkeit der Außensohle: Es werden quadratische Prüfproben mit einer Kantenlänge von 33 mm verwendet. Die Oberfläche dieser Proben wird glatt geschliffen, wobei die Dicke zwischen 3 und 7 mm liegt. Anschließend wird eine Lötspitze mit einem Druck von 20 kPa auf die Proben gedrückt – bei einer Temperatur von 300 °C. Die Belastung dauert 60 Sekunden. Danach wird die Lötspitze entfernt und die Probe herausgenommen. Es darf keine Weichwerdung, Schmelzung oder Risse an der Oberfläche der Probe festgestellt werden. 3. Stoßfestigkeit der Schuhspitze: Sie muss den Anforderungen der Norm LD50-94 entsprechen. Zur Wärmedämmung sollten nichtmetallische Isolierhüllen mit schlechter Wärmeleitfähigkeit verwendet werden, wie z. B. Glasfaserverbund-Isolierhüllen. 4. Physikalisch-mechanische Eigenschaften der Außensohle: Sie müssen den geltenden Anforderungen entsprechen. Zweitens: Die Typen der Schuhe mit Hitzebeständigkeit lassen sich in Stiefeltyp (Typ A) und High-Waist-Typ (Typ B) einteilen. Beim Stiefeltyp beträgt die vertikale Höhe des hinteren Teils mindestens 200 mm, beim High-Waist-Typ liegt diese Höhe bei 100–130 mm.