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In der Vorschrift 5.2.22 für die Petrochemie: Wie ist zu verstehen, dass Tanks für brennbare Flüssigkeiten der Klasse A mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1000 m³ im Anlagenbereich platziert werden dürfen? ? 1. Der Anlagenbereich umfasst das Gebäude – kann man daraus schließen, dass Tanks der Klasse A im Gebäude untergebracht werden können? 2. Wenn 1 zutrifft, steht das dann im Widerspruch zu den Vorschriften der Bauvorschriften, wonach bei Lagerhäusern der Klasse A die Menge nicht die eines Tages und einer Nacht überschreiten darf? ; Und steht da nicht im Regelwerk für die Petrochemie 5.2.23, dass Lager für Stoffe der Klassen A und B nicht innerhalb der Anlage angeordnet werden dürfen? Ist das nicht widersprüchlich?
Unter Anlage versteht man im Allgemeinen eine Produktionsanlage. Nach den Vorschriften der Petrochemieindustrie ist eine Anlage eine Kombination aus einem oder mehreren miteinander verbundenen Prozesseinheiten. Meiner Ansicht nach können kleine Behälter, die die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen, wie gewöhnliche Geräte installiert werden und müssen nicht im Behälterbereich untergebracht werden.
Es sind 100 m³ und nicht 1000 m³. Es ist erlaubt, es im Anlagenbereich zu platzieren – es wurde nicht gesagt, dass man es im Gebäude unterbringen muss. Das bedeutet, dass Behälter mit einem Volumen unter diesem Wert keine eigene Behälteranlage benötigen; sie können innerhalb der Fläche des Anlagenbereichs platziert werden ; Aber wenn man es im Werkshallenbereich installieren möchte, muss man auch die spezifischen Anforderungen der Bauvorschriften berücksichtigen
Mein Herr, gilt eine Rahmenkonstruktion mit offenen Seitenflächen und nur einem Dach oben als Fabrikhalle? ? Wenn man das nicht berücksichtigt, können dann die Tanks der Klasse A in diesem Gerät untergebracht werden? (Das heißt, in einem offenen Rahmen.) ?
Das verstehe ich nicht so gut. Du kannst dir die Kommentare von oben ansehen – ich habe es auch gelernt*