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Ein bestimmter Standort muss stillgelegt und umgebaut werden – beispielsweise durch das Entleeren der Tanks sowie den Abbau der vorhandenen Öltanks. Nach dem Abbau der Öltanks (einschließlich der Leitungen) fragt sich man, ob für Arbeiten mit Feuer vor Ort weiterhin eine Genehmigung erforderlich ist. Meiner Ansicht nach ist es nicht mehr notwendig, Feuerlizenzen zu verwenden – der Grund dafür ist, dass die Rohöltanks bereits entfernt wurden und somit keine Quelle für brennbare Gase mehr vorhanden ist.
Könnten es Gruben oder ähnliche Strukturen geben, in denen brennbare Stoffe angesammelt sind? Es wird empfohlen, sich an den vorgeschriebenen Ablauf zu halten.
Jeder Brandbeschleuniger in einem Bereich ohne Brandgefahr muss angegeben werden.
So wird das nicht verstanden. Diese Vorschrift bezüglich des Einsatzes von Feuer entsteht aus der Einteilung in Bereiche – solange ein Bereich existiert, muss diese Vorschrift eingehalten werden. Ein Arbeitsauftrag ist ein Prozess der mehrfachen Bestätigung – man sollte ihn nicht aus Bequemlichkeit überspringen.
Es ist nicht so, dass bei Arbeiten zur Beseitigung gefährlicher Stoffe keine Genehmigung erforderlich ist: Der Grund dafür ist folgender: 1. Bei den meisten Arbeiten, bei denen mit Feuer gearbeitet wird, werden keine Materialien verwendet; in den Leitungen können jedoch noch Gefahrenquellen vorhanden sein; 2. Die Überprüfung vor der Ausführung der Arbeiten beinhaltet nicht nur die Überprüfung auf brennbare Stoffe ; Es muss noch überprüft werden, ob alle notwendigen Feuerlöschmittel vorhanden sind, ob Absperrplatten angebracht wurden sowie ob es weitere Maßnahmen zur Absicherung des Umfelds gibt ; 3. Die Ausstellung der Feuergenehmigung erfolgt durch mehrere Personen mit mehrfacher Überprüfung (einschließlich fachlicher Prüfungen), um zu vermeiden, dass Formalitäten nur zur Form erledigt werden.
Nehmen wir zum Beispiel an, alle vorhandenen Anlagen und Einrichtungen (Tanks, Rohre, Ventile, Pumpen, Gebäude usw.) werden abgebaut oder entfernt – wobei zuvor immer Genehmigungen eingeholt wurden – und an derselben Stelle eine neue Anlage errichtet wird. Muss dann immer noch eine Genehmigung beantragt werden?